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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (24. August 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- ArtikelV. Internationaler Juwelier-Kongreß und Tagung des ... 435
- ArtikelDer geschmackvolle einfache Stil setzt sich durch! 436
- ArtikelGoldschmiedearbeiten in den Berliner Museen 438
- ArtikelAusgewählte Werke der Nürnberger Goldschmiedekunst in der ... 442
- ArtikelDie stilistische Entwicklung der Uhr 443
- ArtikelPierre Le Roy (1717 bis 1785) 444
- ArtikelVermischtes 445
- ArtikelHandels-Nachrichten 447
- ArtikelMeister-Vereinigungen 448
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 449
- ArtikelBriefkasten 450
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 35 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 447 Ausfüllung des Fragebogens zubringt, wird sich zum Nutzen für das gesamte Handwerk auswirken. Darum ergeht an alle Hand werker schon jetzt der Ruf, mitzuarbeiten an der großen Statistik des Handwerks und die ihnen Ende September zugehenden Frage bogen gewissenhaft und ordnungsmäßig auszufüllen. R. H. „Prinzip" als Warenzeichen für Uhren, Die Firma C. Filius, Berlin, hatte das Wort „Prinzip" als Warenzeichen für Uhren zum Schutz angemeldet. Die Eintragung war versagt worden, weil es sich um eine Beschaffenheitsangabe handle, die gemäß § 4, Abs. 1, Ziff. 1 des Warenzeichengesetzes für den Handelsverkehr freige halten werden müsse, und weil ihr die erforderliche Unterschei dungskraft fehle. Gemäß einer Entscheidung des Beschwerde senats I des Reichspatentamts vom 12. Mai 1933, F 31 161/40, ist die Entscheidung aufgehoben und die Eintragung zugelassen wor den, weil das Wort „Prinzip“ für sich allein dermaßen allgemein und nichtssagend sei, daß es keinerlei Schlüsse auf irgendeine bestimmte Beschaffenheit der mit ihm bezeichneten Waren zuläßt und ein Bedürfnis der Geschäftswelt, sich seiner frei bedienen zu können, um die Beschaffenheit oder Bestimmung von Waren zu kennzeichnen, daher nicht zu erkennen sei. Auch sei nicht er sichtlich, warum das Wort „Prinzip" unfähig sein sollte, die Waren eines Geschäftsbetriebes von denen eines anderen zu unterscheiden. Der Wirtschaftsverband der Deutschen Uhren industrie hat seinen ursprünglich eingenommenen ablehnenden Standpunkt gegen die Eintragung nachträglich geändert. Darf die rückständige Miete des Empfängers von der Erwerbs losenunterstützung abgezogen werden? Die Südwestdeutsche Hand werker-Zeitung veröffentlichte folgende wichtige Entscheidung: „Ein Hauseigentümer konnte von einem Mieter, der Erwerbs losenunterstützung erhielt, die Miete nicht erhalten. Er wandte sich daher an das Arbeitsamt, und der Vorsitzende des Arbeits amtes ordnete an, daß von der Arbeitslosenunterstützung des Mieters zur Deckung der rückständigen Miete an jedem zweiten Zahltage 2 RM und zur Bestreitung der laufenden Miete an jedem anderen Zahltage 1,50 RM einzubehalten seien. Dabei stützte sich der Vorsitzende des Arbeitsamtes auf die Vorschrift des § 109 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, wonach die Unterstützung in besonderen Fällen auch in Sachleistungen gewährt werden kann. Das Reichsversicherungsamt hat jedoch die Maßnahme des Arbeitsamtes nicht gebilligt, § 109 des Arbeitslosenversicherungs gesetzes lasse allerdings die Gewährung von Sachleistungen an Stelle der baren Unterstützung zu. Unter Sachleistung ist zu ver stehen die Beschaffung von Lebensmitteln, Kleidung, Brennstoff . und dergleichen. Es fällt darunter auch die Gewährung einer Sachnutzung durch das Arbeitsamt, also z. B. die Überlassung einer Wohnung. Die Begleichung des Mietzinses, den der Arbeitslose einem Dritten schuldet, ist dagegen keine Sachleistung im Sinne des § 109; denn das Arbeitsamt leistet in diesem Falle dem Arbeitslosen weder eine Sache noch eine Sachleistung. Es zahlt die Unterstützung bar, aber nicht an den Arbeitslosen, wie das Gesetz vorschreibt, sondern überweist sie einem Dritten zur Er füllung einer Schuld des Arbeitslosen. Das ist unzulässig. Es würde das einen Eingriff in die Vertragsbeziehungen der Miet parteien bedeuten, was um so bedenklicher ist, als die Forderung des Vermieters bestritten sein kann. Die Rechtsbeziehungen der Mietparteien unterliegen in solchen Fällen der Beurteilung durch die ordentlichen Gerichte. Eine solche Maßnahme würde auch gegen den Sinn und Zweck des § 111 des Arbeitslosenversiche- rungsgesetzes verstoßen, wonach die Arbeitslosenunter stützung der Pfändung nicht unterworfen ist. (Reichsvers.-Amt, 3. 10. 30 — III, Ar. 131. 30.)" Büchertisch"') 25 Schaufenster-Rezepte. Von Johannes Becker., Verlag R Müller m. b. H,, Eberswalde. Preis 1,50 RM. — Schaufenster bücher für den Einzelhandel sind zurzeit große Mode. Sie ent sprechen auch zweifellos dem Bedürfnis des Einzelhandels, ständig neue Anregungen für die Dekoration des Schaufensters zu be kommen. Nur fehlt den meisten Schaufensterbüchern das Eingehen auf die Besonderheiten eines be stimmten Handelszweiges, und der Dekorateur glaubt vielfach, seine Anregungen seien für alle Gewerbe gleich zu be nutzen, Auch der Verfasser dieses Buches hat sich von diesem Fehler nicht ganz freigehalten. Immerhin hat er mit Ausnahme einiger allgemein vorgesehener Blickfänge seine neuen Schau fensterideen auf fünfzehn Arten von Einzelhandelsgeschäften be schränkt, worunter Uhrmacher nicht vorhanden sind, dagegen aber Photogeschäfte. Der Verfasser kommt offenbar stark von der Seite der Markenartikeldekoration her. Es sind einige recht brauchbare und bemerkenswerte Anregungen vorhanden, wenn gleich man über den Geschmack mancher Dekoration und über die praktische Ausführungsmöglichkeit geteilter Meinung sein kann. Für den Uhrmacher, der die Wichtigkeit stets neuer Schaufenster dekorationen erkannt hat, wird aber auch dieses kleine Büchlein zur Anregung nicht unerwünscht sein. Dr. B z. *) Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. Handels-N achrichten w arke Nachfrage nach Diamanten in den Vereinigten Staaten. Wie dem B. T, aus Amsterdam berichtet wird, ist die Nachfrage der Vereinigten Staaten nach Diamanten so stark, daß bereits Mangel an bestem Material einzutreten droht. Das Hauptgeschäft erstreckt sich auf Diamanten von 1 Karat und darüber. Man nimmt an, daß es sich hauptsächlich um Anlagekäufe von Groß kapitalisten handelt. Aber auch die Frage nach kleineren und mittleren Steinen wächst, was als Zeichen der wirtschaftlichen Belebung angesehen wird. Die Mode, Trauringe mit Diamanten zu besetzen, trägt ebenfalls zu dieser Entwicklung bei. Die Diamantvorräte auf dem amerikanischen Markte sind stark zurück- gegangen. Seit dem Jahre 1933 beträgt die Preissteigerung an- geblich rund 35 %. Der Edelmetallmarkt. In der vergangenen Woche ist im Auslande, ähnlich wie Ende Juni bezw. Mitte Juli, eine starke Abschwächung beim Silber eingetreten. Wenn man die speku lative Beeinflussung dieses Marktes berücksichtigt und dabei besonders an die amerikanischen Käufe und deren Bedeutung für die Aufwertung der Preise denkt, kann der jetzt eingetre°tene Rückschlag nicht überraschen. Zur Vermeidung von Schwierig- keiten, und um den Markt vor Erschütterungen zu bewahren, mußte die Regierung der Vereinigten Staaten wieder eingreifen und ganz bedeutende Mengen Silber zum Zwecke der Preis stützung übernehmen. In Angleichung an die Bewegung im Aus lande gaben auch die deutschen Preise nach. Das Inlandsgeschäft bleibt unverändert. Die Nachfrage nach Feinmetallen und Edel- äflhälbUbükaten ^ auc h weiterhin als lebhafter zu bezeichnen, während die Umsätze im Einkauf nach wie vor im Zeichen des geringen Angebotes stehen. Großhandelspreise am Ende der Berichtszeit (19. August): Berlin: Feinsilber 53,75 bis 56,75 RM, Feingold 2.80 bis 2,84 RM, Platin 2,85 bis 3,10 RM. Hamburg: Fein- silber 55 bis 58 RM, Feingold 2,80 bis 2,84 RM, Platin 2,85 bis 3,10 RM. Pforzheim: Feinsilber 56,70 bis 58,90 RM, Feingold 2.80 bis 2,84 RM, Platin 2,90 bis 3,15 RM. Der Bezug von Feinmetallen und Edelmetallhalbfabrikaten stellte sich bei unmittelbarer Nachfrage durch die Ver braucher während der Berichtszeit im Durchschnitt wie folgt: Feinsilber in Granalien 59 bis 62 RM, Feinsilber in Anoden 62 bis 64 RM, Feingold 2,85 bis 2,95 RM, Platin 3,20 bis 3,50 RM. Für den Geschäftsverkehr zwischen Scheide anstalten, Schmelzereien und Aufkäufern galten im Einkauf, sofern nicht die Übernahme zur Umarbeitung und Verrechnung nach dem Feinmetallinhalt erfolgte, diese Durch schnittspreise: Platin 2,30 bis 2,55 RM (in besonderen Fällen, etwa bei Deckung bestimmter Aufträge, wird auch für größere Mengen etwas mehr gezahlt), 0,900 Bruchgold 2,45 bis 2,50 RM, 0,750 Bruchgold 1,90 bis 2 RM, 0,585 Bruchgold 1,50 bis 1,55 RM, 0,333 Bruchgold 0,80 bis 0,83 RM, 0,900 Bruchsilber 46 bis 51 RM, 0,800 Bruchsilber 37 bis 40 RM. An Privatpersonen und für kleine aus dem Verbrauch stammende Posten wurden im Einkauf die folgenden Durchschnittspreise geboten: Altplatin 2 bis 2,20 RM, 0,900 Bruchgold 2,30 bis 2,35 RM, 0,750 Bruchgold 1,80 bis 1,85 RM, 0,585 Bruchgold 1,35 bis 1,45 RM, 0,333 Bruchgold 0,75 bis 0,78 RM, 0,900 Bruchsilber 36 bis 40 RM, 0,800 Bruchsilber 30 bis 33 RM, 0,750 Bruchsilber 25 bis 27 RM. Konventionspreise der Silberwarenfabrikanten. Der Verband der Silberwarenfabrikanten setzte folgende Inlandskonventions preise für die Zeit vom 19. bis 2 5. August fest: 800/1000 .... 62 RM; 925/1000 .... 75 RM. 835/1000 .... 68 RM; Der Auslandsrichtpreis beträgt für die gleiche Zeit 61,62 RM. — Silberne Bestecke werden nach der Preis liste Nr. 13 (hellblau) berechnet. Annahmekurse der Grossisten des Edelmetallgewerbes für Steuergutscheine. Für die Woche vom 2 6. bis 3 1. August 1 935 gelten folgende Annahmekurse: Durchschnittskurs für kleine Stücke (bis 100 RM) mit Tageskurs vom 20. August 1935 107,42 % Für große Stücke (von 100 RM aufwärts): Fälligkeit 1934 . 103,80 % Fälligkeit 1935 107,80 % Fälligkeit 1936 109,10 % Fälligkeit 1937 108,60 % Fälligkeit 1938 107,80 % Kleine Nachrichten. Bei der Firma „Der dänische Silber schmied", Berlin W 50, ist Sergei Zimkowsky Prokura erteilt. — Dem Kaufmann Paul Judith i. Fa. Karlheinz Judith, Berlin, ist Prokura erteilt.
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