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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 43.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 139 und 140 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorschule der Trigonometrie (6. Fortsetzung)
- Autor
- Vogler, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eingesandt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 43.1918 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1918) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1918) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1918) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1918) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1918) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 73
- ArtikelMitteilungen des Deutschen Uhrmacherverbandes, E. V. 74
- ArtikelRückwirkende Kraft der Luxussteuer 74
- ArtikelWas wir Uhrmacher über die "neue Wirtschaft" denken 75
- ArtikelVorschule der Trigonometrie (6. Fortsetzung) 76
- ArtikelEingesandt 78
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 78
- ArtikelVerschiedenes 80
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1918) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1918) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1918) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1918) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1918) 149
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1918) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1918) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1918) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1918) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1918) -
- BandBand 43.1918 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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£)ie Uhrmacherkunst. Kr. lü cot 35° = 1,42815; cot 40° = M9175; Zwischen wert für 5° = 0,23640; „ 1° = 0,047 28; * 2° — 0,09456; „ 3° = 0,14184; cot 37° = 1,42815 — 0,09456 = 1,33359‘); cot 40« = 1,19175 + 0,14184 = 1,33359 *). Eingesandt. Ein Beitrag zur Lehrlingsfrage. In dem Artikel vom 1. April ds. J. wird bemerkt, dass „eine allgemeine Ermässigung der Lehrzeit auf 3 Jahre unmöglich ist, da die gute handwerksübliche Ausbildung zum Gross- und Klein uhrmacher selbst in 4 Jahren nur mit Mühe zu erledigen ist. Sollte aber nicht in Erwägung gezogen werden, für eine aus schliessliche Grossuhrmacher - Ausbildung in 3 Jahren Lehrzeit einzutreten?“ Auf diesen Satz zurückkommend, will ich bemerken, dass in Frankfurt a. M. die allgemeine Lehrzeit auf 3^2 Jahre fest gesetzt worden ist mit folgender Vergütung: Im zweiten Lehr jahre wöchentlich 5 Mk., im dritten Lehrjahre wöchentlich 7 Mk. und im letzten halben Jahr wöchentlich 10 Mk. Lehrgeld wird keines verlangt. Die Werkzeuge hat der Lehrling nach und nach selbst zu beschaffen. Aufnahmebedingung ist: Gute Mittelschul bildung, mindestens aber gutes Abgangszeugnis aus der ersten Klasse der Volksschule und gute Augen. Hierbei kommt nun in Betracht die Grossuhrmacher-Aus bildung. Da ich selbst im Geschäft sehr in Anspruch genommen bin, so hatte ich mich entschlossen, einen Grossuhrmacher-Lehr ling zu nehmen, weil ich selbst viel in Zimmeruhren zu tun habe und auch Grossuhrmacher-Gehilfen immer mehr gesucht werden als vorhanden sind. Nun hörte ich von dem Herrn Vorsitzenden der Lehrlingskommission, dass ein Uhrmacher lehrling, welcher nur als Grossuhrmacher ausgebildet ist, bei der Gehilfenprüfung nicht als vollwertig anerkannt werden wird. Andererseits sagte ich mir, dass, wenn der junge Mann be gabt ist, die Taschenuhrmacherei zu erlernen, so will ich ihm auch nicht hinderlich sein, und sah von der Grossuhrmacherei ab, um ihn die allgemeine Uhrmacherei erlernen zu lassen. Nun kommt ein zweiter Punkt in Betracht, nämlich die Werkzeug beschaffung. Mein Lehrling ist Waise und ohne alle Mittel. Nun sind die Werkzeuge um 150 % aufgeschlagen, und der grösste Teil ist überhaupt nicht zu haben, so dass ich vorerst die Werkzeuge für die ersten 2 Lehrjahre, während welcher er doch nicht an Taschenuhren kommt, angeschafft habe, denn ich denke, in 2 Jahren werden wieder mehr Werkzeuge und zu billigeren Preisen zu haben sein. Auch von dem Kauf eines Drehstuhls habe ich Abstand genommen, da ich ihm einen solchen leihweise überlassen konnte. Alles dies wäre auch ein Grund für unbemittelte Leute, Grossuhrmacher zu werden, mit einer kürzeren Lehrzeit, vielleicht 2V 2 Jahre. Ich bin nicht der Ansicht, dass ein Uhrmacher, welcher nur die Grossuhrmacherei erlernt hat, nicht als voll wertig anerkannt werden soll, da grosse Geschäfte mit besserer Kundschaft einen absolut tüchtigen Grossuhrmacher stets brauchen, und ein Grossuhrmacher), wenn er ausgelernt hat, auch immer eine gut bezahlte Gehilfenstelle erhalten kann, da fast in jeder Stadt einige Geschäfte sind, welche stets einen Uhrmacher allein auf Grossuhren beschäftigen können. Ebenso ist für die Selb- ständigmachung als Zimmerarbeiter dem Grossuhrmacher dasselbe geboten, indem er teils für Geschäfte, teils für seine eigene Privatkundschaft arbeitet. Also findet er als Grossuhrmacher sein Fortkommen sowohl als Gehilfe wie auch als Meister. Ich möchte gerade diese Frage einmal von den verschiedenen Herren Kollegen klargestellt haben, ob nicht eine Klassifizierung zwischen Gross- und Kleinuhrmacher schon in der Lehrzeit statt finden kann. In Oesterreich ist dies schon lange der Fall. \Vas die Vergütung anbelangt, so kann man selbstverständ lich, wie wir es hier in Frankfurt festgesetzt haben, dieselbe 1) Genauer Wert nach „vollständiger“ Tafel = 1,32704. | gewähren. Sämtliche Frankfurter Handwerker haben ihre Lehr lingsbedingungen neu festgesetzt und die Vergütung erhöht, um dem Handwerk wieder mehr Nachwuchs zuzuführen, und dies hat sich auch bereits in diesem Frühjahr mit Erfolg bewährt. Die anderen Handwerker berechnen ja dem Kunden auch die Lehrlingsstunde, folglich kann dies der Uhrmacher auch tun. G. B. Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. (Hauptverband der Deutschen Uhrmacher.) Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen. Verein der Berliner Uhrmacher, E. V. Bericht über die 315. ordentliche Versammlung am Dienstag, den 16. April, abends 8 1 /* Uhr, im Lehrervereinshaus am Alexanderplatz, Alexanderstrasse 41. Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mitteilungen durch den Vorsitzenden. 2. Verlesung des Berichts der Februar versammlung. 3. Besprechung über die Verhandlungen in der Handelskammer über Preisfestsetzungen. 4. Die Uhrmachertagung in Leipzig am 3 März 1918. 5. Anträge aus der Versammlung. 6. Verschiedenes, Fragekasten. Um 9 Uhr 15 Min. eröffnet der Vorsitzende Herr Kollege Born die Versammlung, begrüsst die Kollegen und bedauert, dass die Versammlung so schwach besucht ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vor sitzende den Tod des Kollegen Lautenschläger, Potsdamer Strasse, bekannt; die Versammelten erheben sich, nachdem ihm Herr Born einen Nachruf in warmen Warten gewidmet, von ihren Plätzen. Zu Punkt 1 sind Danksagungen eingegangen. Ferner die Einladung zur Beteiligung an der Schülerprüfung in Glashütte. Der Jahresbericht des Ausschusses für unlauteren Wettbewerb. Alle anderen Eingänge sind nicht von Bedeutung. Zu Punkt 2 wird der Bericht der Februarversammlung verlesen und angenommen. Zu Punkt 3 berichtet Herr Born über die Verhandlungen in der Handels kammer betreffs Preisfestsetzungen. Kollege Schräder, welcher an der Sitzung des Ausschusses teilnahm, gibt bekannt, dass eine Preisfestsetzung gemacht worden ist, derselben aber die Stundenberechnung zugrunde gelegt wurde. Hierüber entspann sich eine sehr rege Aussprache. Es kam immer wieder die Meinung zum Ausdruck, dass die Preisliste allein keine höheren Reparatur preise schafft, es muss und ist wohl jeder weiterdenkende Kollege bestrebt, sich seine Arbeit den heutigen Verhältnissen entsprechend bezahlen zu lassen. Zu Punkt 4 berichten die Kollegen Ruhler und Abel noch über die Uhrmachertagung am 3. März anlässlich der Messe in Leipzig. Zu Punkt „Verschiedenes“ wird Herr Kollege Richter beauftragt, den Verein bei der Schülerprüfung in Glashütte zu vertreten. Hierauf schliesst der Vorsitzende die Versammlung 11 Uhr 30 Min. Oscar Knappe, I. Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung zu Dresden. Bericht über die Gehilfenprüfung Ostern 1918. Elf Prüflinge unterzogen sich in diesem Jahre der Prüfung. Fünf ge hörten der hiesigen Innung an und sechs waren von der Gewerbekammer zu gewiesen, davon waren zwei aus Grossenhain, je einer aus Glashütte, Pirna, Riesa und ein Schüler der Uhrmacherschule in Glashütte. Die Prüfungsstücke gelangten am 18. Februar zur Ausgabe und waren bis zum 5. März fertigzustellen. Als Aufgabe hatten die Prüflinge die Re- passage einer 4steinigen Zylinderuhr auszuführen, mit Ersatz der Aufzieh welle, Zeigerwelle, des Stellhebels und Spiralschlüssels aus Rohmaterial und des Zylinders und der Spirale aus unfertigen Furnituren; ausserdem waren noch sämtliche Zapfenlöcher bis zum Minutenrade zu füttern. Am 3. März führten die Prüflinge die schriftlichen Arbeiten unter Ueberwachung des Herrn Kollegen Edmund Pfeiffer aus. Am 12. März fand die Prüfung der Gehilfenstücke statt. Die schrift lichen Arbeiten kreisten unter den Mitgliedern des Ausschusses bis zum Tage der mündlichen Prüfung am 14. März zum Zwecke der Wertung. Der Unterzeichnete Vorsitzende leitete die Prüfung, prüfte aber wegen gesetzlicher Verhinderung nicht mit. Als Beisitzer wirkten die Herren Meister Felix Brückner und Edmund Pfeiffer, sowie Herr Erich Noaok als Gehilfe. Für den Unterzeichneten Vorsitzenden nahm Herr Kollege Pfeiffer die mündliche Prüfung ab über: Allgemeines in der Uhrmaoherei. Nach Ablauf einer Stunde prüfte auf Wunsch des Ausschusses der Unterzeichnete noch Zur Beaohtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Mr. II be stimmte Einsendungen werden bis epSteetena den 22. Mai erbeten. i
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