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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (6. Mai 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Automatisch auslösende Abstellvorrichtung für Wecker
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Letzte Winke für die Einkommensteuerklärung
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- ArtikelZur Frage der Markenreklame (Fortsetzung zu Seite 208) 217
- ArtikelDie andere Seite der Markenreklame 219
- ArtikelAutomatisch auslösende Abstellvorrichtung für Wecker 220
- ArtikelLetzte Winke für die Einkommensteuerklärung 221
- ArtikelAus der Werkstatt 223
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 223
- ArtikelAustausch von Glasglocken für Stutzuhren 224
- ArtikelVermischtes 224
- ArtikelHandelsnachrichten 224
- ArtikelKurse und Preise 226
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 226
- ArtikelBriefkasten 228
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 228
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 19 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 221 lehnt, wenn dieser in die Abstellage geschoben -wird. In Ab bildung 3 ist die Stellung des Hebels dargestellt, die er nach dem Aufziehen einnimeit. Die Nase g der Scheibe a legt sich gegen den Arm c des Abstellhebels und wird dadurch zurück gehalten, wahrend sich Schlüssel und Aufziehwelle frei drehen. tiert gezeichnete Stellung) gehalten wird. Wird der Wecker später wieder aufgezogen, so dreht sich die Scheibe a zufolge der .Reibung, mit der sie auf die Aufzugwelle 'aufgepaßt ist, mit, und der Zahn h schiebt den AbsteHhebel. indem er auf c wirkt., aus der Ruhelage, so daß der Wecker nach Auslösung Abi». 3 Abb. 4 Beim Ablaufen des Weckerwerkes dreht sieh die Scheibe a in entgegengesetzter Richtung, bis sich i an der Nase c stellt. Beim Abstellen des Weckers wird das aufwärts gebogene Ende d des Abstellhebels, das 'aus der Rückwand des Weckers ragt, nach rechts geschoben, so daß sich der Arm e des Ham mers an ihn anlegt und dadurch in Ruhe (siehe die strichpunk- durcli das Gelrwerk (funktionieren kann. Will man den Wecker aber während des Aufziehens oder nachher abstellen, so kann dies von Hand aus geschehen, indem der Zapfen d des Abstell hebels nach rechts geschoben wird, wobei die Nase c in den zwischen g und h sichtbaren Schlitz der Scheibe a ©indringen kann. G. K. <XXXX>000<>00000000<XXX>0<XXX>00C>000<XXXXX> <>0<><><><X><X><>C^<>C^<><><><X><>0<><><><><><><><^0<><X><><><X><><><><><><><><><> Letzte Winke für die Einkommensteuer-Erklärung*) Von Dr. jur. W. Felsing Die 1 rist für die Einreichung der Steuererklärungen ist neuerdings allgemein bis zum 15. Mai 1Ö21 verlängert worden; es können daher noch in letzter Stunde einige Auf klärungen gegeben werden. Zur Einreichung der Steuererklärung ist jeder verpflichtet, der von seinem Finanzamt ein Steuererklärungs- Formular zugeschickt erhalten hat, und zwar gle.ichgiltig •welches Einkommen er gehabt hat; ferner ist jeder, der im Kalenderjahr 1920 über 10 000 Mark Einkommen, gehabt hat, zur Steuererklärung verpflichtet, gleichgiltig ob er ein For mular erhalten hat oder nicht. Der Ehemann hat für sich sowie für seine Ehefrau und seine minderjährigen Kinder die Steuererklärung ahzugeben. falls die Ehegatten dauernd voneinander getrennt leben, muß jeder Gatte eine eigene Steuererklärung abgeben. Hat die Ehefrau oder das minderjährige Kind ein eigenes Arbeitseinkommen aus einem dem Ehemann fremden ,^ er ^ er gegebenen Erläuterungen ist bereits in früheren Artikeln veröffentlicht worden. Wir wiederholen sie hier, um einen .abgerundeten Überblick über die wichtigsten Gesichtspunkte’ hinsichtlich der Einkommensteuererklärung zu geben. Die iSchriftleitung. Betrieb gehabt, so haben diese gesonderte Steuererklärungen abzugeben. Sie sind insofern steuerlich selbständige Personen; dies ist wichtig bezüglich der Einkommenshöhe von 10 000 Mark, über die hinaus eine Einreichungspflicht ohne Aufforderung besteht. Nach einer Erklärung des Reichsfinanzministers werden Einkommen bis 3000 Mark von der Besteuerung froi- gel assen. Das Existenzminimuni kommt für die Zukunft bei der Stcuerberechnung in Fortfall; dafür treten bei der Be rechnung der Einkommensteuer für sämtliche Haushaltsper sonen des Steuerpflichtigen Absetzungen von dem Steuer betrage ein. ln folgendem werden nach dem Steuererklärungs-Formular noch nachtstehende, nicht allgemein bekannte Aufklärungen gegeben: Zu T, 1, Grundbesitz: Als Einnahmen an Miete usw. sind auch von denjenigen, die nicht Hausbesitzer sind, aber Wohnungen oder einzelne Zimmer untervermieten, die ent sprechenden Einkünfte nach Abzug der anteiligen Miete, die selbst an den Hauseigentümer gezahlt, wird, anzugeben. Zu 1,2: Der Mietswert der eigenen Wohnung ist, wenn dieser Mietswert nicht bereits in der Einnahmen auf-
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