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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 03.06.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188606034
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18860603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18860603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1886
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- Tag1886-06-03
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^§65. 1886. Wochtndlaü für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmarmschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint DienStug, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher außgeaeben und versendet. VtertelsahrSpretS 1 M. exkl. Botengebübren und Doüspelen. 34. Jahrgang. Donnerstag den 3. Juni. Inserate werden für hier mit 8 Pf., für auswärts mit 10 Pf. pro pesvatlene KorpuSzeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Taue der 'tzricdeinenS vorhergehenden Tages angenommen. Örtliches und Sächsisches. — Die v»r mehreren Wochen ergangene Auf forderung des Gustav-Adolf-FestkomiteeS an die hiesigen Frauen und Jungfrauen, durch freiwillige Beiträge eine Festspende an bedürftige evangelische Diaspora-Gemeinden zum geplanten Jahresfeste zustande zu bringen, hat den schönen Erfolg ge habt, daß, wie ein Inserat in vor. Nr. d. Bl. besagt, von 122 Geberinnen bis daher insgesamt 284 Mark erzielt wurden. Dafür sind in der darin bewährten Handlung von I. Hellgoth (Fa briklager versilberter Kirchcngeräte) in Leipz heilige Tauf- und AbendmahlSgefäße bestellt w? den, welche am Dienstag zunächst für die Schnik gcberinnen zur Prüfung und Ansicht ausgestellt waren und nochmals am Himmelfahrtstagc nach dem VormittagsgottcSdienst in dem Echulzimmer Nr. 3 (parterre) ausgestellt sein werden. Uebrigens beabsichtigt später das Festkomitee eine Gesamtaus stellung aller Frstspeuden für das weitere Publikum zu veranstalten. Auch jetzt schon steht etwaigen Ver- einsvorstehern oder sonstigen Privatpersonen, welche über eine Widmung noch keinen bestimmten Ent schluß gefaßt, oder sonst Interesse dafür haben, der Zutritt dazu offen; sie können sich daselbst überzeugen, daß das für ein Einzclgrschenk zu bringende Opfer kein allzu hohes ist. Von den ausgestellten Gegenständen, die durchweg einen weihevollen Eindruck machen, kostet 1 vergoldeter Hosticnteller 9 M., 1 Hostiendosc 21 M., l Etui für HauSkommuniongefäße 21 und 33 M., 1 Abendmahlskelch 40 M., 1 Taufbecken 42 Mark u. s. f. Ein baldiger Entschluß ist in dieser Hinsicht sehr erwünscht, da die zu beschenkende Gemeinde vom Komitee noch auszuwählen ist. — Unsere Stadt wird in allernächster Zeit vor die Notwendigkeit einer Bürgcrmeisterwahl gestellt werden. Wie uns mitgeteilt wird, hat unser jetziger Bürgermeister infolge anhaltender Krank heit um seine Pensionierung nachgesucht. — Ein heute Mittwoch nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr über unseren Ort ziehendes schweres Gewitter brachte uns wolkenbruchartigen Regen mit dichtem Schloßenfall. Die Schleußen vermochten die Wassermassen nicht zu fassen und waren die Straßen infolgedessen überschwemmt. Die Schloßen lagen mehrere Centimeter hoch; zum Glück waren dieselben nicht so groß, um an Fenstern und Dächern Schaden anrichten zu kön nen; doch dürste der an Feldern, Bäumen und in Gärten verursachte Schaden bei der Dichtigkeit, mit welcher die Schloßen fielen, sehr bedeutend sein. — Ihre königlichen Majestäten werden voraus sichtlich Ende dieser Woche aus Sibyllenort nach hier zurückkehren und Mitte Juni das Sommer- Hoflager zu Pillnitz beziehen. — Ihre königl. Hoheiten Prinz Georg und Prinzessinnen Ma thilde und Maria Josephs begaben sich am Diens tag »ach Sibyllenort. Ee. königl. Hoheit der Prinz Friedrich August trat an demselben Tage mit Herrn Hauptmann Freiherr» von Wagner die in das Ausland beabsichtigte längere Reise, und zwar über Leipzig, an. Die Dauer der Reise ist auf 3 bis 4 Monate berechnet. — Der Inhaber der Firma F. N. Brockhaus, vr. Ed. BrockhauS in Leipzig, der langjährige ReichStagsabgeordnrte für den hiesigen Kreis, hat vom Könige von Rumänien den Orden des SternS von Rumä«ien erhalten. — vom 1. Juni bis z«m 31. Oktober dürfen die Krebse wieder gefangen und öffentlich feilge boten werden und nur die weiblichen Krebse sind, falls sich an ihnen Eier zeigen, sofort nach dem Fange in das Wasser zurückzuvcrsetze». — Vor dem Schwurgerichtshof zu Chemnitz stand am 1. Juni der Tischlergeselle Karl Her mann Weber aus Zschopau, 19 Jahre alt, unter der Anklage eines Verbrechens der Körperver letzung mit tödlichem Erfolge und des Vergehens der Bedrohung, lieber die Verhandlung bcrich- tet^ttäs „CH. T." folgendes: »sang« gute Bekannte, waren der Angeklagte Web d der Schuhmachergeselle Dietrich in Zschopau weg ine« Zusammentreffens mit einem Mädchen Feinde g worden. Elfterer hatte schon heftige Drohworte gegen lei teren auSgestoßen, als am 22. Januar d. I. in der M tagsstunde Dietrich in die Tischlerwerkstätte Bartzschr ei! trat, um den Tischlergeselle» Köhler zu besuchen. Sch' wollte Dietrich die Werkstätte wieder verlassen und ha bereits die Thüre geöffnet, als der in der Werkstätte a wesende Angeklagte die Worte auSstieß: „eS ist eine Woh! that, daß der Lumpenschuster 'naus ist." Dietrich, der dies hörte, kehrte wieder um und fragte den Angeklagte! „War willst Du?" Dieser hatte einen Spitzbohrer der linken Hand, nahm einen dastehenden Borstbesen tn die rechte Hand und schlug damit auf Dietrich los. Dieser faßte den Angeklagten an und riß ihm den Borstbesen aus der Hand. Daraus nahm der Angeklagte den Spitz bohrer aus der linken Hand in die rechte und versetzte da mit dem Dietrich einen Stich in die Brust. Dieser ver ließ die Werkstätte mit den Worten: „ich bin gestochen, ich werde es Deinem Vater sagen." Dietrich ist an dieser Wunde am 16. April d. I. im Alter von 20 Jahren ge- starben und die Aerzte waren übereinstimmend der Ansicht, daß der Tod Dietrichs infolge der ihm von Weber zuge fügten Wunde eingetreten sei. In der heutigen Haupt- Verhandlung gestand zwar der Angeklagte zu, daß er am 22. Januar d. I. mit dem betr. Dietrich in Streit ge raten sei, der zu Thätlichkeiten geführt, ober er leugnete, ihn gestochen zu haben, er meinte, Dietrich müßte sich die Wunde an dem Spitzbohrer, den er, Angeklagter, in der Hand gehabt, selbst zug esügt haben. Aber dieser Behaup- tung widersprach da» bestimmte, zweimal erstattete und schließlich vor seinem Tode noch beschworene Zeugnis Dietrichs, es widersprach ferner diesem Anführen die Be schaffenheit der Wunde selbst, die ergab, daß der Stoß von oben nach unten, und zwar mit ziemlicher Gewalt geführt worden sein mußte. Die Beweisaufnahme ergab ferner, daß der Angeklagte ein leicht aufbrausender, zu Gewalt- thätigkeiten geneigter Mensch ist. Der Vertreter der kgl. Staatsanwaltschaft beantragte die Bejahung der beiden gestellten Schuldfragen, indem er die Bejahung der Frage nach mildernden Umständen dem Ermessen der Geschwo- renen anheimgab. Die Verteidigung stellte die Bejahung der Schuldfrage bezüglich der tödlichen Körperverletzung unter Verwendung für eventuelle Annahme mildernder Umstände in das Ermessen der Geschworenen und bean tragt« weiter die Verneinung der aus die Bedrohung ge richteten Schuldfragc. Die Geschworenen sprachen über den Angeklagten bezüglich de» Verbrechens der Körper verletzung mit tödlichem Erfolge, und zwar unter Zubil ligung mildernder Umstände da» Schuldig aus, während sie die zweite Schuldfrage verneinten. Da« Urteil de» Schwurgerichtshofe» lautete diesem Wahrspruche gemäß auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnisstrafe, wovon dem An geklagten 1 Monat als durch die erlittene Untersuchungs haft verbüßt in Anrechnung gebracht wurde. — In der Nacht zum Dienstag ist in Grün- hainichen das dem Maurermeister Otto gehörige Haus auf noch unermittelte Weise ein Raub der Flammen geworden. Da Hilfe schnell zur Hand war, gelang eS u. a. daS in dem Hause befind liche Warenlager der Firma E. Hcrrnstadt in Sicherheit zu bringen. — Am Montag hielt die evangel.-luth. Landes- synode 2 Sitzungen ab. In erster Sitzung ge langte der Entwurf einer Verordnung über das Verfahren bei Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstclle verbunden ist, zur Beratung. Hierüber haben bisher gesetz liche Bestimmungen nicht bestanden und sind da her über das Verfahren hierbei, besonder- darüber, ob der Kollator (Stadtrat, Patron rc.) oder der Kirchenvorstand die Anstellung vorzunehmen hat, vielfach Zweifel und Mißhelligkeiten entstanden, deren Regelung — auf Vorstellung einer größeren Anzahl von Kirchenvorständen der bedeutendsten Städte — die jetzt zur Beratung kommende Verordnung bezweckt. Der Entwurf der Ver ordnung wurde mit wenigen ganz unwesentlichen Aenderungen angenommen, nachdem sich darüber eine längere Debatte entspann, die sich haupt sächlich darum drehte, daß von der Mehrzahl der kirchlichen Synodalmitglieder das Recht der An stellung für den Kirchenvorstand beansprucht wurde. Hierauf wurde ein Antrag des Sup. Meyer- Zwickau, das Kirchenregiment zu ersuchen, das selbe wolle ein Gesetz erlassen, nach welchem die Kirchengemcinden für die Pensionierung ihrer Kantoren, Organisten und Kirchner, falls diese Kirchendiener »icht dem PensionSgcsctz für BolkS- schullehrer unterstehen, nach Maßgabe der in letzterem enthaltenen Vorschriften aufzukommen, nicht minder für die Witwen und Waisen dieser Kirchendiener eine den gesetzlichen Bestimmungen über die Witwen- und Waisenkaffe der Volks- schullehrcr entsprechende Fürsorge zu treffen haben, dem Kirchcnregimcnt einstimmig zur Erwägung überwiesen. Ferner erteilte die Synode in zweiter Lesung ohne Debatte und einstimmig dem Erlasse über die Anwendung des Parpchiallastengesetzes bei der Ephrbung von Kirchenanlagen ihre Zu stimmung?— In der Abendsitzung nahm die Sy node die zweite Lesung des Kirchengesetzes über die Versetzung evangelisch-lutherischer Geistlicher in Wartegeld vor. Nachdem der Zusatzantrag des Amtshauptmanns v. Wirsing-Schwarzenberg, in besonderen Fällen dem in Wartrgeld stehenden Geistlichen daS auSgesetzte Wartegeld auch länger als 4 Jahre, bez. bis zu seiner Emeritierung un verkürzt fortzugewähren, sowie ein solcher deS Amlsyau^manns v. Bose-Zwickau, daß Rekurs gegen diese Entschließung über die Versetzung des Geistlichen in Wartegeld nur binnen 14 Tagen nach Eröffnung derselben zuzulassen, mit großer Majorität bez. Einstimmigkeit angenommen, nahm man den ganzen Entwurf des Kirchengesctzes mit 69 gegen 2 Stimmen an. — Am Dienstag lag eine Petition der Großsteinberger Pastorenkon ferenz um Erlaß von Bestimmungen zur Ord nung des kirchlichen LcbenS bez. um Vorlegung einer Kirchenzuchtsordnung, zur Beratung vor. Prof. Kuntze-Leipzig, welcher die Petition adop tiert hatte, brachte im Anschluß an dieselbe den Antrag ein, „die Landessynode wolle da» hohe Kirchenregiment um Entwerfung eines die Ord nung des kirchlichen Lebens innerhalb der evan gelisch-lutherischen Landeskirche betreffenden Ge setzes und Vorlegung des Entwurfs auf der näch sten Landessynode ersuchen." Der Petitionsaus schuß beantragt, „die Petition auf sich beruhen zu lassen, dagegen den Wunsch auszusprechen, daß das hohe Landeskonsistorium eine Zusammenstel lung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, besonders aus der neueren Zeit, welche sich auf Zucht und Sitte deS kirchlichen Lebens beziehen, veranstalte oder veranlasse." Bei dcrAbstimmung wurde derAntrag deSPctitionsauS- schusseS gegen 7 Stimmen angenommen und der An trag Kuntze gegen 10 Stimmen durch diesen Beschluß für erledigt erklärt. — Die Synode trat sodann in die Beratung über die Petition der Diözesanver- sammlung zu Bautzen um Herbeiführung besserer Sonn- und Feiertag-Heiligung und beschloß auf An trag des PetitionSauSschusseS nach längerer Debatte, die Petition für erledigt zu erklären, beziehentlich auf sich beruhen zu lassen. — Nächste Sitzung Freitag.
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