Großenhainer Anterhaltungs- und Ameigeblatt. Gedruckt, verlegt und rcdl'gr'rt von Herrmann Starke in Großenhain. 13. Sonnabend, den 14. Februar 1852. Bekanntmachung. Nach Maasgabe der Generalverordnung der Königlichen Zoll- und Steuer-Direkzion vom 24. Januar dies. Jrs. (vergl. 24. Stück diesjähriger Leipziger Zeitung vom 28. dess. Mon.) ist die Waarenkontrole im Binnenlande hinsichtlich der im h 93 der Zollordnung unter 1 — 5 genannten Artikel vom 1. Februar dieses Jahres an außer Kraft getreten und hat nur noch für die Versendung von Branntwein aller Art fortzubestehen. Anderweit ergangener Generalverordnung vom 29. Januar dies.'Jrs. zu Folge erstreckt sich jedoch diese Verkehrserleichterung vor der Hand nur auf den Transport innerhalb des Königreichs Sachsen, da solche nicht in allen übrigen Staaten des Zollvereins eingeireten ist, vielmehr die Waarenkontrole im Binnenlande daselbst ganz oder theilweise noch fortbestehen wird. Es macht sich deshalb nothwendig, daß die hierländischen Gewerbtreibendcn bei Versendungen von Waaren- artikeln der obgedachten Art nach andern Vereinsstaaten den Vorschriften der Zollordnung in §§ 93 bis mit 97 bis auf Weiteres nachgehen, was hierdurch hoher Anordnung gemäs zur Beachtung bekannt gemacht wird. Meißen, am 7. Februar 1852. «Köttigl. HttUptsteuevamt -af. Tagesnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer ist noch mit Bewilligung des Bukjets beschäftigt. Bei dem Postulat für das Communalgarderunstitut, 3600THIr. betragend, kam es Seitens des Herrn v. Nostiz zu dem Anträge, daß das ganze Communalgarden- Jnstitut aufgelöst und daher nichts bewilligt werden möge. Der Antrag ward an eine Deputation ver wiesen und die Bewilligung ausgesetzt. Eine zweite Forderung für „allgemeine Landespolizei" betraf die Gendarmcrieanstalt. Die Regierung verlangte statt der früheren 59,781 Thlr., die Summe von 70,000 Thlrn., stellt aber in Zukunft 97,189 Thlr. in Aussicht, weil die Gendarmen vermehrt werden müßten. Es sollen nämlich zu den 172 Mann noch 34 Mann vor der Hand dazukommen. Viele konnten den Nutzen und die Nothwendigkeit dieser Vermehrung nicht einsehen, vorzüglich wenn die Ortspolizei besser gehandhabt würde. Schließlich ward die Mehrforderung nicht bewilligt. — Die Schützen, welche bei der WaldHeimer Angelegenheit betheiligt waren, Namens Fleischer, Seifert, Flem ming, Peterhänsel, Heber und Müller, sind zu 4^ Jahren Arbeitshaus bis zu 3 Wochen mittlen Arrest herab verurtheilt worden. — Es sind 11000 Mann österreichischer Infanterie angemeldet, welche nach und nach per Eisenbahn durch Leipzig gehen werden. Preußen. In Erfurt ward durch Tagesbefehl den Soldaten der Garnison das Tabakrauchen auf der Straße verboten und die sofortige Beseitigung der Kinnbärte bei Militarpersonen durch die Eom- mandantur angeordnet. — In Nauen, Fürsten walde und Eharloltenburg sollen Missionen statthaben. In Potsdam hat sieb ein katholischer Vincenz-Verein gebildet. — Der Schnciderlehrling Haube in Ber lin, der seinen Meister Nolte vor Kurzem aus die greulichste Art durch 41 Beil- und Stichwunden ums Leben brachte, ist wegen Raubes und Tödtung zu lebenswierigem Zuchthaus verurtheilt worden, da die Geschwornen das Vorsätzliche der That verneinten. Oesterreich. Der Vertrag wegen Beförderung der österreichischen Truppen im Holsteinsteinschen nach ihrer Hcimath soll bereits mit der Direction der Berlin-Hamburger Eisenbahn abgeschlossen sein. Demzufolge würden baldigst 11 Bataillone, täglich eines aus der Eisenbahn abgehen; die Reiterei und die Artillerie soll in kurzen Tagemärschen ohne Benutzung der Eisenbahn nachfolgen. — In dem Dorfe Ublya in Ungarn herrscht die Karbunkel krankheit mit großer Heftigkeit; binnen 14 Tagen starben 6 Personen. — In Innsbruck wurde gegen halb 11 Uhr in der Nacht des 22. Januar ein Erdbeben bemerkt. — Den Protestanten in Mai land ist von Radetzky die Gottesdienstabhaltung, jedoch nur provisorisch, wieder gestattet worden. Großherzogthum Hessen. Der Gesetzentwurf über Einschränkungen der Eompetenz der Geschwor- nengerichte in Rheinhessen ward abgeworfen. Weimar. Der Streit über das pietistische