Suche löschen...
Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 9.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190201006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle "Die Uhr"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Thätigkeit der deutschen Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle Die Uhr im Jahre 1901
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 9.1902 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- ArtikelUhrmachers Neujahrs-Gruss! 1
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle "Die Uhr" 2
- ArtikelDie Thätigkeit der deutschen Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle ... 3
- ArtikelAlte und neue Arbeitsmethoden 4
- ArtikelEin 50jähriges Jubiläum 5
- ArtikelEine biblische Zeitrechnung 6
- ArtikelEin neues Instrument zur astronomischen Zeitbestimmung ohne ... 7
- ArtikelDer chinesische Kalender 7
- ArtikelEine geniale Verkupplung des Uhren- und Kaffeehandels 8
- ArtikelEtwas über Vergolden und Versilbern 8
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 9
- ArtikelAus den Vereinen. Personalien 9
- ArtikelVermischtes 10
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 12
- ArtikelBriefkasten 12
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 41
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 153
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 169
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 185
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 217
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 233
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 249
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 267
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 283
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 369
- ZeitschriftenteilAnzeigen 3
- BandBand 9.1902 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. i. LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 3 Königl. Kreishanptnjannschaft zu Bautzen, Bezirksausschuss zu Bromberg, Bezirksausschuss zu Danzig, Landratsamt zu Gotha, Grossherzogi. Bezirksamt Konstanz, Polizeiamt in Lübeck, Königl. Württemb. Oberamt Ludwigsburg, Grossherzogi. Hessisches Kreis amt Mainz, Grossherzogi. Bezirksamt Mannheim, Bezirks-Ausschuss zu Marienwerder, Bezirksausschuss zu Osnabrück, Kgl. Regierungs präsident zu Sigmaringen, Bezirksausschuss zu Stettin, Bezirksaus schuss zu Trier. Das Grossherzogi. Badische Bezirksamt Heidelberg hat ausdrücklich erklärt, dass es auch in Zukunft Wandergewerbe scheine der beregten Art nicht ausstellen werde. Es geht aus diesen Beispielen hervor, dass jedenfalls eine nennenswerte An zahl von Behörden unsere Ansicht teilt. An den hohen Bundesrat richten wir deshalb in Vertretung unserer mehr als 3000 über das ganze Reich verteilten Mitglieder die ehrerbietigste Bitte, dahin wirken zu wollen, dass im § 56 Ziffer 3 und 11 der Gewerbeordnung nicht nur das „Feilbieten“, sondern auch das „Aufsuchen von Bestellungen“ auf Taschen uhren, Gold-, Silber- und optische Waren verboten werde. Deutsche UhrmReher-Verelnignng Zentralstelle Die Uhr. Der Ausschuss: Alfred Hahn, Vorsitzender; Wilhelm Diebener, Paul Friedrich, Hermann Hofmann, Paul Magdeburg, Richard Müller, Carl Scheibe, Emil Schneider, Gustav Scholze, Fritz Wacker, Franz Weise, Herrn. Wildner. Die Chätlgkclt der deutschen tlhrmacher üerelnlgung Zentralstelle Die Uhr im Jahre 001. Wie ein getreuer Kaufmann am Schlüsse des Jahres die Bilanz zieht, so wollen auch wir den Jahreswechsel benutzen, um unseren vereinten Mitgliedern über unsere Thätigkeit im vergangenen Jahre Rechenschaft abzulegen, damit dieselben er kennen können, in welcher Weise wir für die Förderung ihrer Interessen besorgt gewesen sind. Der allgemeine Rückgang der Erwerbsverhältnisse im letzten Jahie hat natürlich die wilde Konkurrenz, welche dem Uhrmacher sein Absatzgebiet auf jede Art und Weise zu beeinträchtigen sucht, nicht weniger werden lassen, sondern vielmehr verursacht, dass die Anstrengungen derselben noch grössere wurden. So waren besonders die Gutscheinhändler im Anfänge des vorigen Jahres eifriger denn je bemüht, nach dem verwerflichen System alle Welt mit ihren Scheinen zu versorgen, trotzdem oder viel mehr weil fast alle Regierungen Warnungen gegen dieses Ver- kaufssystem erlassen hatten. Die eingetretene Stockung im Absalz der Gutscheine suchten die Händler durch weiteste Aus breitung des Systems zu beleben, doch wurde diesem glücklicher weise am 14. Februar v. J. durch das Reichsgericht in Leipzig ein Ende gemacht, indem diese oberste Instanz entschied, dass das Gutscheinsystem dem Veranstalten einer unerlaubten Aus spielung gleich zu achten sei. Damit war endlich das Mittel gefunden, welches dem Hydraungetüm das Lebenslicht auszu blasen geeignet war, und wir versäumten nicht, das Reichs gerichtsurteil so schnell als möglich in die Tagespresse zu lanzieren, was durch die Vermittelung unserer Mitglieder im März v. J. in der ausgiebigsten Weise geschehen ist. Es haben nach dieser Zeit zwar noch vereinzelte Versuche stattgefunden, die Gutscheine weiter zu verbreiten, doch genügte es in den uns angezeigten Fällen, die betr. Händler in einem Schreiben auf die reichsgerichtliche Entscheidung aufmerksam zu machen, um die letzten Spuren dieses für unser Fach so unendlich schäd lichen Systems verschwinden zu lassen. Ein Schmarotzer ist also tot, aber noch leben deren genug, um uns das Leben schwer zu machen, z. B. die schwindelhaften Angebote, die unlautere Reklame, welche sich zu jeder Zeit in den Tagesblättern breit macht. Gegen diese sind wir fort gesetzt zu Felde gezogen und haben direkt oder durch die Ver mittelung der ortsansässigen Kollegen den Veranstaltern das Handwerk zu legen gesucht, was uns erfreulicherweise auch einigemale geglückt ist, Wir verweisen auf die im vorigen Bericht erwähnten Fälle Vauk und Siede, sowie die Verurteilung Gastreich in Remscheid in No. 1 und 12 v. J. In mehreren Fällen ist es uns auch gelungen, die betr. Tageszeitungen zu veranlassen, derartige Reklame nicht mehr aufzunehmen. Das Hausieren mit Taschenuhren, dieser dem Wurm vergleichbare Schaden, der am Mark des Uhrmachers frisst wie das brandende Meer am Felsen, hat begreiflicherweise unsere ganze Aufmerksamkeit beansprucht. Unausgesetzt sind und waren wir bemüht, diesen Schleichhandel einzudämmen und haben ver schiedene neue Massregeln dagegen getroffen. Zunächst ver fassten wir ein Formular zum Anzeigen der Hausierer, welches, in grösserer Auflage hergestellt, allen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde. Weiter gaben wir noch einen Hin weis auf das Hausierverbot in Zettelform heraus, welcher zum Verbreiten an die Polizeiorgane bestimmt ist und ebenfalls den Mitgliedern kostenlos zu Diensten steht. Von diesem Hinweis sind seitens der Rollegen sehr grosse Mengen bezogen und verteilt worden und es hat sich derselbe als sehr wirkungsvoll erwiesen, was durch das Häufigerwerden der Anzeigen zu Tage getreten ist. Haben wir doch unsere Prämie 1901 in nicht weniger als 43 Fällen an Polizeibeamte auszahle'n können! Weiter ist hier zu erwähnen, dass auch ein Plakat zum Auf hängen in Wirtschaften, welches das Hausierverbot enthält, neu hergestellt worden ist. Aber nicht das Hausieren, d. b. das Verkaufen von Taschen uhren im Umherziehen allein bringt dem Uhrmacher Schaden, sondern auch das Aufsuchen von Bestellungen auf diese Waren, welches leider nach dem Wortlaut des § 56 der Ge werbeordnung nicht ausdrücklich verboten ist. Zufolge einiger Beschwerden von Kollegen, welche Händler, die derartige Be stellungen aufgesucht hatten, zur Anzeige brachten, damit aber unter Hinweis auf den Wandergewerbeschein der letzteren ab gewiesen worden waren, veranstalteten wir vor kurzem eine Umfrage bei den zuständigen Behörden, um erst einmal festzu stellen, ob derartige Wandergewerbescheine für das Aufsuchen von Bestellungen überall ausgestellt werden. Aus den einge gangenen Antworten haben wir ersehen, dass die Auffassungen der Behörden in dieser Frage weit von einander abweichen, denn in einigen Bezirken werden diese Scheine ohne weiteres, in anderen unter keinen Umständen verabfolgt, während die meisten Behörden der Frage noch nie näher getreten sind. Mehrere Behörden teilten uns mit, dass sie unsere Auffassung, wie dieselbe in unserem Gesuch vom 7. November (siehe No. 23 v. J.) zum Ausdruck gekommen ist, für richtig halten und des halb eine Aenderung der jetzigen Fassung des § 56 der G.-O. nur befürworten könnten. Wir haben demzufolge an die Reichs regierung und den Bundesrat das in unserem heutigen Bericht veröffentlichte Gesuch um Abänderung des § 56 gerichtet, welches hoffentlich baldige Berücksichtigung findet. Einen Erfolg hat unser Gesuch an die Bezirksbehörden aber schon gehabt, indem das kgl. bayrische Ministerium des Innern daraufhin Veranlassung genommen hat, die Distrikts behörden erneut auf die strengste Ueberwachung des Hausier handels und peinlichste Beachtung der Vorschriften für das Ausstellen der Wandergewerbescheine hinzuweisen. Das Nähere lüerüber ist ebenfalls in unserem heutigen Bericht zu er sehen. Schliesslich wollen wir hier noch erwähnen, dass unser Material zur Bekämpfung der Auktionen in zahlreichen Fällen von Kollegen verlangt und mit bestem Erfolge benützt worden ist, wie wir auch gegen Bahnbeamte, welche mit Uhren
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder