PrelS; »ieneljAh» rige Pränumeration o ngr. in'S Haus, 8 ngr. bei Abho lung in der Expe, dition. Wochenblatt für Zschopau und Umgegend. (Jeden Sonnabend eine Nummer.) Jnsertionsgebähren werben die Zeile ober deren Raum mit i ngr. berechnet. M 41. Sonnabends, den 14. Oktober 1854. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern Nachdem von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden weaen den »,.r ,85S anstehenden letzten Präclusiv-TcrminS für den Umtausch der Königlich Preußischen Kass-nanw"!sung-nv°.?Jahre sind durch unsere Bekannt- - -- 1835 folgende Bekanntmachung: „In Gemäßheit des Gesetzes vom IS. Mai 1851 (Gesetzsammlung Seite »» machungen vom 12. September v. I. und 2. März d. I. die Inhaber Königlich'VrcukiiÄ,er 6. <l. den 2. Januar 1835 aufgefordert worden, dieselben gegen neue, unter dem 2. November Kassenanweisungen von gleichem Werthe entweder hier bei der Kontrolle der Staatspapiere Oranienltrakc No S2 oder in den Provinzen bei den Regierungshauptkassen und den von den Königlichen sonstigen Kassen umzutauschen. Zur Bewirkung di-seö wi^d nunmeh/ei» lctztt/präclusivischer Termin hierdurch anberaumt. Mit dem Eintritte desselben werden alle nicht elngelieferten Könial. Preußische Kassen- Anweisungcn vom Jahre 1835 ungültig, alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen, und die bis dahin nicht umgetauschtcn alten Kassenanweisungen werden, wo sie zum Vorschein kommen, angehalten und ohne Ersatz an uns abgeliefert werden.. Jedermann wird daher zur Vermeidung solcher Verluste aufgefordert, die in seinem Besitze befindlichen Kassenanweisungen vom Jahre 1835 bei Zeiten und spätestens bis zum 31. Januar 1855 bei den vorstehend bezeichnet«» Kassen zum Umtausch gegen neue Kassenanweisungen einzureichen. Berlin, den 6. Juli 1854. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Natan. Roleke. Gamet. Nobiling." erlassen worden ist, so wird solche, den, geschehenen Anträge zu Folge, «»durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Diese Bekannmachung ist auf Grund §. 21 des Gesetzes über dieAngelcgcnheiten der Presse vom 14. März 1851 ln den dort genannten Blättern abzudruckc». Dresden, Len 5. August 1854. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlschütter. Demuth. Das Glück kommt im Schlafe. (Schluß.) Die beiden Freunde schüttelten wehmüthig den Kopf, traten in eine Fensternische und sprachen eine Weile leise mit einander. Dann kehrten sie mit feuchten Augen zu Georges zurück. — „Mein lieber Freund," Hub Charles an. „Du weißt, daß Dein Vetter nicht gestorben ist...." „Gewiß, ich weiß nicht, ob er gestorben ist, denn ich bin meiner Sache gar nicht sicher, ob er überhaupt nur jemals gelebt hat!" versetzte der Erbe trocken. „Du weißt ferner, daß diese Erbschaft nur ein Scherz, ein lustiger Einfall ist?" ..Ich glaube, davon sind vorerst nur wir drei vollkommen überzeugt!" „Es war Unrecht, sehr Unrecht von uns, eine derartige Posse aufzuführen," sagte Albert. „Es thut uns aber auch sehr leid...." „Mir im Gegentheil gar nicht, sondern ich danke Euch sogar sehr dafür!" rief Georges muthwillig. „Es ist jetzt unsre Pflicht, dem Scherz ein Ende zu machen, die eigentliche Sachlage einzu gestehen und uns für schuldig zu bekennen!" „Zum Henker nein, das dürft Ihr nicht! Hütet Euch ja, dies zu thun, und lhut mir vielmehr den einzigen Gefallen, daß Ihr der ganzen Sache ihren Verlauf lasset. Gebt mir nur noch einige Tage Galgenfrist; ich möchte meine Kapitalien nicht anders unterbringen!"... „Aber lieber Freund, höre uns doch nur an," siel,ihm Charles in's Wort. '„Armer Vetter Dubreuil!" rief Georges, „armer Mann, den ich niemals gesehen habe und der vielleicht auch niemals an mich gedarbt hat. ich möchte wohl Dein Schicksal kennen lernen! Bist Du in der Verbannung gestorben, so will ich auf Deinem Grabe einen bescheidenen Denk stein setzen lassen; lebst Du aber noch, dann werde ich Dir Deine.alten Tage angenehm und behag lich machen!" Diese empfindsame Regung uberzeugte die beiden Freunde vollends, daß der arme Georges nicht mehr recht bei Sinnen sein müsse.