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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (16. Juni 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Fabrikation von Zugfederbandstahl
- Autor
- Hachenberger, Arndt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1933
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- ArtikelReinigungsmittel in der Uhrenfabrikation und in der ... 309
- ArtikelKonstruktion und Bestandteilfabrikation von Taschen- und ... 310
- ArtikelDie Zugfeder als Hilfsmittel der Zeitmessung 312
- ArtikelDie Fabrikation von Zugfederbandstahl 313
- ArtikelDie Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1933 315
- ArtikelVermischtes 316
- ArtikelHandels-Nachrichten 317
- ArtikelMeister-Vereinigungen 318
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 318
- ArtikelVersch. Vereinigungen 319
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 320
- ArtikelBriefkasten 320
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 320
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 25 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 315 Ofenraum zu verhüten, ist dieser mit einem nicht oxydierenden Gase angefüllt. Als Abschreckmittel werden Wasser, öl oder auch Stahlplatten, die besonders gekühlt werden, verwendet. Das anschließende Anlassen erfolgt ebenfalls in kontinuierlicher Form, indem das Band durch ein elektrisch beheiztes und automatisch auf gleicher Temperatur gehaltenes B 1 e i b a d gezogen wird. Die bei solchen Fällen verwendeten Apparate zeichnen die während der Betriebsdauer der Öfen vorgekommenen Temperaturen in einer fortlaufenden Kurve auf, so daß man jederzeit in der Lage ist, den Gang der Öfen nachträglich wegen des etwaigen Vorkommens von Fehlern im Stahl nach zuprüfen. Nach dem Anlassen bezw. Härten hat der Stahl nun ein mattgraues bezw. schwarzgraues Aussehen und muß daher poliert werden; dies erfolgt mittels Maschinen, in denen das Material Polierrollen zu passieren hat, die mit Schmirgel belegt sind. Nach dem Polieren erhält dann der Stahl durch eine nochmalige leichte Erwärmung die von den Uhrfedern her bekannte gelbe oder blaue Farbe. Nach Vornahme einer Reihe von Materialprüfungen kann der Uhrfederstahl nun mehr zum Schutze gegen Feuchtigkeitseinwirkungen sorgfältig eingefettet und verpackt werden und ist nun versandfertig. (Schluß folgt) oooooockxxxxxxxxxx^oooooooooooooooooooooo ^ooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo Die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1933 Im Gegensatz zu den letzten Jahren, in denen die Steuer bescheide meist erst Ende des Jahres den Steuerpflichtigen zugingen, sind die Veranlagungen in diesem Jahre zum größ ten Teile schon jetzt durchgeführt. Es ist nun notwendig, die sen Bescheiden nach verschiedenen Richtungen hin Beachtung zu schenken. 1, Prüfung der Steuerfestsetzung. Vor allem sind die Bescheide daraufhin zu prüfen, ob sie mit den abgegebenen Steuererklärungen übereinstimmen, oder ob von dem Finanzamt vorgenommene Änderungen, über die sich in den Bescheiden meist ein besonderer Vermerk befindet, in Ordnung gehen. Weiter ist zu prüfen, ob der in Anwendung gebrachte Steuersatz stimmt, und ob beantragte Ermäßigungen auf Grund von § 56 EStG, gewährt worden sind. Die Nach prüfung des Steuersatzes, insbesondere daraufhin, ob die Familienermäßigungen richtig angewendet wurden, läßt sich heute rechnerisch nicht mehr durchführen, weil die Einkom mensteuer und deren Nebensteuern (Krisen- und Ledigen steuer) wieder tarifmäßig festgesetzt werden. Eine Kontrolle ist demnach immer nur an Hand des entsprechenden Einkom mensteuertarifs möglich, (Wo solche Tarife nicht vorhanden sind oder keine Gelegenheit besteht, an anderer Stelle den Tarif einzusehen, stellen wir entsprechende Rückfrage an uns anheim.) Zu achten ist auch darauf, ob die Finanzämter die Er mäßigungen für im Jahre 1933 beschäftigte Hausgehilfinnen und die Steuererleichte rungen für Ersatzbeschaffungen, Instand- setzungs- und Reparaturarbeiten an Ge bäuden sowie für Unkosten im Interesse des zivilen Luftschutzes berücksichtigt haben. Da es sich hier um Bestimmungen handelt, die erst 1933 getroffen worden sind, also bei der jetzi gen Veranlagung zum ersten Male Anwendung finden, so besteht gerade in dieser Richtung die Ge fahr von Fehlern und unrichtigen Ausle gungen in besonders hohem Maße. Ergeben sich bei der Prüfung Abweichungen, die der Steuerpflichtige nicht anerkennen kann und will, so muß gegen den Einkommen- oder den Umsatzsteuerbescheid Ein spruch eingelegt werden und zwar innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage der Zustellung an (bei Zustellung durch einfachen Brief gilt als Zustellungstag der dritte Tag nach dem Poststempel). In den Anträgen selbst sind die zu bean standenden Punkte klar und übersichtlich anzugeben, und es ist, soweit möglich, Beweismaterial beizufügen, aus dem die Berechtigung des Einspruchs hervorgeht. — Als weitere Rechtsmittel stehen dem Steuerpflichtigen die Beru fung an das Finanzgericht und die Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof offen. Die Rechtsbeschwerde kann allerdings nur erhoben werden, wenn der Streitgegenstand mehr als 500 RM beträgt, oder wenn das Finanzgericht die Streitfrage für rechtsbeschwerdefähig erklärt, weil es sich um einen Fall von grundsätzlicher Bedeutung handelt. 2. Prüfung der Steuerabrechnung. In zweiter Linie sind auf den Steuerbescheiden die Abrechnungen einer Nach prüfung zu unterziehen. Auf der ersten Seite des Veran lagungsbescheides werden bekanntlich die von den Pflich tigen im Laufe des Jahres geleisteten Vorauszahlungen mit dem endgiltigen Steuersatz verrechnet, und es werden hier nach sich ergebende Unterschiedsbeträge nachgefordert oder zurückerstattet. Bei der Fülle der Steuern kommt es auf den Finanzkassen hin und wieder vor, daß die eine oder andere Steuerzahlung nicht so verbucht worden ist, wie es der Pflichtige eigentlich gewünscht hat. Teilweise beruhen der artige Fehlbuchungen auch darauf, daß die Steuerpflichtigen bei der Zahlung nicht ausdrücklich angegeben haben, welcher Steuerbetrag abgedeckt werden sollte. Es ist deshalb von Wichtigkeit, zumindest bei der Jahresabrechnung, zu prüfen, ob die Zahlungen und Verbuchungen übereinstimmen, und die etwa ermittelten Fehler richtigzustellen, Zu beachten ist hier bei, daß als Einkommensteuervorauszahlungstermine für 1933 der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember 1933 gelten. Man findet vielfach noch die Meinung, daß die Ein kommensteuer wie die Vermögens- und die Landessteuern rechnungsjahrmäßig (1. April bis 31. März) abgerechnet werde. Das ist nicht richtig, denn das Einkommensteuerjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Das gleiche gilt hinsichtlich der Umsatzsteuer, nur daß hier die Zahlungs termine größtenteils nicht vierteljährlich, sondern monatlich laufen. Unbedingt notwendig ist es, daß festgestellte Unstimmig keiten der Finanzkasse mitgeteilt und aufgeklärt werden. Es geht nicht an, daß der Steuerpflichtige die Unstimmigkeiten nur für sich festlegt und ohne weitere Benachrichtigung der Kasse seine Zahlungen danach leistet. Ein solches Vorgehen führt unweigerlich zu Streitigkeiten mit der Kasse und zu Un annehmlichkeiten für den Pflichtigen, besonders bei dem in Großstädten eingeführten Einziehungsverfahren, das nur noch eine öffentliche Mahnung kennt; bei nicht pünktlicher Ent richtung der nach den Sollkarten der Finanzkasse bestehenden Rückstände werden also gleich Zwangseinziehungen durch die Vollziehungsbeamten vorgenommen. 3. Prüfung der Vorauszahlungen für 1 9 3 4. Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind für das laufende Jahr Vorauszahlungen in Höhe der vorjährigen Steuer zu leisten. Demzufolge werden auf den Steuerbescheiden gleichzeitig die zu entrichtenden Voraus zahlungen angegeben. Auch diese Vorauszahlungen unterziehe man einer Prüfung, da hier gleichfalls Fehler Vorkommen können. Für die Vorauszahlungen ist der Tag der Zustellung des Steuerbescheides von Wichtigkeit. Die Vorauszahlungen än-
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