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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (5. April 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- ArtikelGegen die Festsetzung von Einzelhandelsverkaufspreisen für Uhren 231
- ArtikelRingschaltung gekoppelter Präzisionsuhren 233
- ArtikelNeue Meisterwerke der Uhrmacherkunst (Fortsetzung zu Seite 164) 234
- ArtikelFünfzigjähriges Berufsjubiläum von Georg F. Bley 236
- ArtikelSprechsaal 237
- ArtikelVermischtes 238
- ArtikelUnterhaltung 239
- ArtikelHandels-Nachrichten 240
- ArtikelMeister-Vereinigungen 242
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 243
- ArtikelVersch. Vereinigungen 243
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 244
- ArtikelBriefkasten 245
- ArtikelPatent-Nachrichten 245
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 245
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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238 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 14 geführt sind. Mit diesen sehr fein gearbeiteten Einsätzen lassen ?. c ® c ' 1 ? n ziemlich zarte Zapfen mühelos drehen. Dabei haben die Einsätze den Vorteil, daß sie in der Brosche mit Hartgummi knopf Aufnahme finden, also einzeln bequem zu ersetzen sind, wenn dieser Fall eintreten sollte. Ferner gehe ich mit Kollege Schräder vollkommen einig be züglich der rationellen Zuteilung von Dreharbeiten in der heu tigen Reparaturwerkstatt. Allerdings unter zwei Voraussetzungen und zwar: Daß erstens ein wirklich gut ausgebauter, mit tadellos imstande gehaltenen Emsatzteilen versehener Drehstuhl oder besser gesagt eine Drehbank für alle Zwecke in der betreffenden Werkstatt vorhanden ist, und zweitens, daß dann diese mit Mo torantrieb ausgerüstet ist. In diesem Falle ist ein kleiner, ein- J C ™, lt . ZWel Re itstöcken ausgerüsteter Drehstuhl für nur Zapfen dreharbeiten am praktischsten. Aber auch nur dann. Denn alle Vorschrot arbeiten sollten doch zum mindesten im Spindelstock ausgeführt werden, und wenn rationell gearbeitet werden soll, ISI§SiPpl drehungen in der Minute herausgedreht werden w, H.n fort eines anderen belehrt werden. Und wenn sie es selbst einmal äste stück Ta 7 m r stabI im spÄoÄ u Dis J^OO Umdrehungen einen Zapfen von 12 Hundertstelmilli meter anzudrehen, so würden sie über ihre eigene Leistuntf er staunt sein und im ersten Augenblick es kaum fassen können daß Ihnen dies ,m ersten Anlauf so restlos gelungen ist. Also wetf mit der Scheu vor dem Motor. Wenden wir ihn an wo J ? angängig ist, um rasch, rationell und sauber zu arbeiten E d!” Vermischtes | 1 V erbindlichkeitserklärung des Berliner Tarifvertrages für Uhrmacher ^ Cr RfRscheidung des Reichsarbeitsministers III b 4677/14 Tar. vom 26. März 1930 ist der am 21. November 1929 zwischen der Freien Uhrmacher-Innung zu Berlin und dem Verein Berliner Uhrmachergehilfen abgeschlossene Tarifvertrag mit Wir- i"”^ 'i? n ? 5 -j ~ an £ur allgemeinverbindlich erklärt wor- R i:n ? ,, a", Tar t ertra ^ fdlen alIe in der Stadtgemeinde Berlin beschäftigten Uhrmachergehilfen. Räumlicher Geltungs bereich der allgemeinen Verbindlichkeit ist die Stadtgemeinde ™ ri, , ^ es Tarifvertrages haben daher nicht nur Geltung für die Mitglieder der beiden Organisationen, welche den Tarifvertrag abgeschlossen haben, sondern für alle innerhalb der Stadtgemeinde Berlin beschäftigten Uhrmachergehilfen. Die allgemeine Verbindlichkeit endet, vorbehaltlich einer früheren Auf- hebung durch den Reichsarbeitsminister, mit dem Tarifverträge. Die allgemeine Verbindlichkeit des Berliner Tarifvertrages vom 7. rebruar 1923 hat geendet. Wortlaut' 6 * 2 ' fÜr Verbindlicb erklä rte Tarifvertrag hat folgenden Tarifvertrag Zwischen der Freien Uhrmacher-Innung zu Berlin, Breite Str. 10, wird föld T herein Berliner Uhrmachergehilfen zu Berlin wird folgender Tarifvertrag geschlossen: Er hat gÜt , fÜr das Gebiet der Stadt Berlin. tv Geltung für alle Uhrmachergehilfen. lichkelt y ert T. a £®P a p' en verpflichten sich, die Allgemeinverbind- lichkeit des Vertrages sofort nach Unterzeichnung zu beantragen. •• u C e “o rmale Arbeitszeit ausschließlich Pausen beträgt wöchentlich 48 Stunden. Sie kann von den einzelnen BetS- «rtfindTtf Vh t u nd u n Verl \ ngert w erden. Für die über die S?"hkfv„*t»7«ät, s ^ ehenden Arbeitsstunden „ird ,i„ d.„i!h w " den ™ d,n Sl “”' fU LUi°rzeit) aSSe A: ~’ 85 RM erSten Jahre nacb beendeter für Lohnkl’asse B: 1,10 RM (Gehilfen, die überwiegend mit Durchschnittsarbeiten beschäftigt werden) für Lohnklasse C: 1,35 RM (Gehilfen, die' überwiegend mit Armbanduhren oder feineren Taschenuhren beschäftigt wer den. In diese Klasse gehören auch die Gehilfen, die mit üb^™ !s d\ u'fi“ nd RpParaturarbeiten an Großuhren überwiegend beschäftigt werden) feLaen’? S d D v ( Gehilfen '. die fast ausschließlich mit feinsten und komplizierten Abbeiten überwiegend beschäf- vertXn)? n ^ ^ Cht ' f Laden und in der Werkstait Die Verset 0 zun k iln Se ' Wird 5“ der u Ei " stellu ng schriftlich festgelegt, sie schriftlich erfolgt” 6 * L ° hnklasse bat nUr Giltigkeit, wenn X“ ”” r die f.: ÄwÄ”; d '°»*•. ffir *— «” d u* AU 1 R-än dl gung beträgt für beide Teile 3 Wochentadp Die Ch er Ab en U 4 Ta^e 6 ?W* im 6 K nis ohne A naabe g vo S n r n ^ S Probeze J t ' in der das Arbeitsverhält- ohne Angabe von Gründen zu ,eder Zeit gelöst werden kann. 6 Ar § bc 5 i't s uX U nP b 1,elr p nach ain iähriger Tätigkeit im Betriebe 6 Arbeitstage, nach zweijähriger Tätigkeit im Betriebe 8 Arbeits tage nach unfjahriger Tätigkeit im Betriebe 12 Arbeitstage. Der Urlaub wird unter Berücksichtigung der Betriebsverhält msse vom Arbeitgeber festgesetzt. DemeDsvernalt- j ! 6 • Vertrag tritt am 1. Dezember 1929 in Kraft und endet am 31 Dezember 1930. Wird er von keiner der Vertrag. GeHnntf d V ° F Ablau£ gekündigt, so verlängert sich seine Geltungsdauer um ein weiteres Jahr k *'' d " d,,reh di -“ * v « rt '*s "“> Dgp tsche Uhrmacherschule zu Glashütte (Sa.). Die Abschluß- luntf d” der ..^ eutscEan Ührmacherschule, die mit einer Ausstel- beüen und W 7 ' e h f Schubabres gefertigten praktischen Ar beiten und Zeichnungen verbunden ist, findet am Freitag dem Ebent Pr j 4 l i M ' gi n n TTu Uhr - Das neue Schul iahr wird am Dienstag, dem 6. Mai, 9 Uhr vormittags, eröffnet. Uhrmacher-Fachschule Altona. Direktor E. Sackmann tritt am 7. April 1930 in den wohlverdienten Ruhestand. Jedem hrmacher Deutschland ist es bekannt, welche Verdienste sich Direktor Sackmann um die Ausbildung unseres Nachwuchses er- r™" ba ' > a - a ? ln Name steht auch außerhalb Deutschlands in bestem Rufe. Wir wissen jedoch, daß er privat nach wie vor an Pn 4 usb f u der Schule mitarbeiten wird. Der Schul- ausschuß gibt in Verbindung mit der Uhrmacher-Zwangsinnung Altona Direktor Sackmann am Montag, dem 7. April 1930, abends .11 n bel . Pabst ' Altona Königstr. 135, einen Ehrenabend, zu dem alle Organisationen und Freunde herzlichst eingeladen sind. Der Schulausschuß. Einrichtung einer Reparateur-Klasse an einer schweizerischen U hrmacherschule. Wie wir aus Mitteilungen der Zeitschriften „Die Schweizer Uhr und „La Federation Horlogere“ erfahren haben, soll in nächster Zeit der Uhrmacherschule in Solothurn eine Fach klasse für Reparateure angegliedert werden. Inzwischen sind den Behörden von Solothurn bereits Räumlichkeiten angeboten wor den und zwar das moderne Fabrikgebäude einer früheren Uhren fabrik in Solothurn, das von der Gemeinde schon angekauft worden ist. Die endgiltige Einrichtung der Reparateur-Klasse soll aut der Delegiertenversammlung des Zentralverbandes der Schwei zerischen Uhrmacher, die am 18. Mai in Basel tagen wird, be schlossen werden. Von dieser Versammlung hängt es also ab ob in der Schweiz eine Einrichtung entstehen wird, die dem bereits bestehenden Mangel an guten Reparateuren entgegenwirken soll. Einbeziehung der freien Berufe in Preußen in die Gewerbe- Steuer. Bei den Abstimmungen über die Gewerbesteuerverlän- gerungen im Preußischen Landtag am 28. März 1930 wurde die Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer in nament licher Abstimmung mit 233 gegen 132 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Ferner wurde in namentlicher Abstimmung mit 333 gegen 50 Stimmen der Antrag angenommen, wonach die Ge- werbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital, bei den freien Berufen jedoch nur nach dem Gewerbeertratf be messen werden soll. Mit 316 gegen 52 Stimmen wurde der An- abgelehnt, der die Freigrenze bei den freien Berufen von 6000 auf 3000 RM ermäßigen wollte. Der Antrag, der Genossen schaften von Arbeitern, Angestellten usw., die ohne Gewinnab sichten auf die Bedarfsdeckung ihrer Mitglieder abzielen, von der Gewerbesteuer befreien will, verfiel in namentlicher Abstimmung mit 344 gegen 46 Stimmen der Ablehnung. Gleichfalls in namenG Ucher Abstimmung mit 334 gegen 49 Stimmen wurde ein weiterer Antrag aibgelehnt, der die Gewerbebetriebe, deren Inhaber fremde
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