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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (12. Dezember 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- ArtikelWerkzeuge für die Uhrenindustrie und den Uhrmacher 645
- ArtikelSelbstanlaufende Synchron-Kleinstmotoren 647
- ArtikelDrehstuhlantrieb, Bohr-, Säge- und Schleifmaschine des Uhrmachers 650
- ArtikelNeuauszeichnung vorhandener Lagerbestände 652
- ArtikelSprechsaal 653
- ArtikelVermischtes 654
- ArtikelUnterhaltung 657
- ArtikelHandels-Nachrichten 658
- ArtikelMeister-Vereinigungen 658
- ArtikelVersch. Vereinigungen 659
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 659
- ArtikelBriefkasten 660
- ArtikelMitteilungen des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacherhandwerk 660
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 50 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 655 Verjährung von Forderungen Am 31. Dezember 1936 verjähren die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker usw. für alle Lieferungen und Leistungen einschließlich der Auslagen, die aus dem Jahre 1932 stammen und für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgten. Es verjähren auch die aus dem Jahre 1932 stammenden Ansprüche auf Rück stände von Zinsen einschließlich der Amortisationsbeträge, An sprüche auf Rückstände an Miet- und Pachtzinsen für Grund stücke, Gebäude und Gebäudeteile (Wohnungen, Läden), An sprüche auf Rückstände von Renten, Wartegeldern, Ruhegehältern, Unterhaltsbeiträgen und anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen. Weiter verjähren am 31. Dezember 1936 die aus dem Jahre 1934 stammenden Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker usw. für Lieferungen und Leistungen einschließlich der Auslagen, die nicht für den Gewerbebetrieb des Schuldners, sondern für seine persönlichen Bedürfnisse erfolgten, ferner Ansprüche der Eisenbahnunternehmungen, Frachtfuhrleute usw. wegen des Fahrgeldes, der Fracht, des Fuhr- und Botenlohnes einschließlich der Auslagen, Ansprüche von Personen, die die Besorgung fremder Geschäfte gewerbsmäßig betreiben, Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer, Honoraransprüche der Ärzte, Rechtsanwälte usw. — Gleichgültig bleibt es, wann die Ansprüche in den Jahren 1932 beziehungsweise 1934 entstanden sind. Die Verjährung beginnt regelmäßig erst mit dem Ablauf des Anspruchs jahres. Sie wird durch Anerkennung der Schuld (und zwar genügt hierzu eine Abschlagszahlung, eine Zinszahlung, eine Sicherheits leistung oder ähnliches durch den Schuldner) unterbrochen. In derartigen Fällen beginnt mit der Anerkennung eine neue Ver jährungsfrist von zwei bzw. vier Jahren zu laufen. Eine Mahnung, auch wenn sie mittels eingeschriebenen Briefes erfolgt, genügt dagegen nicht, die Verjährung zu unterbrechen oder aufzuhalten. -— In den Fällen, in denen mit dem 31. Dezember 1936 eine Ver jährung eintritt, müssen also, um diese Verjährung zu verhindern, sofort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Das sichex'ste und billigste Mittel ist das gerichtliche Mahnverfahren, d. h. die rechtzeitige Stellung eines Antrages auf Erlaß eines Zahlungs befehls. R, A. Verjährung von Steuerforderungen Auch die Steuern unterliegen einer Verjährung, und zwar be trägt die Verjährungsfrist: bei Zöllen und Verbrauchssteuern ein Jahr; bei den übrigen Steuern fünf Jahre; bei hinterzogenen Steuer beträgen 10 Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, d. h. im allgemeinen mit der Verwirklichung des Tatbestandes, an den sich die Steuer knüpft. Eine Ausnahme bildet die Schenkungssteuer, denn hier beginnt die Verjährungsfrist nicht vor dem Tode des Schenkers. Bei der Wechselsteuer beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Wechsel fällig geworden ist. — Wurde die Steuerzah lung durch Stundung oder Sicherheitsleistung hinausgeschoben, so beginnt die Verjährung erst mit Ablauf des Jahres, in welchem die gewährte Stundung oder die Sicherheit abgelaufen ist. — Die Verjährung wird durch jede Anerkennung des Steuerpflichtigen, durch schriftliche Zahlungsaufforderungen und durch jede Hand lung des Finanzamts zur Feststellung des Steueranspruchs (z. B. Buchprüfungen) oder des Verpflichteten (z. B. Rückfragen hinsicht lich des Wohnsitzes usw.) unterbrochen. Es beginnt dann mit Ab lauf des Jahres, in dem die Unterbrechung ihr Ende erreicht, eine neue Verjährung. — Die Verjährung wird gehemmt, wenn die Steueransprüche wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten 6 Alonate der Verjährungsfrist nicht verfolgt werden können, R. A. Unfallverhütungsaktion der Metallindustrie Zu der Unfallverhütungsaktion der deutschen Metallindustrie erläßt Pg. J ä z o s c h, der Leiter der Reichsbetriebsgemeinschaft 6, Eisen und Metall, in der Deutschen Arbeitsfront den folgenden Aufruf: ,,Die planvolle Aufbauarbeit zur Schaffung wirklicher Betriebs gemeinschaften nimmt durch die in der Zeit vom 4. November bis zum 31. Dezember 1936 zur Durchführung kommende große Unfall- verhütungsaktion .Schutz und Sicherheit in der Eisen- und Metall industrie ihren Fortgang. Nachdem in allen zur Reichsbetriebs gemeinschaft 6, Eisen und Metall, gehörenden Betrieben die Aktion ,Schönheit der Arbeit mit großem Erfolg, der zu weiteren Taten Ansporn sein muß, durchgeführt worden ist, treten wir in das zweite Stadium nationalsozialistischer Betriebsneuordnung: Von der Schönheit der Arbeit zu Gesundheit, Schutz und Sicherheit der Arbeit. Unser Kampf gilt dem Unfall! Restloser Einsatz aller Betriebsführer mit ihren Gefolgschaften ist notwendig, um den Betrieb durch Einsetzung aller technischen Unfallverhütungsmittel unfallsicher zu gestalten, um dann in einer fortlaufenden Erziehungsarbeit alles daranzusetzen, den Schaffen den vor Unfällen zu schützen, denn Vorbeugen ist besser als heilen. Hier heißt es: Gib acht auf dem Wege zur Arbeit! Gib acht bei der Arbeit! Gibt acht auf dem Wege von der Arbeit! Deine Gesundheit und Arbeitskraft gehören nicht dir, sondern der Volksgemeinschaft. So wird in allen Betrieben der Eisen- und Metallindustrie eine Gemeinschaftsarbeit verrichtet, die ehrlicher Wettstreit sein soll für die Erkämpfung des großen Zieles: des nationalsozialistischen Musterbetriebes. Die Vorstufe und eine Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles ist die Beseitigung der Unfälle in den Betrieben durch Schutz und Pflege des schaffenden deutschen Menschen. Darum soll an der Spitze dieser Aktion das Geleitwort des Führers Adolf Hitler stehen: ■ So, wie die Wirtschaft und das Kapital der Nation zu dienen haben, ist auch die Arbeit dem gleichen Zweck dienstbar zu machen. Der vornehmste Träger der Arbeit aber ist keine Maschine, sondern der Mensch selbst. Die Pflege und der Schutz des arbeitenden Menschen ist damit in Wirklichkeit die Pflege und der Schutz der Nation, des Volkes.'" R. Hauptner, der Leiter der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik, der auch die deutsche Uhrenindustrie angehört, widmet der Unfallverhütungsaktion das folgende Geleitwort: „Immer in aufsteigender Linie haben sich die Maßnahmen der Berufsgenossenschaft für Unfallverhütung bewegt. Wer wie der Schreiber dieser Zeilen viele Jahre vor Erlaß der Unfall verhütungsgesetze, also vor mehr als fünfzig Jahren, das mangelnde Verständnis für Unfallverhütung in seiner das Volkswohl schädi genden Auswirkung persönlich kennengelernt hat und Zeuge mancher aus einem Betriebsunfall entstandenen Not war, der hat, zumal der langjährige Mitarbeiter in der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, das trübe Einst sowie das segensreiche Jetzt kennengelernt. Die zielbewußte Organisation der Maßnahmen für Betriebs sicherheit, Arbeiterschutz, Unfallverhütung und Gesundheits schutz wurde erneut im vorigen Jahre anläßlich des fünfzig jährigen Bestehens der Berufsgenossenschaften anerkannt, und man fragt unwillkürlich, was zu tun noch übrig bleibt. Hierauf soll die in Aussicht genommene Unfallverhütungsaktion in der Eisen- und Metallindustrie die Antwort geben. Nicht mehr sollen nur Beamte der Berufsgenossenschaften befugt sein, Auf sicht zu führen und Belehrungen zu erteilen, sondern es soll die Gesamtheit der Gefolgschaften in den Dienst der Unfallverhütung eingespannt werden. Wir können diese ins Breite gehende Maßnahme nur begrüßen; darf man sie doch mit ähnlichen im Verkehrswesen vergleichen, wo nicht die Aufsicht durch Verkehrsbeamte allein Sicherheit im Verkehr schafft, sondern die Erziehung aller am Verkehr Beteilig ten. Die Berufsgenossenschaften und die Betriebsführer werden sich zu der von der Reichsbetriebsgemeinschaft Eisen und Metall in Aussicht genommenen Unfallverhütungsaktion bereit halten. 1 ' J. M e 1 m e r, der Leiter der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, die auch die deutsche Edelmetall- und Schmuckwarenindustrie umfaßt, schreibt folgendes: „Unfallverhütung ist Dienst am wertvollsten Gut der Nation: der Schaffenskraft des Volksganzen! Deshalb hält es die Wirt schaftsgruppe Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie für ihre Pflicht, sich aktiv an dem gemeinsamen Kampf der Deutschen Arbeitsfront, der Berufsgenossenschaften und der übrigen in Frage kommenden Organisationen gegen Schädigung deutscher Volks genossen durch Betriebsunfälle zu beteiligen," Der Großhandel und die Arbeitsteiligkeit der Wirtschaft Edmund von Sellner, der Hauptgeschäftsführer der Wirt schaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel, schreibt in seinem kürzlich erschienenen Buche „Der Großhandel im Blick feld unserer Zeit” u. a. folgendes: „Die Großbetriebe des Einzelhandels haben den Großhandel mehr oder weniger dadurch übersprungen, daß sie direkt mit der Industrie arbeiten oder eigene Einkaufszentralen errichtet haben. Große wirtschaftliche Leistungen sind aus den Möglichkeiten, die dieses Prinzip schrankenloser Freiheit bietet, entstanden. Aber man sieht gerade bei gewaltigen Leistungen immer nur das, was durch sie entstanden ist, und niemals das, was durch sie zerstört wurde. Gerade deshalb sollte man aber mehr als bisher die Wettbewerbsver hältnisse besonders innerhalb der einzelnen Wirtschaftsstufen beobachten. Man wird dann finden, daß Zusammenballung von Energien und Verschmelzungen von verschiedenen Wirtschafts funktionen den mittelständischen Betrieben schaden und im Kon kurrenzkampf mit ihren großen Berufskameraden zu sozialen Härten führen. Die deutsche Wirtschaft wird Schwache vor sozialen Härten zu bewahren wissen. Mit ihren berufsständischen Organisationen, den Möglichkeiten wechselseitiger Hilfe wird eine kollektive Selbsthilfe einzelner Gruppen unnötig werden. Die Genossen schaften des Handels, die ursprünglich als eine Selbst hilfe der Schwachen gedacht waren, liegen ihrem Wesen nach auf einer ganz anderen Ebene als der freie Handel. Ihr Prinzip in der Wirtschaft verallgemeinert, würde eine restlose Ausschaltung der freien, initiativen, selbstverantwortlichen Unternehmerpersön lichkeit bedeuten und in eine Wirtschaftsbürokratie münden, die
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