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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 06.08.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-08-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191008068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19100806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19100806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1910
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«rfchelnt Dlknitag, »onner»«», nnd «Sonnabend und wird am Abend vorher «»»gegeben und versendet, vietteljahrrpret» l Marl 20 Psenntge »uSschliehlich Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden tu unserer Expedition, von de» Bote», sowie alle« Postanstatte» angenommen. «ihknblatt Inserat, wer»«, »«> io Psenmg« wr bi« «»gespalten« »orpu»zetlr berechnt und dt» mittag» I» Uhr de» dem La,, de» Erscheinen» vorhergehende» lag,» angenommen. Für Nachvei» und Offerten.«»nahm» 10 Psenntge Extragebühr. Fernsprech» Anschluß Nr. 1». für Zschopa» Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. s 92. Sonnabend, den 6. August 1919. 78. Jahrgang. von in die M Nach 8 51 des WassergesetzeS Vvm 12. März 1910 (Gesetz- und Vcrvrdnungs- blatt Seite 227) haben diejenigen, die bei dem Inkrafttreten dieses Ge setzes am I. Januar ISIV ei» fließendes Gewässer im Bezirke der Amts- hanptmannschaft Flöha mit Einschluß der Städte Frankenbcrg, Ocdcran und Zschopau in einer Weise benutzen, zu der cs nach den Vorschriften des Wassergcsctzes der be hördlichen Erlaubnis bedarf, dies zur Eintragung in das Wasscrbuch anznzeigen und das tatsächliche Bestehen der Benutzung, soweit cs der Behörde nicht schon bekannt ist, durch Zeugnisse der Ortsbehörde oder in anderer Weise glaubhaft zu mache». Zn welchen Wasscrbenutzungen cs der behördlichen Erlaubnis bedarf, ist aus den nachstehend unter T abgedrucktcn HZ 23, 40 und 42 des Wasscrgesetzes zu ersehen. Anzuzeigen sind danach nicht nur Zuleitungen in den Wasscrlauf (z. B. Schleusen) oder Ableitungen von Wasser (Wasserleitungen u. s. w.), sondern auch besondere Vor richtungen am fließenden Gewässer oder seinem Bett, wie Stauanlagen, Brücken, Stege und Uferbefestigungen aller Art (Dämme, Böschungen, Ufermaucrn, Pflasterungen des Flußbettes). Die Anzeigen sind von den Beteiligten im eigenen Interesse baldmöglichst und zur Vermeidung von Bestrafung gemäß Z 166 Ziffer 4 des Wasseraesctzes bis spätestens zum »I. Dezember ISU zn erstatten. Zur Erleichterung der Anmeldung sind Formulare hergestellt worden, die bei den Ortsbchördcn zu entnehmen sind und deren Benutzung im Interesse einer glatten Ab wickelung der behördlichen Geschäfte dringend empfohlen wird. Die Anmeldungen sind bei den Ortsbchördcn einzureicheu. Im übrigen sind die Herren Gemeindevorstände angewiesen, den Anmeldepflichtigen bei Erstattung der vorgeschriebencn Anzeigen tunlichst zur Hand zu gehen. Flöha, am 4. August 1910. Die Königliche Amtshanptmannschaft. s Z 23. Der Erlaubnis der Verwaltungsbehörde bedarf cs: 1. zur unmittelbaren oder mittelbaren Einführung von Stoffen in ein fließendes Ge wässer, die den Gemeingebrauch beeinträchtigen oder sonst das Gewässer oder die Ufer in schädlicher Weise verunreinigen. 2. zur wesentlichen Aendcrung des Bettes oder der Ufer eines fließenden Gewässers, 3. zur Errichtung von Stauanlagen zu Wassertriebwcrken wie zu Aendcrungcn an solchen Anlagen in einem fließenden Gewässer, wenn die Aendcrung aus den Ver brauch des Wassers, die Wassermcnge, die Art des Verbrauches, das Gefälle oder die Höhe des Oberwassers von Einfluß ist, sowie — auch ohne diese Voraus setzungen — zu jeder Aendcrung oder Auswechselung von Hauptteilcn bestehender Stau- und Tricbwcrksanlagen, 4. zu solchen der Ent- und Bewässerung dienenden Veranstaltungen, welche erhebliche Einwirkungen aus die öffentlichen Interessen oder die Rechte Anderer herbciführen können, b. zu sonstigen Anlagen oder Vorrichtungen, die eine für Andere schädliche Stauung, Ucbcrschwcmmung oder Versumpfung verursachen, die für fremde Grundstücke oder Anlagen, insbesondere auch das Bett und die Ufer schädlich sind oder zum Nachteil Anderer eine willkürlich ungleichmäßige Ausnützung des Wassers bewirken oder das nicht verbrauchte Wasser erst unterhalb der Grundstücke des Benutzers und der mit weiterer Fortleituug einverstandenen Unterlicger dem Gcwäscr wieder zuführen, 6. zur dauernden Ableitung von Wasser aus einem fließenden Gewässer in solchem Umfange, daß dadurch die Wasscrmcuge in letzterem erheblich gemindert wird, 7. zur Errichtung oder wesentlichen Aendcrung von Anlagen, insbesondere Brücken oder Stegen, die in dauernder baulicher Verbindung mit dem Bette oder den Ufern eines fließenden Gewässers stehen und die Ablaufverhältnisse zum Nachteil Anderer beeinflussen, insbesondere bei Hochwasser Gefahr erzeugen. Z 40. Bei den in 8 1 Absatz 2 bezeichncten Wässern bedarf es der Erlaubnis der Verwaltungsbehörde: 1. wenn die Wassermcnge in einem fließenden Gewässer dadurch dauernd gemindert oder anderen Grundstücken dadurch Wasser entzogen wird, daß entweder a) solches Wasser zur Versorgung einer Gemeinde mit Wasser oder zu dem Betrieb eines Unternehmens abgeleitet werden soll, das sich nicht auf dem Grundstücke des nach Z 4 Absatz 1 oder 2 Berechtigten oder dem damit in natürlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhänge stehenden Besitztums dieses Berechtigten befindet, oder b) eine schon vorhandene Ableitung zu einem der unter a bezeichncten Zwecke künftig erst benutzt werden soll, 2. wenn Stoffe Angeführt werden sollen, wodurch der Gemeingebrauch oder besondere Benutzungen eines fließenden Gewässers oder die Benutzung einer Wasserleitung oder eines Brunnens beeinträchtigt werden, oder wenn Maßnahmen getroffen werden sollen, die eine solche Einführung zu Folge haben können. Der Erlaubnis bedarf cs nicht für solche Wasscrversorgungsanlaaen, bei denen der Unternehmer bis zum 31. Dezember 1907 ein Grundstück zur Gewinnung des Wassers oder ein Recht auf Ableitung bereits erworben und spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mit der Ausführung der Anlage be gonnen hat. 8 42. Bildet ein fließendes Gewässer, das nicht unter 8 1 Absatz 2 fällt, den Zufluß oder Abfluß eines Teiches, so finden die Vorschriften der 88 23 bis 39 dann Anwendung, wenn durch Benutzung des Teiches auf das fließende Gewässer in einer nach Z 23 der behördlichen Erlaubnis bedürfenden Weise eingcwirkt wird. Diese Vorschriften stehen der Wiederaussüllung eines abgeschlagenen oder sonst entleerten Teiches nicht entgegen. Bei dem Abschlagen eines Teiches, bei dem Ablassen von Wasser und bei der Wiederauffüllung eines Teiches ist nach Möglichkeit auf Schonung der Ufer des fließen den Gewässers und auf die Bedürfnisse der Benutzungsberechtigten Bedacht zu nehmen. Die Verwaltungsbehörde kann hierüber auf Antrag eines Beteiligten oder, wenn das Gemeinwohl berührt wird, von Amtswcgen besondere Vorschriften treffen. V «rstvlKvriinK Montag, den 8. August ISIV, vorm. 10 Uhr sollen im hiesigen gericht lichen Versteigerungslokal (Schloßhof) verschiedene Pfänder gegen sofortige Bar zahlung versteigert werden, als : Tabakspfeifen, Zigarrenspitzen, Tonpfeifen, Zigarren, Zigaretten, Wein, Wäscheleinen, Markttaschen, Del» und Essigflaschen, Teller, Töpfe, Bierseidel, Sparbüchsen, Spazierftöcke u. v. m. Zschopau, vm b. August 1910. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Zur Reichstags-Ersatzwahl. Der Kandidat der Reformer Herr Kurt Fritzsche HM täglich Wahlversammlungen ab. Er sprach am 30. Juli in Deutsch-Nendorf, am 31. in Heidersdorf und Pfaffroda, am 1. Angust in Krumhermcrsdorf, am 2. in Forchhcim. Da die beiden Gegenkandidaten die Reichssinanzreform in den Vordergrund stellen, erörtert sie jetzt auch Herr Fritzsche aus führlich. I» überzeugender Art weist er die Notwendigkeit der Ordnung unserer Ncichsfinanzen nach und erkennt die Notwendigkeit einer Revision in volksfreundlichem Sinne durchaus an. Auf wirtschaftlichem Gebiet fordert er gleich mäßige Förderung aller Stände, nicht Bevorzugung eines einzelnen auf Koste» der übrigen. In Forchhcim nahm in der freien Aussprache Herr Lehrer Richter ans Lcngcfeld das Wort. Er erklärte, der uationalliberalen Partei anzugehören und bei der letzten Landtagswahl nativnalliberalcr Vertrauens mann für Lcngcfeld gewesen zn sein. Es sei für ihn nnd seine Freunde schwer gewesen, bei der gegenwärtigen Wahl Stellung zn nehmen, aber der Freisinn, der kürzlich der Sozialdemokratie zwei nationale Mandate ausgelicfert habe, könne für einen vaterländisch gesinnteil Mann nicht mehr in Frage kommen. Da habe es nur eine Wahl gegeben, den Schritt nach rechts. Wenn er und seine Freunde dies an fänglich mir zögernd getan hätten, so stünden sic jetzt mit Stolz »iid Freude für Herrn Fritzsche ein, der sich als weit blickender Mann von gründlicher Kenntnis »nscrer politischen nnd wirtschaftlichen Dinge gezeigt und bewiesen habe, daß er sich und seine Ansichten dnrchzusctzen verstehe. Nach meiner Meinung, so führte Herr Richter ans, könne lein ehrliebender Nationalliberaler für den Freisinnigen, Herrn Brodaus, mehr eintreten, nachdem die freisinnigen Vereine in der Lausitz die nationalliberale Partei für bundesunsähig erklärt hätten. Es sei wohl noch nicht dagewcsen, daß man Jemande», dessen Dienst man in Anspruch nahm, gleichzeitig seine Geringschätzung erklärte. Die Erklärung des uationalliberalen Partcisekretariats wies Herr Richter entschieden zurück, blicht zwei, sondern eine große Anzahl Nativualliberalc träten für die Kandidatur Fritzsche ein. Daß ihnen das nationalliberale Parteisckretariat den Einfluß abspräche sei ihm herzlich gleichgültig, sie wüßten selbst am besten welchen Einfluß nnd welches Ansehen sie bei ihren Mitbürgern hätten. Unter stürmischem Beifall der Versammlung empfahl der Redner die Wahl des Herrn Fritzsche. Mit einein Dank an diese» für seine mutige, ehr liche nnd vornehme Kampfcsweise schloß sich die Kundgebung der vorhergegangenen würdig au. Im Reichstags-Wahlkreise Zschopau-Marienberg treibt die Fortschrittliche Volkspartci eine sehr umfassende und sehr kostspielige Agitation. In der sozialdemokratischen „Chemnitzer Vvlksstimme" fragt daher ei» gut unterrichteter ehemaliger Fortschrittler, woher die Partei dafür das Geld bekomme und wer die enormen Kosten ihrer Agitation bezahle. Er beantwortet diese Frage dann selbst dadurch, daß er das Gerücht wicdergibt, der Hansabund habe für diese Rcichs- tagsersatzwahl erhebliche Geldmittel bewilligt. Die „Lib. Korr." schreibt: „Zur Neichstagsersatzwahl in Zchopau-Marienbcrg macht die sozialdemokratische „Chem nitzer Volksstimme" nnd ihr »ach die „Leipziger Volkszcitung" phantastische Mitteilungen über angebliche Gespräche fortschritt licher Vertrauensmänner, die die Kostendeckung für die Kandidatur des fortschrittlichen Kandidaten, des Landtags abgeordnete» Brodanf, betreffen. Demgegenüber sei festgestellt, daß die sämtlichen Wahlkostcn von sächsischen Parteigenosse» und von der Parteileitung der Fortschrittlichen Volkspartei geleistet worden sind. Die Insinuation, daß Herrn Brodaus bestimmte Verpflichtungen auferlegt worden seien, um die nötigen Wahlgelder zu erhalte», verdient hierbei ganz besonders ziiriickgcwicscn zn werden. Der fortschrittliche Kandidat wird in jedem, wie auch immer gearteten Falle niemals andere Verpflichtungen eingehen, als die sich ans den Grundziigen des Parteiprogramms von selbst ergeben." Wie die Chemnitzer „Neuesten Nachrichten" berichten, hat am vorigen Sonntag in Eibau eine Versammlung der Lausitzer Vereine der fortschrittl. Volkspartei stattgefunden, in welcher jedes Kompromiß mit der uationalliberalen Partei für die künftigen Reichstagswahlen verworfen wurde. Das zwischen dei« Nalionalliberalen und Freisinnigen getroffene Abkommen über den 20. Wahlkreis (Zschop au-Marien- bcrgj und den 2l. (Annaberg) wurde scharf verurteilt und die Vcrsammlungsleitung beauftragt, die Verurteilung bei der Parteileitung der fortschrittlichen Volkspartei energisch zu ver treten. Es gewinnt hiernach den Anschein, als ob die National liberalen in unserm Wahlkreis das Opfer ihrer llebcrzengnng umsonst gebracht haben und die Düpierten sind. Weitere W ä h lerversammlu ng e» der rechtsstehenden Parteien finden statt: Sonnabend, den 6. August in Sahda, am gleichen Tage nachmittags in Lnuterbach nnd abends in Maricnberg, Sonntag, de» 7. August, nachmittags in Falkenbach, abends in Bl» me »an, Montag, den 8. Angttst in Wolke „stein. Redner in allen diesen
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