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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (22. Dezember 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Handel mit Gold
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Elektrische Einbruchssicherung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 494
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 494
- ArtikelDer Handel mit Gold 496
- ArtikelElektrische Einbruchssicherung 496
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 497
- ArtikelDer Rost (Schluss) 500
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 501
- ArtikelReklamepolitik 502
- ArtikelTagespreis und Preistreibereiverordnung 503
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 505
- ArtikelVerschiedenes 507
- ArtikelVom Büchertisch 509
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 509
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 510
- ArtikelAnzeigen XXI
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 26 Die Uhrmacherkunst. 496 Der Handel mit Gold. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Handel mit Gold und Goldmünzen sind in weiten Kreisen der Kollegen und auch bei den Behörden noch vielfach unbekannt. Es wird deshalb nützlich sein, die Rechtslage, wie sie heute ist, darzustellen. Während des Krieges war der Handel mit Gold verboten. Das Ausführungsgesetz zum Friedensvertrag (§ 24, Ziffer 8) stellte die „Verfügung über Gold“ unter Strafe. Diese Be stimmung gründete sich auf Artikel 248, Abs. 2, des Friedens vertrages. Nach der Auslegung des Reichswirtschaftsministers bezog sich dieses „Verfügen“ über Gold nur auf das in staatlichem Besitz befindliche Gold (vgl. Nr. 9 der „Uhrmacher kunst“ 1920). Durch Gesetz vom 28. April 1921 (RGBl., S. 489) wurde die im Ausführungsgesetz zum Friedensvertrag genannte Frist vom 1. Mai 1921 bis zum 1, Oktober 1921 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Frist über den 1. Oktober 1921 hinaus ist nicht erfolgt, so dass das Gesetz keine Gültigkeit mehr hat. Der Handel mit Gold ist also im allgemeinen frei; auf einige Einschränkungen wird weiter unten hingewiesen werden. Wie steht es aber mit Goldmünzen, also Zwanzig- und Zehnmarkstücken ? Goldpreis in Amerika Goldpreis in England Goldpreis in der Schweiz Durch die Verordnung vom'9.* Dezember 1919 ist die Verordnung über gewerbliche Verarbeitung von Goldmünzen aufgehoben. Durch die Verordnung vom 19. Dezember 1919 ist das Verbot des Agiohandels (Handel mit Aufgeld) in Gold münzen aufgehoben. Goldmünzen sind ausser Kurs gesetzt, also überhaupt nicht mehr als Reichsmünzen zu behandeln. Der Handel mit Goldmünzen ist frei. Bei dem Handel mit Edelmetallen ist nun aber die Ver ordnung vom 7. Februar 1920 (veröffentlicht in Nr. 6 der „Uhrmacherkunst 1 , 1920, und im „Festbuch für die Reichs tagung Stuttgart“, S. 32) genau zu beachten. 1. Nach dieser Verordnung ist es verboten, mit Silber münzen der Markwährung, einschliesslich der ausser Kurs gesetzten, zu handeln; sie dürfen weder gekauft, noch an einen anderen als die Reichsbank und die von dieser beauf tragten Stellen verkauft werden. Die Münzen dürfen auch nicht in der Absicht, das Handelsverbot zu umgehen, um gearbeitet oder verändert (eingeschmolzen) werden. 2. Der Handel mit Edelmetallen im Umherziehen oder an öffentlichen Orten ist verboten (Aufkäufer-in"den Hotels usw.). Der Begriff Edelmetall umfasst hier’nicht nur die Rohware oder Bruch, sondern Waren im allgemeinen, Schmucksachen, Uhren usw. 3. Anzeigen, in denen Edelmetall angeboten oder gesucht wird, dürfen nur mit dem Namen und der Adresse des Ge werbetreibenden erscheinen; ausserdem aber.*muss Gold und Silber näher bezeichnet werden. Also Bruchgold, Bruch silber, alte Goldsachen, Schmucksachen usw. Hierauf ist streng zu achten, da in letzter Zeit verschiedentlich Straf anträge gegen Kollegen, die diese Bestimmung in Unkenntnis nicht befolgt haben, gestellt worden sind. Goldmünzen gelten in steuerlicher Beziehung übrigens als Gegenstände des Juweliergewerbes (§ 21 UStG.). Sie sind also genau so zu behandeln, wie z. B. goldene Uhr ketten. Werden Goldmünzen vom Privatmann an einen Uhrmacher verkauft, so hat der Uhrmacher folgendejPflichten (siehe Merkblatt für die Umsatz steuer V): a) dem Privatmann die Luxus- steuernummer vorzulegen; b) eine Quittung mit Angabe der Luxussteuernummer zu erteilen; c) die Adresse des Privat manns genau zu notieren. Bei Vorlegung der Luxus steuernummer ist der An- und Verkauf von Goldmünzen luxus- steuerfrei, nicht umsatzsteuerfrei. Ueberhaupt steuerfrei ist der Handel mit Edelmetallen ausserhalb des Kleinhandels (Barrengold, Bruchgold, Gekrätze usw., aber immer ausgenommen Goldmünzen!). Die Reichsbank kauft seit Juni dieses Jahres Goldmünzen an. In jeder Woche wird ein Preis genannt, der ungefähr dem Weltmarktpreise angepasst, aber bis heute stets darunter geblieben ist. Wir haben in den obigen Darstellungen den Preis des Goldes in England, Amerika und der Schweiz an gegeben, und zwar nach der Berechnung der „Zeitschrift des Vereines der deutschen Ingenieure“. Der Berechnung ist der Londoner Kurs zugrunde gelegt (nach dem Feingehalt der Goldmünzen liegt der Pari - Goldpreis für die Unze [= 31,13g] bei 84,90 sh oder 20,65 $ oder 107,10 Fr.). Ferner haben wir den Preis des Zwanzigmarkstückes für dieses Jahr dargestellt, und zwar errechnet aus dem Stande des Dollars an der Berliner Börse. Darunter ist der Preis ein gezeichnet, den die Reichsbank gezahlt hat. In der Kurve kommt mit grösser Deutlichkeit die Krise der letzten Wochen zum Ausdruck. I 1 d/rcM fsvw •CU vfi ~ f*» /nach tm C6i cn MT an 'OK 1 A / 1 ’ S. — - - r - C 7 1 / I i i ur Elektrische Einbruchssicherung. Die Tageszeitungen berichten häufig über Einbrüche bei Uhrmachern; zum Schluss heisst es dann gewöhnlich: „Der Betreffende hatte natürlich nicht versichert.“ Das klingt wie ein Vorwurf. Den Tageszeitungen ist es natürlich nicht bekannt, wie schwierig, ja fast unmöglich es für einen Uhr macher ist, in einer Einbruchs Versicherung unterzukommen. Trotzdem kann und muss man jedem, bei dem eingebrochen wird, einen Vorwurf machen. Man muss aber sagen: „Er hatte natürlich nicht gesichert.“ Wer in diesen unsicheren Zeiten keine Einbruchssicherungsanlage hat, der handelt fahrlässig. Allerdings genügt eine einfache Klingelanlage heute als Einbruchssicherung nicht. Ebensowenig bieten eiserne Türen, Fenstergitter usw. einen genügenden Schutz. Der moderne Einbrecher wird mit alle dem fertig. Das einzige Sichere ist eine moderne Starkstromsicherungsanlage. Eine solche An lage ist gar nicht so teuer, als man denken sollte.** Namentlich für diejenigen Kollegen, die etwas von Elektrotechnik ver stehen und sich die Leitungen selbst legen können, ist die Ausgabe verhältnismässig gering. Unsere Abb. 1 zeigt ein Schaltbrett für eine solche Anlage, wie es nebst einer aus führlichen Installationsanweisung von der Firma Kroll (Berlin) zu einem nicht zu hohen Preise bezogen werden kann. Auf dem Schaltbrett sind montiert ein Relais, das für alle Strom-
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