b. das Hildburghausensche Amt Sonnenfeld, jedoch dieses ohne die auf dem linken Ufer der Steinach gelegenen Dörfer und Gebietstheile dieses Amtes und obne die zu diesem Amte gehörigen Lelmschaften im Meininger Oberlande; c. das Hildburghausensehe Amt Königsberg; d. die im Fürstenthum Coburg gelegenen, bisher Meining- schen Kammergüter Kahlenberg und Gauerstadt sanunt allen Zugehörungen und Lelmschaften unter Beibehaltung des Fürstenthums Coburg, nach der laut Artikel 2 unter c. erwähnten Abtrennung. Minister Fritsch berichtet am 26. August von Dresden aus an den Grossherzog: „Er habe die Commissarien wegen der Gothaischen Erbtheilung gesprochen und von ihnen die grossen Schwierigkeiten vernommen, welche doch endlich glücklich be siegt worden sind, falls nämlich der Herzog von Coburg zur Ratification sich entschliesst, welche er bis zur Stunde aus- gesetzt hat, manche prognosticiren aus dieser Verzögerung eine abschlägige Entschliessung.” „Ueber das äusserst discrete Benehmen des Ministers von Jordan bei den Gothaischen Successions-Verhandlungen ist nur eine Stimme, der Königlich Preussische Hof hat in dieser An gelegenheit die grösste Ruhe beobachtet und durchaus keinen Schritt noch Aeusserung gethan, welche eine Theilnahme, eine Vorliebe für den einen oder den ändern Tlieil, oder eine Neigung bewiesen hätte, hierin thätig zu sein.”. . . . Auch Lindenau wendet sich unterm 9. September an den Grossherzog, um über einige nova in den Erbangelegenheiten zu berichten: „Während wir Schwierigkeiten wegen der Rati fication von Coburg erwarteten, sind diese weniger von daher, als nunmehr unerwarteter Weise von Meiningen gekommen, das in einer am .3. September nach Coburg und Hildburg hausen abgegebenen Note erklärt, den Präliminar-Vertrag nur unter folgenden Bedingungen ratiticiren zu wollen: 1. dass Hildburghausen eine Summe von circa 14,000 Thlr. Pensionen und Besoldungen für dortige Diener auf die Altenburgische Kammer-Casse übernimmt; 2. dass Meiningen das Recht der MitÜösse auf der Saale eingeräumt erhält; 3. dass Coburg den Lotto-Ertrag im Saalfeldischen (circa. 20,000 Thal er) auf andere Art vergüte; 4. dass Meiningen den dritten Tlieil alles hier befindlichen Silbers, Weisszeugs etc. erhalte; 5. dass die Besitznahme und wirkliche Vollziehung des Vertrags erst dann stattlinden könne, wenn alle Agnaten beigestimmt haben würden.