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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (26. Mai 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einladung zur Reichstagung 1921 vom 25. bis 30. Juni in Stuttgart
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEinladung zur Reichstagung 1921 vom 25. bis 30. Juni in Stuttgart 175
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 176
- ArtikelDie Wiederaufnahme des deutschen Aussenhandels nach dem Kriege 177
- ArtikelAn unseren Nachwuchs! 178
- ArtikelBremen 179
- ArtikelPrüfung und Ausstellung an der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 180
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 182
- ArtikelGewerbliche Rechtsfragen (I) 184
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 185
- ArtikelVerschiedenes 190
- ArtikelKonkursnachrichten 194
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 194
- ArtikelVeranstaltungskalender 194
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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176 Die Uhrmacherkunst. Nr. 11 Besichtigung der Fabriken. Abends Heimfahrt oder Weiterfahrt in den Schwarzwald, Pforzheim, Bad Freuden stadt, Bad Wildbad, Triberg, Titisee, Feldberg, Bodensee usw. Mit der Tagung ist eine grosse Ausstellung von Uhren, Schmuckwaren, Optik und Nebenartikeln verbunden. Heute schon ist fast der ganze „Handelshof“ belegt. Ferner werden die Uhrmacherschulen und Fach klassen Lehrgänge und hervorragende Schülerarbeiten äusstollon Weiter kommen besondere Meisterstücke zur Aus stellung. Für die besten Schülerarbeiten und Meisterstücke ist eine Prämiierung vorgesehen. Auch historische Uhren werden ausgestellt werden. Noch nie war eine Reichstagung so wichtig durch die Verhandlungen und so vielseitig durch all das Gebotene. Es ist unbedingt notwendig, dass sich die Kollegen rechtzeitig anmelden, damit für Unterkunft in Stuttgart, Schramberg und Schwenningen gesorgt werden kann Jeder Kollege schreibe an den „Handelshof“ (Reichstagung) Stutt gart eine Karte mit der Angabe, wann er (eventuell mit Frau oder Tochter) eintrifft und ob er an der Fahrt in den Schwarzwald teilnimmt. Nur für die Kollegen, die sich angemeldet haben, können wir bestimmt Unterkunft im Hotel oder Privat Zusagen! Die Tagesordnung kann erst in der Vorstandssitzung vom 25. Mai aufgestellt werden; sie wird sofort veröffentlicht. Zur Reichstagung erscheint als besondere Umladung ein Festbuch mit Führer durch die Ausstellung. In dem Festbuche soll auch der Geschäftsbericht, die Tagesordnung, Programm usw. veröffentlicht werden. Wir bitten die Kollegen, die nach Stuttgart kommen wollen, um Nachricht, damit wir ihnen in erster Lime sofort nach Fertig stellung das Festbuch zusenden können. Anträge sind • uns ungesäumt zuzusenden, damit sie noch auf die Tagesordnung gesetzt werden können. Mit kollegialem Grusse Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband). Hch. Kochendörffer, W. König, I. Präsident. Geschäftsführer. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Die Veranlagung zum Reichsnotopfer beschäftigt jetzt die Finanzämter und rollt eine Reihe wichtiger Fragen auf, die von den Steuerpflichtigen infolge der vielen inzwischen erlassenen anderen Steuergesetze meist schon wieder ver gessen worden sind. Namentlich begegnet die Feststellung des Wertes des Betriebsvermögens meist grossen Schwierigkeiten. Das Reichsnotopfergesetz bestimmt, ebenso wie das Gesetz über die Kriegsabgabe vom Vermögenzuwachs, mit dieser Ausnahme aber im Gegensatz zu allen anderen Steuergesetzen, dass das Betriebs- (Geschäfts-) Vermögen folgendermassen zu berechnen sei: 1. Barbestand oder Wertpapiere, soweit sie zum Ge schäftsvermögen gehören, ebenso Bankguthaben zum Nenn wert bzw. zu dem Steuerkurs des Stichtages. 2. „Dauernde Bestände“, d. h. alle Gegenstände ausser Waren, also: Werkzeug, Laden- und Werkstatteinrich tung, Geldschrank, nicht laufend gebrauchte Furnituren. Diese dauernden Bestände sind zum Anschaffungs- oder Herstellungs preis einzusetzen, abzüglich der regelmässig gemachten Ab schreibungen. Wer eine Wehrbeitragserklärung abgegeben hat, kann sie zu demjenigen Wert einsetzen, der beim Wehr beitrag festgestellt worden war, abzüglich der seitdem ge machten Abschreibungen. 3. Die Waren müssen zu demjenigen Verkaufspreis eingesetzt werden, der bei dem Verkauf des Unternehmens im ganzen erzielt werden könnte; diesen Verkaufspreis be zeichnet man steuertechnisch als „gemeinen Wert“. Wer sein Warenlager am Stichtage des Reichsnotopfers nicht in dieser Weise bewertet hat, muss versuchen, es nachträglich zu tun. Es kommt also ausdrücklich nicht der Verkaufspreis der einzelnen Waren an einen Privatmann (die „Kundschaft ), sondern derjenige Preis in Frage und zur Berechnung, den der Käufer des ganzen Betriebes für die Verkaufswaren be zahlen würde, wenn er das Geschäft en bloc erwürbe. Gewerbetreibende, die eine solche Feststellung jetzt nur noch schwer machen können, sollten sich mit erfahrenen Kollegen oder mit einem Büchersachverständigen in Verbindung setzen, um der Steuerbehörde genügende Unterlagen und Nachweise geben zu können. 4. Hat man den Aktiv wert von 1. —3. errechnet und noch etwaige sonstige Werte hinzugefügt (ausstehende Forde rungen an die Kundschaft, geldwerte Rechte usw.), so setzt man von der Gesamtsumme die geschäftlichen (nicht privaten) Schulden ab. Von dem derart gefundenen Wert des Betriebsvermögens gelangen 80°/ 0 beim Reichsnotopfer zum steuerlichen Ansatz^. Der Stichtag für alle Berechnungen ist der 31. Dezember 1919 oder, wenn der Steuerpflichtige ein anderslaufendes Ge schäftsjahr hat, der Endtag des Geschäftsjahres bis zum 1. April 1919 zurückgehend. Kann ein Steuerpflichtiger über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen geben, insbesondere hat er der durch die meisten Steuergesetze vorgeschriebenen Aufzeich nungspflicht nicht genügt, so tritt die Schätzung von Amts- wegen ein. Diese wird dem Steuerpflichtigen wohl immer schwere Nachteile bringen. Der Reichsfinanzhof hat in einem jüngst gefällten Urteil die Berechtigung und Verpflichtung der Steuerbehörden zur Schätzung ausdrücklich bejaht, wenn keine oder ungenügende Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen vor liegen. So hart dem einzelnen die Belastung durch die da mit verbundene Buchführung auch erscheinen mag, so dringend ist eine solche doch jedem Gewerbetreibenden an zuraten. ln der Praxis entstehen dem ungeübten Kleinhändler oder Handwerker noch besondere Schwierigkeiten dadurch, dass er sich nur schwer die Unterlagen einer einfachen Buch führung verschaffen kann. Wir haben diesem Mangel bereits seit langer Zeit unsere Aufmerksamkeit gewidmet und werden bei der diesjährigen Reichstagung der Kollegenschaft eine Buchführung empfehlen können, die ihn nicht nur diese Arbeit erleichtert, sondern auch den Behörden gegenüber als ausreichender Nachweis ihrer Aufzeichnungs- und Buch führungspflicht gilt. Reparaturversicherung. Auf Grund einer Anfrage geben wir nachstehendes bekannt: a) Wenn auch die Versicherung in der Hauptsache für Reparaturen von Uhren gedacht ist, so können aber auch andere Gegenstände, die den Kollegen zur Reparatur ge bracht werden, versichert werden (Goldwaren usw.). b) Grossuhren, die nicht im Geldschrank auf bewahrt werden, unterliegen stets einem Prämiensatz von IV2 °/ 00i so dass hierfür das Vorhandensein eines Geldschrankes nicht massgebend ist. Für Silberwaren usw. kommt jedoch ein höherer Prämiensatz (4V2 °/oo) Anwendung, falls dieselben ausserhalb des Geldschrankes aufbewahrt werden.
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