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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 15.05.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188605157
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18860515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18860515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Parlamentsperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1886
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57. 1886. Amtsblatt » für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auSgeaeben und versendet, vtertelsahrspret» 1 M. exkl. votengebühren und Vostspesen. 34. Jahrgang. Sonnabend den 15. Mai. Inserate werden für hier mit 8 Pf., für auswärts mit 10 Pf. pro ;rc»r.'aUene KorpuSzeile berechnet und bis mittags 12 Uhr de» dem Tafle de« Erscheinen« vorhergehenden Tage» angenommen. Donnerstag, den 20. Mai 1886 findet von mittags 12 Uhr an öffentliche Bezirksausschußsitzung im hiesigen Vcrhandlungsfaale statt; Tagesordnung ist im Kanzltigebäudc angeschlagen. Königliche AmtShauptmannschaft Flöha, am 11. Mai 1886. Ilr. von Gehe. P. Zufolge Registratur vom 10. Mai ds. Js. ist heute aus dem die Firma „Brandt L Lorenz in Zschopau" betreffenden Folium 136 deS Handelsregisters für den hiesigen AmtsgerichtSbezirk das Ausscheiden des zeitherigen Mitinhabers Herrn Max Ferdinand Lorenz in Zschopau aus dieser Firma verlautbart worden. Königl. Amtsgericht Zschopau, am 11. Mai 1886. Forker. Wülfel. Bekanntmachung. Zur Heizung der Localitäten des Unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts soll die Lieferung von 240 Hcctol. Steinkohlen, ) 120 „ Braunkohlen, k 10 Raummeter weiches Scheitholz, > bester Sorten, 20 „ weiche Rollen und l 60 Tausend Stück Streichtorf, ) im Wege der Submission vergeben werden. Offerten, bei denen zu berücksichtigen ist, daß die Lieferung bis an das Amtsgerichtsgebäude selbst, sonach einschließlich aller und jeder Trans portkosten, zu geschehen hat, find frankirt und versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Heizungsmaterialien" bis zum S. Juni dieses Jahres hier einzureichen, indem später eingehende Offerten nicht berücksichtigt werden können. Ueber die näheren Bedingungen, welche auch auf Verlangen gegen Entrichtung der Schreibgebühr abschriftlich zugestellt werden können, wird in dem Expeditionszimmrr Nr. 3 des hiesigen Amtsgerichts während der üblichen Geschäftszeit Auskunft erteilt. Königl. Amtsgericht Zschopau, den 12. Mai 1886. Forker. Haubold. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen Carl Moritz Mattheß's und inmittelst mit Tode abgegangenen Franz Eduard Mattheß's, Inhaber der Firma Albert Matthes in Zschopau, ist in Folge eines von Carl Moritz Mattheß gemachten Vorschlag- zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 8ten Juni 188«, Bormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hiersclbst, DcrhandlungSsaal, anberaumt. Zschopau, den 13tcn Mai 1886. Bauer, Gerichtsschrciber des Königlichen Amtsgerichts. Örtliches und Sächsisches. — Auf das heute abend 8 Uhr im Saale deS Deutsche» Hauses stattfindende, vom „Stammtisch zum Kreuz" arrangierte Konzert mit Theater machen wir hierdurch noch besonders aufmerksam. — Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie Se. königl. Hoheit Prinz Friedrich August begeben sich nächsten Montag vormittags 10 Uhr 25 Min. mittelst Kucierzuges nach Sibyllenort und werden dort einige Wochen verweile». — Prinz Friedrich August wird voraussichtlich schon in nächster Zeit seine Beförderung zum Hauptmann erhalten. Als solcher dürfte der Prinz auch seine bevorstehende größere Reise unter nehmen, um vom Herbst ab als Rittmeister der Große „Hai ne r Husaren den praktischen Kavallerie dienst durchzumachen. — Die vierte ordentliche evangelisch-lutherische Landessynode wurde am Donnerstag Mittag 1 Uhr im Sitzungssaal der Ersten Kammer in Anwesen heit der in svunZelieis beauftragten Staatsmi nister, sowie deS Präsidenten und der Räte des epvangelisch-lutherischen LandeSkonsistoriumS vom Staatsminister Or. v. Gerber eröffnet. In der Eröffnungsrede hob derselbe hervor, daß die 6y- yode abermals der Berufung des Kirchenregiments folgend zusammengetreten sei, um nach Vorschrift der Kirchenvorstands- und Synodalordnung als ordentliche LandeSsyuode über die deren Beratung und Beschlußfassung unterliegenden Angelegen heiten unserer Kirche zu verhandeln. Er giebt der Hoffnung Ausdruck, daß das Wirken der Sy node ein recht fruchtbares sein und eS derselben gelingen möge, das kirchliche Interesse zu mehren und in den weitesten Kreisen eine liebevolle Auf nahme der Arbeiten der Kirche zu erwecken und zu fesseln. Im Aufträge und Namen der in ovktuZÄioig beauftragten Staat-minister erklärte er die vierte ordentliche LandeSsynode für eröffnet und ersuchte hieraus den Herrn Alterspräsidenten, daS ihm gebührende Amt zu übernehmen. Unter Leitung deS Alterspräsidenten, Bürgermeister Haberkorn, wurde sodann per Stimmzettel die Wahl deS Direktoriums vorgenommen und ergab dieselbe folgendes Resultat: Präsident: Kammerherr von Zchmen, stellvertretender Präsident: Oberhof- prcdiger vr. Kohlschlütter, 1. Sekretär: Oberamts- richtcr Weidaucr, 2. Sekretär: Superintendent vr. Richter-Freiberg. Nach vollzogener Verpflich tung deS ersten und zweiten Präsidenten über nimmt Präsident von Zehmen den Vorsitz. Nach dem durch denselben dem Alterspräsidenten der Dank der Versammlung für seine Bemühungen ausgesprochen worden, erfolgt die Verpflichtung der beiden Sekretäre, sowie der Synodalmit- glieder. — In kirchlichen Kreisen wird schon seit länge rer Zeit lebhaft die Frage erörtert, ob der bei den Deutschkatholiken übliche Weiheakt, den man als Taufe bezeichnet, obgleich Wasser dabei nicht zur Anwendung kommt, als vollgiltige Taufe an zuerkennen sei oder nicht. Im letzteren Falle hHte beim Uebertrittc eines Deutschkatholiken zu einem der anderen christlichen Bekenntnisse die nachträgliche stiftungsgemäße Taufe einzutreten. Auch in diesem Punkte fehlt es an einer festen klaren Anweisung an die Geistlichen. Es ist sehr Wahrscheinlich, daß diese Angelegenheit in der Synode zur Sprache gebracht werden wird. — DaS evangelische Landcskonfistorium des Königreichs Sachsen hat durch die Superintendenten eine Verordnung an alle Geistlichen erlassen, nach welcher cS nicht angezeigt erscheint, daß wenn zum Zwecke der Bestattung durch Feuer Leichen nach auswärts transportiert werden sollen, vorher am Sterbcorte oder in der Kirche eine Traucrfeier unter Mitwirkung des Geistlichen stattfinde, denn, da in unserem Lande die Feuerbestattung nicht gestattet sei, könne, wo eine solche seitens der Hinterlassenen beabsichtigt wird, sich die Teilnahme des Geistlichen nur auf die scelsorgcrische Tröstung der Religion beschränken. DaS Landeskonsistorium will aber zur Zeit von einer generellen Behand lung dieser Frage abschen und es dem Takte der Geistlichen überlassen, in einzelnen Fällen nach Maßgabe der Verhältnisse zu verfahren. Es Lud bereits einige Fälle vorgekommen, daß die Aschc- urnen der durch Feuer Bestatteten mit Genehmi gung der betreffenden Behörden auf dem hei mischen Friedhofe in Gräbern geborgen worden sind. — Bekanntlich wird jedes Jahr nach der Been digung der Manöver eine Anzahl von Soldaten aus dem stehenden Heere auf sogenannten „KönigS- urlaub" entlassen, und zwar sind dies Soldaten, die erst eine zweijährige Dienstzeit zurückgclegt, sich aber während dieser Dienstzeit gut geführt haben. Derartige Beurlaubungen können von den Angehörigen beantragt werden, insofern der be treffende Soldat zur Unterstützung der Familie zu Hause dringend notwendig ist. Derartige Anträge müssen bald bei dem Bürgermeister deS Heimats-
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