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Naunhofer Nachrichten : 29.12.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190912298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19091229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19091229
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-12
- Tag1909-12-29
- Monat1909-12
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 29.12.1909
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20. Jahrgang Amtliches zu eurer Verständigung über die Flottenrüstungsfrage worauf sich diese Be ¬ hauptung gründet. die im Publikum unliebsam empfunden wurden, gelöste Fahrkarten nicht benutzt wurden, und daß das Geld Elsab-Lotdringen Eisenbahnen Generaldirektion wird am 28. soll Ende nächsten Jahres über die Verwundun, meint es führen könnte, »berschlesien gestorben. 76 Jahren auf Schloß Falkenstein u für ihre es dagegen, wenn jemand für eine 161,20 darauf?' ü für sein über ihn. spflichten ch in einer en bis zum Rente von lsjahre eine übrigens ist as Majorat l fällt nur und dem elbst die an lnehmenden rind selbst. der Knabe rat geltend :ozeß nötig isaufnahme festzustellen cafenpaares e von kei- unheim- rage vor, ch veran- rotzenden. ger Kälte, > des To de Worte, ihren, da- m furcht- üher oder »itten me- tlich seine sie weich. : von Ro- ästen, ngentüm- hrgenom- erinnert, Vergleich, hr Mann, Braunschweig treten. Die Ri Sibirien erfolgen. ders. Der i Berliner -n. Dafür, :kannt war, Mit dem mben. Die erst durch- achgewiesen T nach und de in Haft konfrontiert Zustandes. Unbillii * Der frühere Reichstags- Graf Friedrich Praschina Mit einer vierseitigen Fttustrierten Sonntagsbeilage eisenbahna ktes gestanden. * Das Neuvermählte VeMgSpeeiS: Frei in- HauS durch AuStrager Mk. 1.20 vierteljährlich Frei inS HauS durch die Post Mk 1 3s vierteljährlich regelrechte Verschwörung aufgedeckt worden ist. Odessa, 27. Dez. In den letzten Sitzungen eines hiesigen ikrieasaerickts wurden 23 Personen zum Tode verurteilt. Die Verbrechen bestanden zumeist in Räubereien und Wider stand gegen die Polizei mit tödlichem Ausgang. Bedeutung seiner Handlung klar zu werden. Nehmen wir ein Beispiel: Jemand drückt auf einen anderen ein ge ladenes Gewehr ab und tötet ibn dadurch. Hat er dabei den Vorsatz gehabt, den Menschen zu töten, so wird er wegen Mordes bestraft. Hat er nur den Vorsatz gehabt, den Menschen zu verwunden, und durfte er (z. B. wegen der geringen Größe des Geschosses) dabei annehmen, daß unmöglich zum Tode des Verletzten wird er wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgange bestraft. War er in dem Glauben, das Gewehr war ungeladen, so wäre er wegen fahr lässiger Tötung zu bestrafen. Endlich ist der vierte Fall denkbar, daß dem Täter trotz Anwendung aller pflicht gemäßen Sorgfalt unbekannt blieb, daß das Gewehr ge laden war. Z. B. hat er eine Vexierpatrone aus einer Schachtel mit Vexierpatronen entnommen. In diese Schachtel hatte aber, ohne daß er es wußte oder wissen oder vermuten konnte, irgend jemand anders eine wirkliche Patrone genau gleichen Aussehens hineingelegt. In diesem Falle würde den Täter keine Schuld treffen. Er hätte nicht vorsätzlich und nicht fahrlässig gehandelt; er wäre also nicht strafbar. Das dritte unserer Beispiele weist bereits darauf hin, daß der Gesetzgeber schon bisher die Fahrlässigkeit nicht so hart geahndet hat wie den Vorsatz. Das behält auch natürlich der Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetz buche bei. Die fahrlässige Begehung einer rechtswidrigen strafbaren Tat wird nur in bestimmten Fällen, und dann milder bestraft als die vorsätzliche Begehung. Dieser Fahr lässigkeit stellt nun der Gesetzgeber gleich, wenn der Täter in einer Bewußtlosigkeit gehandelt hat, die durch selbst verschuldete Trunkenheit herbeigeführt wurde. Dabei ist zu beachten, daß es sich hier nicht etwa um einen ge wöhnlichen Rauschzustand handelt. Vielmehr muß die Trunkenheit einen solchen Grad erreicht haben, daß daS Bewußtsein ganz verloren ging und die freie Willens bestimmung cmsgeschlossen war. Der Grund, weshalb in diesem Falle überhaupt gestraft wird, ist, daß sich der Täter aus freiem Willen in einen Zustand hineinversetzt selbst war. * König Albert von Belgien wird seine Besuche bei den europäischen Höfen in London beginnen. >er beistehen wollte, wurde kmmenen Verbrechet durch und Landtagsabgeordnete (Ztr.) ist im Alter von Wacherzavv unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Rat ernannt worden. Präsident o. Schulz-Haus mann hat über 19 Jahre lang an der Spitze des Reichs- n jetziges Zeit von ch ein we- hat, in dem er nicht mehr Herr über ... Seine Schuld liegt also in der Herbeiführung dieses Daffow, 27. Dez. Die drei Kinder eines Steinschlägers, die von den Estern allein in der Wohnung zurückgelaffen worden waren, sind in ihren Besten erstickt, da die Ofenklappe zu früh geschloffen worden war. Würzburg, 27. Dez. Die einstigen Direktoren der Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche Maschinen oormalS Gebr. Burbaum. Leopold und Isaak Burbaum, wurden ver- haftet. -. . . . - mann bei Herzogsregentenpaar von seine Jndtenreiie an- Auküu-igau-e«: Für Inserenten der AmtShanptmann- schast Grimma 10 Pfg. die fünfge spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. aber bis zur Stunde noch zu keinem Wko^en über U sogenannte Flottenfrage geführt. Daß Deutschland beab- ganz unzutreffend ^klicksn Flottenplan abzuweichen, ist neue Verordnung im preußischen Eisenbahn- Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden TageS. Schluh der Anzeigenannahme: VormittaaS 11 Ubr Haae de« reute plötzlich der Personen denen es zur iß von einer rte, denn es lerungen be- >er am Herz- r gewöhnlich, i Amtsärzte- en hat, nicht isnahmSweise ist, daß die nicht ändern )en sie plötz- Zeschäft oder uan sie auch en, wenn sie sie sterbend enn sie von erunterfallen, mscht werden t, wenn sie ng oder an Beschwerden ürs nach der s bereits er- herbeiführen ms Lungen - er Krämpfen gen tot auf- chen Erschei- ver Verdacht nderS häufig im Schlafe. Anschluß an man Vergif- » verlaufenve stärkere Er isteigen oder eine seelische ienden Herz- as in vielen da dre Beamten bereits durchlochte Karten nicht zurück- durften. Nunmehr hat nach Beschluß der ständigen Tarifkommlssion die Ausführungsbestimmung zu ß Eisenbahnverkehrsordnung die Fassung erhalten, daß Fahrkarten, dre noch nicht durchlocht sind, oder nur zum Betreten des Bahnsteiges benutzt wurden, auch in AAEN emes Irrtums, einer Erkrankung oder aus sonstigen Billigkeitsgrunden vor oder nach unmittelbarem Abgang des betreffenden Zuges an der Ausgabestelle zurückgenommen werden können. 4- Zur Ermordung des deutschen Reisenden Burchardt und des italienischen Agenten Benzom im türkischen Wilajet Yemen wird offiziös mitgeteilt, daß die deutsche Regierung alsbald in Konstantinopel die erforderlichen Schritte zur Verfolgung der Schuldigen getan hat. Die Pforte hat mit dem Ausdruck des Bedauerns über das Geschehnis mitgeteilt, daß die strengste Untersuchung tele graphisch angeordnei worden ist. Die Reisenden waren von dem italienischen Konsul in Hodeida vor Antritt ihrer Reise auf das Gefährliche ihres Unternehmens hingewiesen worden. Ferner wird festgestellt, daß Burchardt keinerlei amtliche Beziehungen oder Aufträge gehabt hat und im Beinen lediglich als Privatmann gereist ist. * Der Deutsche Kaiser hat seine Photographie mst Widmung dem türkischen Generalissimus Schewket Pascha zur Erinnerung an die diesjährigen deutschen Kaisermanöver übersandt, denen Schewket Pascha bekanntlich beiwohnte. * Dem zum 1 Januar von seinem Amte »urücktretenden Präsidenten des Reichseisenbahnamts Dr. Schulz wurde der erbliche Adel unter der Nomensform v. Schulz-Hausmann verliehen. Zu 'einem Nachfolger ist der Präsident der Geschäftsstunden am 31. d. M. Die städtischen Geschäftsräume und die des Standes amtes sind Freitag, den SL. Dezember IVOS von 8 Uhr früh durchgehend bis S Uhr nachmit tags (wie an Sonnabenden) geöffnet. Naunhof, am 27. Dezember 1909. Der Bürgermeister Willer. Beria g und Druck: Günz är Eule, Naunhof Redaktion: Robert «üuz, Naunhof. Este«, 27. Dez. Ein Kellner, der einem der Verfolgung zweier Ein^ von einem der unbekannt einen Schuß in den Hals getötet. London, 27. Dez. Wie aus Bombay hierher gemeldet wird, bat die dortige Polizei fünfzehn Personen, die mit der Ermordung deS Beamten Jackson in Nasik in Verbmdung stehen, verhaftet und eine große Menge von Revolvern, Handlung bestraft werden sollte, die er in einem nicht selbst verschuldeten Zustande begaugen hat, der die freie WillenSbestimmung ausschloß. Demgemäß bestimmt denn auch der Entwurf, daß nicht strafbar ist, wer zurzeit der Handlung geisteskrank, blödsinnig oder bewußtlos war. Ein solcher Zustand der Bewußtlosigkeit würde z. B. auch dann anznnehmen sein, wenn jemand durch ein be- Zlus ^ln- unck )ckusl»ncl. Berlin, 27. De». Der Oberbürgermeister von Bromberg, Knobloch, ist als Direktor des Haniabundes engagiert worden. Nietleben (Prov. Sachs), 27. Dez. Auf ettrem zu- gefrorenen Teiche brachen elfKinder ein; ein achtjähriger Junge und ein zehnjähriges Mädchen konnten nicht gerettet werden. BreSla«, 27. Dez. Ein dreizehnjähriger Knabe, der ftir seine Mutter vom Dominium Liebritz 6 Mark geholt hatte und auf dem Rückweg nach Scheidelwitz bei Brieg war, wurde ermordet und beraubt. Vom Täter fehlt lebe Spur. rauschendes Getränk, dessen Wirkungen ihm verheimlicht wurden, von anderen betrunken gemacht wird, oder wenn er in der Hypnose unter dem Zwange eines fremden Willens handelt. Handlungen, die im Schlaf oder von einem Schlafwandler begangen werden, bleiben natürlich auch straffrei. Nur ist hier zu beachten und sorgsam zu prüfen, ob nicht der Täter im wachen Zustand schon den Grund für die Möglichkeit seiner späteren Handlung gelegt hat. Die Amme z. B., die das Kind neben sich ins Bett legt und es dann im Schlaf erdrückt, würde wegen fahr lässiger Tötung zu bestrafen sein. Es mußte ihr klar sein, daß sie die Gefahr, das Kind zu töten, durch ihre Handlung herbeiführte. Das heute geltende Strafrecht hat den großen Mangel, d^tz es hinsichtlich der freien Willensbestimmung nur eine Scheidung macht zwischen normalen Menschen und solchen, die einer freien Willensbestimmung nicht mehr fähig sind. Das Leben zeigt es täglich, und die psychiatrische Wissen schaft bat es längst exakt nachgewiesen, daß zwischen diesen beiden eine lange Kette von Menschen sich findet, die zwar nicht normal sind, aber doch ihren Willen noch bestimmen können. Dem trägt der Entwurf Rechnung, indem er festsetzt, daß in solchen Füllen (wenn die freie Willens bestimmung zwar nicht ausgeschlossen, jedoch in hohem Grade herabgemindert war) eine mildere Bestrafung einzutreten hat. Und zwar tritt hier die gleiche Strafe ein. die den Normalen beim bloßen Versuche einer straf baren Haudlung trifft. Das heißt, daß Verbrechen nach einem erheblich niedrigeren Strafrahmen geahndet werden, Vergehen aber nur in den vom Gesetz besonders bestimmten Fällen, und dann natürlich auch milder, zu bestrafen sind. Dankenswert ist die weitere Bestimmung, daß Leute, die auf Grund dieser Strafausschließungs- und Milderungs gründe nicht oder milde bestraft wurden, in eine öffentliche Heil- »der Pflegeanstalt zu bringen sind, wenn das Gericht dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit als erforderlich anfieht. War der Grund der Bewußtlosigkeit selbstverschuldete Trunkenheit, so kann das Gericht neben der Strafe dem Verurteilten den Besuch der Wirtshäuser auf die Dauer bis zu einem Jahre verbieten. Wird Trunksucht festgestellt, so kann das Gericht die Unter bringung des Verurteilten in einer Trinkerheilanstalt an ordnen. Und zwar bis zu seiner Heilung; höchstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren. Diese Maßnahmen sind alle drei neu. Und sie sind im Sinne einer klugen Gesetz gebung, die vor allem die Begehung neuer Straftaten ver hüten will, warm zu begrünen. Politische kunälckau. Veut festes Leick. * Auf etwas absonderliche Weise hat sich der frühere Präsident der französischen Republik, Herr Emile Loubet, der Welt in Erinnerung gebracht. Er hat dem bekannten französischen Schriftsteller Adolph Brisson allerhand Mit teilungen politischen und anekdotischen Charakters aus seiner Präfidentenzeit gemacht, die dieser soeben unter dem Titel: -Die Fürsten Europas, Erinnerungen des Herrn Emile Loubett' veröffentlicht. Von den Fürsten ist darin allerdings hauptsächlich die Rede, und zwar vom Zaren, vom König Eduard und von Kaiser Wilhelm. Nach Herrn Brisson hätte Herr Emile Loubet über seine persönlichen Beziehungen zu Kaiser Wilhelm sowie über die deutsch frauzöstschen Beziehungen im allgemeinen sich also geäußert: Er (Loubet) Hütte seinerzeit gern ein Zu sammentreffen mit dem Kaiser angenommen. (Gemeint ist die angeblich im Jahre 1906 geplant gewesene Zusammen kunft.) Diese Entrevue, so sagt Herr Loubet, war fast beschlossene Sache, und zwar in den italienischen Ge wässern. Eine „ungeduldige, etwas heftige Gebärde des Kaisers" habe das Projekt zum Scheitern gebracht. Was der ehemalige Präsident der Republik darunter verstanden wissen will, sagt er nicht weiter. Herr Loubet orakelt dann über das deutsch-französische Verhältnis noch also: „So lange Frankreich und Deutschland sich nicht ver ständigt haben, um kraft gemeinsamen Willens nnd in freundschaftlicher Weise das Schicksal Elsatz-Lothringens zu ordnen, so lange wird ein Sauerteig von Zwiespalt, von schlecht erloschenem Haffe weiter gären, so lange werden Keime von Zwist und Konflikt bestehen. Es sei aber auf den Kaiser zu hoffen . . . Wer weiß, ob nickt in einem Jahre nm diese Zeit ein Monarch mit feder buschumwallter Pickelhaube durch die Straßen von Paris . zieht? Wer weiß, ob schöne Pariserinnen dann nicht Wilhelm 0. mit Blumen begrüben! Die Kraft der Ver hältnisfe, der nichts entrinnt, trägt den Sieg über Menscken- willen davon. Wir werden von einer geheimnisvollen Logik geführt." Mag schon sein. Aber der ehemalige Präsident der Republik scheint doch auch gerade in bezug auf Elsaß-Lothringen wunderliche Traumgesichte zu haben. Die Erklärungen Loubets erregen in Frankreich ziemliches Aufsehen. Vielfach wird ihm vorgehalten, daß es besser gewesen wäre, wenn er seine Erinnerungen für fick be halten hätte. Herr Loubet hat daraufhin ein Dementi vom Stapel gelassen, aber dieses Dementi ist eins von der Sorte, die mehr bestätigen als widerlegen. 4- Die Deutsch-Asiatische Korrespondenz hatte behauptet, daß es in letzter Zeit zwischen Deutschland und England Mittwoch Stadtverordnetensttzung. Tagesordnung: 1. Einrichtung der Gemeindepflege. 2. Entnahme des Kaufpreises für das KantoratlehnSfeld aus vorhandenen Mitteln. 3. Entscheidung in der Klagsache Dornig. 4. Bescheid auf das Gesuch wegen Befreiung von Einquartie rungen. 5. Gesuch des Stadtrates zu Döbeln um Anschluß an eine Petition um zweigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke Bors- dorf-CoSwig. 6. Revision der städtischen Kaffen. 7. Errichtung einer Landespensionskaste. 8. Stavtverordneten-Wahl. Gedanken rum neuen Strafreckt. (Von unserem juristischen Mitarbeiter.) Strafausschliehung «ud Strafmilderung. Es ist ein schon seit dem frühen Mittelalter cm- erlaunter Rechtssatz, daß nur derjenige strafbar handelt, der schuldhast handelt. DaS heißt erstens, daß ihm die Handlung nicht erlaubt gewesen sein darf (anderenfalls wäre ja z. B. der Henker wegen Mordes, der eine Wohnung durchsuchende Polizeibeamte wegen Haus friedensbruchs und unterUmstünden wegen Sachbeschädigung strafbar); das heißt zweitens, daß der Handelnde entweder den Vorsatz hatte, so zu handeln, wie er es tat, oder aber fahrlässigerweise Unterlasten hat, sich über die
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