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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 10.11.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-11-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191011106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19101110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19101110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1910
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ErschNnt »tr«»r»g, »«»»««tit nni, Sonnabend und wird »« «dend vorher auigegeben und versendet. vierteljahr»pr«t»'i Mart so Pfennig« au»schließlich Boten- und Postgebühren. Bestellungen «erde« I« unserer Expedition, von de» Bote», sowie allen Poftanftalte» angenommen. HkllllllM Znstial, werde» mit 10 Pfennig«» füt die «-gespalten« »orpudzeile berechn«! »nd bi» mittag» 1» llhr de« de« Lag« de» Erscheinen» vorhergehenden Tage» angenommen. Kür Nachwei» und Offerte» .«»nahm« U> Pfennig« «xtrageblthr. gernsprech» Anschluß Ar. l». für Zschopau Wund Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadttat zu Zschopau. 133. Donnerstag, den 10. November 1919. 78. Jahrgang. Die llmahlkn für die KundMimMk i« Chemih bete. Nach einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern sind in diesem Jahre wiederum Urwahlen für die Handelskammer Chemnitz vorzunchmcn. Der Amtsgerichtsbezirk Zschopau bildet einschließlich der darin gelegenen Stadt eine Wahlabteilung. Die Wahlabteilung Zschopau hat einen Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl wird hiermit Termin auf Montag, den 14. November 1910, vormittags >«—I Uhr im Hotel „Stadt Wien" zu Zschopau, Zimmer »/» im Obergeschoß, anberaumt. Zum Wahlleiter ist Herr Kaufmann Paul Franz in Zschopau ernannt worden. Zur Teilnahme an den Urwahlen für die Handelskammer sind berechtigt: l. diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, welche ein Handcls- gewcrbe im Sinne von §8 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister ein getragen sind, , 2. die im Gcnossenschaftsregistcr eingetragenen Genossenschaften, sofern sie Handelsgcwerbc betreiben, ferner die Gesellschaften im Sinne von 8 8 des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 (Gesetz- und Verord nungsblatt Seite 353 flg), 3. die Gemeinden und Gcmeindcverbändc für die von ihnen betriebenen Gewerbcunternehmungcn, die Pächter der letzteren und die Pächter der staatlichen Gewerbcuntcrnehmungen, insgesamt, sofern sie nach 88 17 ci und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit einem Einkommen von mehr als 3100 M. — Pfg. ein geschätzt sind, 4. der Staat für die von ihm betriebenen Gcwcrbcunternchmunge». Diejenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb des Kammcrbezirks gleichzeitig ein Handclsgewcrbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs und ein Hand werk betreiben und im übrigen den Vorschriften der 88 ? und 8 des Gesetzes vom 4. August 1900 genügen, steht das Recht der Entscheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Gewerbekammer wahlberechtigt sein wollen. Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kammer, spätestens aber bei der Urwahl dem Wahllcitcr gegenüber abzugcbcn, sic ist bindend für die Beitragspflicht aus die Dauer der Wahlperiode, für welche sic abgegeben wird. Der Wiederholung der einmaligen Erklärung vor jeder Wahl bedarf es nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibende bis zur nächsten Wahl der Gewerbekammer an. Von Ausübung des Wahlrechtes sind ausgeschlossen: 1. diejenigen Personen, welche aus den im 8 44 Absatz 1 unter s. bis g der Revidierten Städteordnung bcz. aus den in 8 3b Absatz 1 unter rr bis Z der Revidierten Landgcmcindeordnung angegebenen Gründen von der Ausübung des Stimmrechts bei Gemeindcwahlen ausgeschlossen sind, 2. Personen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursver fahrens wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, so lange sie in dem nach 8 107 Absatz 2 der Konkurs-Ordnung vom Ge richte zu führenden Verzeichnisse eingetragen sind. Das Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel ausgeübt werden. Eine Vertretung findet statt: 1. für juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; 2. für staatliche oder Gcmcindcbetriebc und Betriebe von Gemeindevcr- bänden durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde be stimmten Bevollmächtigten; 3. für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kamnicr- bezirk gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; 4. für Personen, die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäfts unfähig oder in der Geschäftsfähigkeit bcfchränkt sind, durch ihren ge setzlichen Vertreter. Weibliche Pcrfoncn sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertrete» zu lassen. Niemand kann das Wahlrecht in demselben Kammerbezirke mehrfach ausüben. Zu Wahlmänncrn können diejenigen nach dem Vorstehenden wahlberechtigten männliche« Personen, sowie die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen gewählt werden, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reichsangehörige sind. Die Wahlberechtigten haben sich in dem obengenannten Termine beim Wahl leiter zu melden und auf Verlangen das Vorhandensein der Erfordernisse für ihre Wahlberechtigung nachzuweiscn. Es wird dringend empfohlen, daß sie zu dem letzteren Zwecke ihren Einkommensteucrzettcl und sonstige Legitimationspapiere mit zur Stelle bringen. Auf den Stimmzetteln sind Namen, Stand und Wohnort von einer zum Wahl- mannc wählbaren Person deutlich anzugeben. Stimmzettel, welche die Person des zu Wählenden nicht erkennen lassen oder di e Namen Nichtwählbarer enthalten, würden insoweit ungiltig sein. Alöha, am 2. November 1910. Die Königliche Amtshauptmannschast. Donnerstag, den 17. November 1919 findet von nachmittags '/.» Uhr an öffentliche Sitzung deS BezirkSauS- fchuffes im hiesigen Verhandlungssaalc statt. Die Tagesordnung hängt an hiesiger Kanzleistelle zur Einsichtnahme aus. Flöh», am 8. November 1910. Die Königliche Amtshauptmannschast. Wandergewerbescheine betreffend. Diejenigen hiesigen Gewerbetreibenden, die bereits zum Beginn des Jahres 1911 dem Gewerbebetriebe >m Umherzichcn nachgchcn wollen, werden aufgcfordert, ihre An träge auf Ausstellung von Wandergewerbescheinen schon jetzt bei uns zu bewirken Im Unterlassungsfälle haben sie sich die durch Verzögerung in der Ausstellung der Wandergewcrbeschcme etwa eintretenden Nachteile selbst zuzuschreiben. Die Einlösung des Scheines ist erst dann nötig, wenn er gebraucht wird. Zschopau, am 8. November 1910. Der Stadtrat. vr. Schneider. W. Volkszählung betr. Am 1. Dezember dieses Jahres findet im Deutschen Reiche eine Volkszählung statt. Zur Ausführung der Zählung im hiesigen Stadtbezirk ist die Mitwirkung von 4b Zählern erforderlich, deren Amt nach dem Gesetze ein Ehrenamt ist. Die Auf gabe der Zähler besteht darin, den einzelnen Haushaltungen die Zähllistcn zuzustellen, sie wieder cinzusamimln und auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, nötigen falls aber auch selbst ihre Ausfüllung, Vervollständigung und Richtigstellung zu über nehmen. Jedem Zähler werden bis zu 50 Haushaltungen überwiesen werden. Den Zählern wohnt bei der Erfüllung ihres Ehrenamtes die Eigenschaft eines Organs der Behörde bei. Wir ersuchen alle diejenigen Herren, welche wir als Zähler berufen werden, sich bei der Wichtigkeit der Volkszählung dazu bereit finden zu lassen und ein Opfer an Zeit und Mühe im öffentlichen Interesse zu bringen. Anmeldungen für die freiwillige Uebernahme des Ehrenamtes eines Zählers bitten wir recht bald im Rathause (Zimmer 3) zu bewirken. Zschopau, am 8. November 1910. Der Stadtrat. vr. Schneider. R. Tie Sonntagsruhe im Hanvelsgewerbe am Jahr markt-Sonntag, den 13. November 1919 betr. Für den Jahrmarkt-Sonntag, 13. November 1910, wird die Geschäftszeit im Handclsgewcrbe, wie nachstehends unter s ersichtlich ist, festgesetzt. Zschopau, am 6. November 1910. Der Stadtrat. vr. Schneider. Handel mit Fleisch «nd s 7-S und II-LS, Fleischwaren: Vormittags nachmittags von S—S Uhr. Handel mit Brot und weißen Bäckerwaren: Den ganzen Dag biS abends v Uhr — jedoch ausschließlich der Konditorwarcn. Handel mit Milch: Vormittags «—>/,» und V,IL—I, nachmittags^—v Uhr. Handel mit Trink-, Eß- und Materialwaren, einschließlich des Handels mit Tabak und Zigarren, Konditor waren, Butter, Käse, Eier, grüner Ware und Deli katessen, sowie Kleinhandel mit Heiz- und Be- lenchtungsgegenständen. von S—VÜHr. Handel mit allen übrigen Waren vormittags IL bis abends v Uhr. Handel mit sämtlichen vorstehends aufgeführten Waren in Markt buden und Ständen auf öffentlichen Plätzen: Von mittags IS bis LO Uhr abends. Vormittags u. '/-LL-'/.I, Aus Sachsen. Zschopau, den 9. November 1910. — König Friedrich Aug »st wird am 16. November zu mehrstündigem Aufenthalte i» Wien eintrrffen und bei seiner Schwester, der Erzherzogin Maria Joseph«, im Augarten- Palast absteigen. Uni 11 Uhr vormittags wird Kaiser Franz Josef den Besuch des Königs Friedrich August in der Hof burg entgegennehme», abends wird Se. Majestät der König an der kaiserlichen Tafel in der Hofburg teilnehmen, sodann wird er zu mehrtägigem Jagdanfcnthaltc nach Tarpis fahren. — Am 6. November 1910 hielt der hiesige Militär verein 1. im Vereinslokal „Stadt Chemnitz" seine Monats- Versammlung ab. Nach Erledigung der Verciiisangelegenhciteii hielt Kamerad Bauer (ehemaliger Sergeant der Kaiserliche» Schntztruppe für Deutsch-Südwestafrika) eine» interessanten Vortrag über seine Erlebnisse im südwestafrikanischen Feldznge. An der Hand einer Karte gab er den zahlreichen Zuhörern ein klares Bild über das mehrtägige Gefecht am Waterbcrg in den Augnsttagen des Jahres 1904 und schilderte insbesondere die für Soldat und Tier anstrengenden Anmärsche der deutschen Truppenabteilunge» zur Einkreisung der Hereros, den gefahrvollen und aufreibende» Patrouillendienst um die Verbindung zwischen de» einzelne» Abteilungen herzustelleii »nd aber auch die Fühlung mit dem Feinde nicht zu verliere», das Gefecht selbst und endlich die Verfolgung der Hereros ins Sandfcld. Reicher Beifall war der Lohn.
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