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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-09
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.10.1916
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Mesaer H Tageblatt 69. Iahrg. 23S. rrnd Anxerger lMeblM rmd Aryeigerj. »W-ramm4wr«N« Seochm-ft,» Lag.dl tt R -s» Nr «. für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa. sowie den Gemeinderat Grvba. Montng, 9. Oktober 1916, nbenvs. Das Riesaer Tageblatt erscheint jenen Tag abends '/-? Uhr nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen filr die Stummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zcile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend hoher. NachiveisungS» und VcrmittelungSacüiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Lan g er L Win ter lich, R ie 1 a. Geschäftsstelle: Goethestrnfle 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nicsur Fahrradbereifung betreffend. Diejenigen Personen, denen die Weitcrbcnutzung ihrer Gummibereifung vom König lichen Garnisonkommando Großenhain als der für die Entscheidung allein zuständigen Stelle gestattet worden ist, erhalten ihre mit einem entsprechenden Gcnchmignngsvcrmerk des Garnisonkommandos abgestempelte Radsahrkarte durch die Gemeindebehörde (Bürger meister, Gemeindevorstand, Gutsvorstehcr) wieder zugestellt. Diejenigen, denen die Ge nehmigung vom Königlichen Karnisonkvmmando nicht erteilt wird, erhalten keine weitere Bescheidung und dürfen die Bereifung nicht mehr benutzen, diese mutz viel mehr abgeliefert werden. Großenhain, am 7. Oktober 1916. , Königliche Amtshauvtmannschaft. Gersten-Aukauf. Landwirte, die geneigt sind, Gerste aus dem ihnen zustehenden Teil ihrer Ernte (V.<>) zu verkaufen, wollen umgehend Angebote an die Königliche Amtshanptmannschaft machen. Großenhain, am 9. Oktober 1916. — Der Kommnnalverband. Wohmmgszahlmlsi! Am L2- Oktober hat nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. September 1916 im Königreich Sackseir in den Städten mit mehr als 3000 Ein wohnern eine WohnungSzähluug stattzufinden. Zu diesem Zwecke werden den hiesigen -Hausbesitzer«« bez. Vertretern in den nächsten Tagen durch Zähler Formulare zur Ausfüllung zugestellt werden. Diese Formulare sind «ach den« Stande vom 12. Oktober 1V1S auSzufüllen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sind durch Unterschrift zu bescheinigen. Für jedes Hausgrundstiilk, welches eine bewohnte oder leerstehende Wohnung ent hält, ist eine Grundstücksliste auszufüllen. Die auf der Vorderseite befindliche Anleitung ist genau zu beachten. Die ausgefüllten Listen sind vom Freitag, den 13. Oktober 1916, mittags, zur Wiederabholung Vereitzubalten. Die Ergebnisse der Wohnungszählung dienen nur zu rein statistischen Aufstellungen und werden zu anderen, insbesondere Steuerzweckcn, in keiner Weise benützt. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, den ein Ehrenamt ver waltenden Zählern etwa erforderliche Ausschüsse vollständig und bereitwillig zu erteile» und ihnen unnötige Gänge und Arbeiten zu ersparen. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Oktober 1916. Erdm. HnhnerzWmllr in Gröbn. Auf Anordnung der Königlichen Amtshanptmannschaft Großenhain werden alle Besitzer von Hühnern mit Ausnahme der Landwirte hiermit aufgefordert, bis zum 11. Oktober 19l6 schriftlich bei uns anzuzeige», wieviel über '/? Jahr alte Hühner sie im Besitz haben. Grvba (Elbe), am 7. Oktober 1916. , Der Gemeindcvorstand. Die diesjährigen Weidenuutzunge» sollen, soweit sie nicht bereits verpachtet sind, auf dem Stocke gegen sofortige Barzahlung unter den vor Beginn der Ansbictnng be kanntzugebenden Bedingungen teilstückenweise versteigert werden, und zwar: Dienstag, den IT. Oktober d. I. zwischen Siebeneichen und Zehren links, sowie Meitzcn-Oberspaar und Seußlitz rechts im Gasthaus zur Karpfenschänke in Diera von 10 Uhr vormittags ab; Mittwoch, den 18. Oktober d. I. von Boritz bis Göhlis links und von Mcrscbwih bis Cottcmitz rechts im Gasthaus zum Rosengarten in Grödcl von 10 Uhr vormittags ab. Nähere Auskunft wird von Herrn Dcrmmeister Riesch in Grödcl erteilt. * Meißen, am 6. Oktober 1916. Königl. Strasten- und Wasser-Bauamt. OerMches mrd Sächsisches. Riesa, den 9. Oktober 1916. —* Dem Unteroffizier d. Res. Karl Bothstcdt im Res.-Jnf.-Regt. Nr. 242, Goethestraße 53, hier, ist das Eiserne Kreuz 2. Klasse verlieben worden. Er ist bereits im Besitze der Friedrich-August-Medaille in Silber. MI. Neuerdings ist im Vogtlande ein Schwindler ausgetreten, der unbefugt das Band des Eisernen Kreuzes tragend sich als KriegSverlctzter ausgab und durch mitleid erregende Vorspiegelungen vielfach Unterstützungen erlangt hat. Da sich die Fälle dieser Art mehren, wird nachdrück lichst zur Vorsicht bei der Unterstützung Unbekannter er mähnt, die unter Berufung auf ihre Eigenschaft als Kriegs verletzter die Opferwilligkeit der Bevölkerung in Anspruch nehmen. Es ist sehr geraten, sich vor jeder Unterstützung die Papiere vorlegen zu lassen und rücksichtslos Anzeige bei der Behörde zu erstatte», wenn die Angaben des vorgeblich Kriegsverletzten sich vjcht durch den Inhalt der Papiere einwandsfrei bestätigendem Interesse der Aufrechterhaltung der Opferwilligkeit fü^oie Kriegsbeschädigten ist dringend notwendig, daß die Allgemeinheit vor der Ausbeutung durch Betrüger der gekennzeichneten Art geschützt werde. — MI. Die bei dem Ministerium des Innern be stehende Sächsische Landesberatungsstelle für Krieger gräber weist darauf hin, daß in einem und demselben Orte nicht mehrere öffentliche Kriegerehrungen von ver schiedenen Seiten geplant werden sollten, vielmehr ein Zu sammengehen aller in Betracht kommenden Stellen und Vereine erwünscht ist, um Zersplitterungen zu vermeiden und ein wirklich großzügiges, der Gefallenen würdiges und dem betreffenden Orte zur Ehre gereichendes Werk — sei es auch mit bescheidenen Mitteln — zu schaffen. — MI. Die Besitzer ausländischer oder im ÄuSlandbefindlicherWertpapiere seien darauf hingewiesen, daß die Vordrucke für die durch Bundesrats verordnung vom 23. August d. I. vorgeschriebene Anmel dung der ausländischen Wertpapiere und der im Aus land ruhenden (inländischen oder ausländischen) Wert papiere nunmehr bei sämtlichen Neicbsbankanstalten, m Berlin bei dein Kontor der Reichspthaubank für Wertpapiere (am Hausvogteiplatz Nr. 14) ausgeaebcn werden. Schriftliche Abforderungen von An- melvebogen durch die Post und etwaige Anfragen sind ebenso wie die Anmeldung selbst an diejenige Rcichsbank- anstalt (Reichsbankhauptstelle, Reichsbankstelle oder Reichs banknebenstelle), in deren Bezirk der Anmeldepflichtige seinen Wohnsitz, dauernden Aufenthalt oder Sitz hat, in Berlin an das Kontor der Neichshauptbank für Wertpapiere, Berlin 81V. 19, zu richten. —* Die Handelskammer Dresden gibt bekannt, daß so eben die durch zahlreiche Erläuterungen ergänzte Auf- läge der sogenannten Freiliste erschienen ist, «n der die Handelskammer die bezugsscheinfrcien Web-, Wirk- und Strickwaren auf Grund der amtlichen Unterlagen und der bis Anfang dieses Monats von der Reichsbekleidungsstelle erhaltenen Auskünfte nach bestimmten Gruppen übersichtlich geordnet zusammengestellt hat. Firmen und Gewerbetrei bende, die die Freiliste an ihre Kunden verteilen wollen, können sie in beliebiger Zahl gegen Erstattung der geringen Druckkosten (2 Pfg. das Stück) von der Kanzlei der Handels kammer Dresden, Albrechtstraße 4, beziehen. —* Durch die Ausführungsverordnung zur BundeS- ratSverordnung vom 14. September 1916 über den Verkehr mit Leim, ist eine Erhebung über Bestand, Bedarf und Verbrauch für Leim angeordnet. Das Submissionsamt im Königreiche Sachsen bat im Auftrage des Kriegsausschusses für Ersatzfutter die Durchführung der Verordnung für das Königreich Sachsen übernommen und zwar für die nach stehenden Gewerbe: Stellmacher-Wagenbauer, Fabrikanten K.R.A. vom 30. September 1916 der Endzcitpunkt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung auf den 28. Februar 1917 verlegt. Dieser Aufschub gilt jedoch aus drücklich unr für die vorgenannten Gegenstände. Da eine weitere Verlängerung der Ablieferungsfrist nicht zn er warten steht, ist gleichzeitig ungeordnet, daß der Abens der Nickelgcgenstände durch die Metall-MobilniachungSstelie des Königlich Preußischen Kriegsministeriums erfolgt und Nicht- befolgnng dieses Abrufs die in der Bekanntmachung M. 3231/10. 15. K.R.A. angedrohten Strafen nach sich zieht. — Der Ständige Ausschuß des Landeskultur, rates beschloß in der Sitzung vom 2. Oktober, beim Ministerium dahin vorstellig zu werden, das; die von der Heeresverwaltung zn zahlenden Preise für Pferde eine entsprechende Erhöhung erfahren, damit es gelingt, den Bedarf freihändig aufzukaufcn, und eine Zwangsanshe bung vermieden wird, die besonders im Königreiche Sach sen, das infolge der dichten Bevölkerung zahlreiche For mationen aufzustellen hat, zu großen Härten führen dürfte. — Der Verkauf des Peru-Guanos ljat eine unliebsame Unterbrechung erfahren. Das Ministerium ist zu bitten, für eine Beschleunigung der Festsetzung von Höchstpreisen einzutreten, damit dieses Düngemittel noch zur Herbst bestellung zur Verwendung kommen kann. — Eine ver mehrte Zuweisung von Futter au Geflügelzüchter und Ge flügelhalter ist sehr erwünscht. Eine Grenzlinie zwischen Geflügelzucht und Geflügelhaltung läßt sich jedoch nicht ziehen, beides geht ineinander über. — Der Vorschlag, zur Beseitigung der Fett- und Eiwcißnot größere Flächen dem Hülsenfrucht- und Oelfruchtbau einznrüumcn, und da zu einen Teil unserer Wälder hcranzuzichcn, kann nicht als durchführbar bezeichnet werden, da gerade diese Pflanzen einen in hoher Kultur befindlichen Ackerboden verlangen. Erneut soll aber darauf hingewiesen werden, das; es not wendig rst, die Aufforstung während des Krieges zu ver bieten und daß bei Neuaufforstungen ein bestimmter M- stand zu nehmen ist, um Schädigungen der Anlieger zu vermeiden. * Gröba. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde der Soldat im Jnf.-Regt. Nr. 102, Scharfschütze OswaldGaitzfch, Sohn des Eisenwerksarbeiters Oswald Gaitzsch. * Gröba. Am 7. Oktober vollendeten sich 25 Jahre seit dem Bestehen der hiesigen Freiwilligen Fencrwehr. Ans diesem Anlaß vereinigte sich dasKorps am gestrigen Sonn tag nachmittag zu einer schlichten aber würdigen Fest-Feier im „Thüringer Hof", nachdem am vormittag ein gemein samer Kirchgang stattgefunden Hatte/Außer den Kameraden der Jubclwehr waren zur Feier erschienen Herr Gemeindc vorstand HanS und mehrere Gemeinderatsmitglicder, die Herren Ortsgeistlichen, Vertreter der Ortsvercine sowie solche hiesiger und auswärtiger Feuerwehren, denen Herr Brandmeister Zimmer herzlichen Willkommcngrnß entbot. In das von ihm ausgebrachte Hoch auf den Schirmherrn der Sächs. Feuerwehren, Se. Maj. König Friedrich Slugust von Sachsen, stimmten die Teilnehmer begeistert ein. Giück- wunschschreiben waren eingegangen vom Kreisvertreter Brandinspektor Herrmann, Dresden, Verbandsvorsitzenden Riedel, Gröditz, von den Feuerwehren Röderau, Großen hain, Nünchritz, Fabrikfeuerwehr der Chem. Fabrik von Heyden in Nünchritz. Herr Gemeindevorstand Hans über reichte unter Worten des Dankes für treue Dienstleistung der Wehr eine vom Gemeinderat bewilligte Ehrengabe in Höhe von 500 Mk. zur Unterstützung von kranken und un verschuldet in Not geratenen Feuerwehrleuten und konnte weitere Mittel für Beschaffung von Geräten in Aussicht stellen. Er gedachte ferner des der Wehr noch angebörcnde» Gründers, Herrn Schuhmachermeistcr Gustav Schmidt, in ehrender und anerkennender Weise, ihm ebenfalls ein Geld geschenk der Gemeinde überreichend. Weitere Geschenke von automatischen Musik- und Sprechapparaten, Buchbinder, Fabrikanten von groben Holzwaren, Möbeltischler, Fabri kanten von Spiegel- und Bilderrayrnen, Bautischler uüd Parkettfabrikanten, Sargfabrikanten, Billardfabrikanten, Holzrolladenfabrikantcn, Gardincnbretterfabrikante», sonst. Tischler, Drechsler, Zimmerer, Glaser, Maler und Anstreicher, Geigenbauer, Zieh- und Mundbarmonikafabrikanten, Ver fertigern von Spielwaren aus Holz- und anderen Schnitz stoffen. Diese leimverbrauchenden Erwerbszweige zählen im Königreiche Sachsen als 27 000 Betriebe, wie eine Fest stellung des Kgl. Statistischen Landesamtes im Anschluß au die Gewerbezählung von 1907 ergibt. Besonders zahlreich sind im sächsischen Erwerbsleben eigentümliche Alleinbetriebc und Hausgewerbetreibende, die zwar einzeln wenig, im ganzen aber doch viel Leim verbrauchen. Es soll deshalb die Bestandsaufnahme im Einvernehmen mit dem Kriegs- auSschutz auch für die nicht anzeigepflichtigen Betriebe mit einen« Bestand und Bedarf von weniger als 100 Kilogramm Leiin ausgedehnt werden. Da nach den Aufzeichnungei« der Gewerbekammern nur etwa 500 Organisationen in diesen Gcwerbezweigen vorhanden sind, so ist zn vermuten, daß noch nicht die Hälfte der Betriebe organisiert ist. Da das Submissionsamt die Fragebogen nur an die Vereinigungen (Innungen, Arbeitgeberverbände usw.) versandt hat und nicht mit den einzelnen Leimverbrauchern in Verbindung trete» kann, so ist es auf die Mithilfe der Gemeinden an gewiesen. Doch die gegenwärtig mit Arbeit überlasteten Geinemden könne«« sich die Mitwirkung der Gewerbetreiben den sichern. Ji« der« Orten, vor allem in den Großstädten, wo die nötige«« Organisationen bestehen, werden sie die Mit arbeit den Vereinigungen überlassen, mit denen das Sub- mifsionsamt Fühlung hat. In den Orten, vor allem irr den Mittelstädten, wo Vereinigungen bestehen, die nur einen Teil der leimverbrauchenden Gewerbetreibende«« umfafsen, können die Gemeinden die Vereinigungen «nit der Bestands aufnahme aller Verbraucher betrauen uud ihnen zur Pflicht machen, die Vordrucke vom Submisfionsamt airzufordern, auszufüllen und dann wieder zurücksenden zu lassen. In den Orten, vor allen« in den Landgemeinden, wo keine Ver einigungen der Leimverbraucher bestehen, werden die Ge meinden zweckmäßig die Zahl der Gewerbebetriebe feststellen und dann mehrere Gewerbetreibende mit der Anfendung, Nachprüfung, Sammlung und Rücksendung der Fragebogen beauftragen. Die Rücksendung hat auf Wunsch des Kriegs ausschusses bis zum 12. Oktober d. Js. zu erfolgen. Ge schieht dies nicht, so ist zu befürchten, daß die nicht erfaßten Betriebe, die teils schwach, teils aber gut, ja manchmal so gar sehr gut beschäftigt sind, von der auf der Bestandsauf nahme aufgebauten Leimverteilung ausgeschlossen und da mit in ihrer Erwerbstätigkeit behindert werden. —* Aufschub der Zwangsvollstreckung für abliefe- rungspflichtige Gegenstände aus Reinnickel. Für die durch die Bekanntmachung M. 3231/10. 15. K.R.A. ent eigneten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel war ursprünglich der 31. März 1916 als Endtermin fest gesetzt worden. Wer diesen Termin nicht innehielt, hatte zwangsweise Abholung der ablieferungspflichtigen Gegen stände auf seine Kosten zu gewärtigen. Die Bekanntmachung Nr. M. 2684/2. 16. K.R.A. vom 15. März 1916 hat in den Zusätzen den Endzeitpunkt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung bei einer Reihe der enteigneten Gegen stände hinausgeschoben. So wurde für die unter ff 2, Klasse B, Ziffer 2 der Bekanntmachung M. 3231/10. 15. K.R.A. fallenden Gegenstände aus Reinnickel die Frist für die Durchführung der Zwangsvollstreckung bis zum 30. Sep tember 1916 verlängert. Unvorhergesehene Schwierigkei ten in der Ersatzbeschaffung haben nunmehr zu einem weiteren Entgegenkommen der Behörde geführt. Für die unter ff 2, Klasse B, Ziffer 2 benannten Gegenstände aus Reinnickel wird durch Bekanntmachung Nr. M. 748/9. 16.
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