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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (8. August 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Regelung von Fragen des unlauteren Wettbewerbs in der neuen Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Autor
- Neye
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- ArtikelDie Regelung von Fragen des unlauteren Wettbewerbs in der neuen ... 395
- ArtikelDie Reparatur von Kurzzeitmessern (Fortsetzung zu Seite 387) 397
- ArtikelWie die Schweizer Uhrmacher und Juweliere werben 398
- ArtikelSechzig Jahre Uhrengroßhandlung Gerl & Schipper 400
- ArtikelDer Auftakt zu den Olympischen Spielen in Berlin 401
- ArtikelSprechsaal 402
- ArtikelVermischtes 402
- ArtikelHandels-Nachrichten 404
- ArtikelMeister-Vereinigungen 405
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 405
- ArtikelBriefkasten 406
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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MAMffS tfLvrpe OA/ffo JGmssxj SAtfrr Bezugspreis Preise der Anzeigen «ScAvfc Henltm (iaUU Huyqens üriHam KaTT\sot\ ThMudqt EU«*') F Seithoud i MrntAd KL&rtqu.tt für Deutschland bei offener Zustellung vierteljährlich 4,75 RM (einschließlich 0,45 RM Uberweisungsgebühr); für das Ausland werden die den Bedingungen der einzelnen Länder angepaßten Bezugsbedingungen auf Anfrage gern mitgeteilt Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 Grundpreis */i Seite 200,— RM. >/ioo Seite — 10 mm hoch und 4b mm breit — für Ge schäfts- und Termisdite Anzeigen 2.— RM. für Stellen-Angebote und -Gesuche 1,50 RM (Dip vorstehenden Preise ergeben sidi aus; Normalpreis X Multiplikator U/s) Postscheck - Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse; Ubrzeit Berlin Fernspredier: Sammel-Nr. A7 Dönhoff 5246 U hm- Edelmetall- und Sclimucktü ace n- M ackt Amtliches Organ der Fachgruppe 23 (Juwelen, Gold- and Silberwaren. Uhren) der Wirtschaftsgruppe E inzelhandel Wr. 32. Jahrgang 60 l Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co., Berlin SWG8 I 8. August 1936 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Die Regelung von Fragen des unlauteren Wettbewerbs in der neuen Gesetzgebung und Rechtsprechung Von Rechtsanwalt Dr. Neye Der Wandel der Vorschriften Die seit dem Umbruch im Fluß befindliche Rechtsreform hat auch das weite Gebiet des geschäftlichen Wettbewerbs nicht unberührt gelassen. Das grundlegende Wettbewerbs gesetz, nämlich das Gesetz vom 7. Juni 1909 gegen den un lauteren Wettbewerb, ist zwar nicht völlig neu gefaßt worden, wie zum Beispiel kürzlich das Patentgesetz, sondern nur teil weise ergänzt worden. Aber durch besondere Gesetze auf dem Gebiete des Wettbewerbs, ferner durch die Regelung einzelner Wettbewerbsfragen in anderen Gesetzen, vor allem auch durch die Neuregelung und Zusammenfassung des gesamten Werbe wesens und die Schaffung des Werberats der deutschen Wirt- fr S ' n ^ ZUm we hgehende Änderungen der bisherigen Verhältnisse, zum Teil auch völlig neue Verhältnisse ge schaffen worden, die in der Tat jeden am wirtschaftlichen Verkehr Teilnehmenden betreffen, und deren Kenntnis daher zur Vermeidung von Nachteilen geschäftlicher und persön licher Art erforderlich ist. Nicht zuletzt ist auch ein Wandel durch die Recht sprechung erfolgt, die in begrüßenswerter Weise die Aus legung der übernommenen Wettbewerbsvorschriften der ver änderten Wirtschaftsauffassung und den neuen erhöhten An forderungen an die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs und Wettbewerbs angepaßt hat. Es ist dies zum Teil ein zwangsläufiger Vorgang, wenn man bedenkt, daß die wesent lichste Vorschrift des Gesetzes gegen den unlauteren Wett bewerb, nämlich § 1, dahin geht, daß alle gegen die „guten bitten“ verstoßenden Wettbewerbshandlungen unzulässig sind. Der Begriff der „guten Sitten" im geschäftlichen Verkehr steht naturgemäß nicht ein für allemal fest, verändert sich viel mehr häufig bei einer Änderung der wirtschaftlichen Ver altnisse und vor allem mit dem Wandel der Anschauungen der am Geschäftsverkehr beteiligten Personenkreise. In den letzten Jahren handelte es sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung hauptsächlich um eine Ausrichtung des Wettbewerbs nach den Grundsätzen der nationalsozialistischen Weltanschauung. Die wesentliche Tendenz sämtlicher Änderungen war vor allem darauf ge richtet, die zum großen Teil unerträglich gewordenen Miß stände auf dem Gebiete des Wettbewerbs zu beseitigen und insbesondere dem Grundsatz der Wahrheit im wirtschaftlichen Verkehr in jeder Beziehung erhöhte Geltung zu verschaffen. Alle Handlungen des geschäftlichen Verkehrs, insbesondere zu Zwecken des Wettbewerbs, die — wenn auch unbeabsich tigt — zu einer Täuschung des Publikums geeignet sind, sollen mit besonderer Strenge unterdrückt werden. In dieser Beziehung sind besondere Maßnahmen der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den Gebieten der Preisgestaltung, der Firma- und Geschäftsbezeichnung, des Ausverkaufswesens, der Rabattgewährung, des Zugabewesens usw. getroffen. Es würde im Rahmen dieses Aufsatzes viel zu weit führen, auf alle diese Vorschriften im einzelnen einzugehen. Es sollen daher nur einige den Einzelhändler und Handwerker interessierende Fragen und Streitpunkte erörtert werden. Einen indirekten Einfluß auf die Wettbewerbsverhältnisse hat das Gesetz zum Schutze des Einzelhandels gehabt, indem es die Übersetzung des Einzelhandels und damit eine wesent liche Ursache der früheren Auswüchse des Wettbewerbs beseitigte. Eine Folge dieser Übersetzung war wohl auch die früher beliebte, sogenannte „persönliche und vergleichende“ Reklame, Diese Form der Werbung, die stets eine Herab setzung der Leistung der Mitbewerber enthält, wird heute in wesentlicher Verschärfung der bisherigen Praxis als sitten widrig und wettbewerbsfremd angesehen. Es handelt sich hierbei um Fälle, wo der Wettbewerber seine Leistung offen mit der des Mitbewerbers vergleicht, mit der Behauptung: „besser und billiger als . . ." oder „ebenso gut wie . . .". Aus diesem Grunde ist z. B. die Gemeinschaftsreklame der Einzel händler eines bestimmten Orts mit der Behauptung, in ihrem Ort kaufe man vorteilhafter als in einem Nachbarort, für unzulässig erklärt worden. Auch wenn die vergleichende Reklame wahr ist, ist sie nicht statthaft, weil das Publikum auch in diesem Falle zuungunsten des Mitbewerbers ein genommen wird. Aber auch wenn in der Werbung ein Hin-
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