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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufruf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Sätze des Reichseinkommensteuer-Gesetzentwurfs
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 313
- ArtikelAufruf 314
- ArtikelDie Sätze des Reichseinkommensteuer-Gesetzentwurfs 314
- Artikel"Hier ist gegipst!" 315
- ArtikelRudolf Flume † 317
- ArtikelHandwerkslehrlinge und Tarifvertrag 317
- ArtikelEignungsprüfung von Lehrlingen 318
- ArtikelAus der Werkstatt 319
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 320
- ArtikelVerschiedenes 323
- ArtikelVom Büchertisch 324
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 324
- ArtikelAnzeigen 326
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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314 Die Ubrmaeherknnsi. Nr. 24 des schwachen Goldgehäuses beträgt 4,5 g. Der gesetzliche Höchstpreis für Alteold betrug im Juli 1918 1,63 Mk. für 1 g, mithin der Goldwert der Uhr 7,35 Mk. Das Werk selbst kann, solange es als gebrauchsfähig anzusehen ist. mit höchstens 10 Mk. bewertet werden, und wäre die rein materielle Bewertung der Uhr also 17,35 Mk. 2. Unter Bei ücksichtigung des seinerzeitigen Anschaffungspreises der Uhr, der zwischen 50 und 60 Mk. gelegen haben dürlte, und einer auf etwa 40 — 50 Jahre zu veranschlagenden Lebensdauer einer solchen Uhr, wurde eine prozentuale Abnutzung von 2 — 2 1 / a % pro Jahr zu be rechnen sein, in 30 Jahren also 60 — 70%, so dass bei einem Mittel des Anschaffungspreises von 55 Mk. hierfür etwa 35 Mk abzusetzen wären, mithin etwa 20 Mk. verblieben. Die für 1918 in Frage kommende Wertsteigerung in Höhe von etwa 60—60%, also 11 Mk., berücksichtigt, ergibt einen Wert von 31 Mk. 3. Der Durchschnitt zwischen beiden Schätzungen zu 1: 31,— Mk., * 2: 17,35 „ 48,35 Mk.: 2 = 24 Mk. ist meinem Gutachten zugrunde gelegt. Die Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses ist jetzt eine der Hauptsorgen des Faches. Deshalb beschäftigte sich der Vorstand auch eingehend mit der Umbildung unserer Uhrmacherschule in Glashütte. Sie soll immer mehr die Hochschule der Uhrmacherei werden, damit sie immer neu befruchtend auf die Uhrmacherei wirken kann. Unser Vertreter im Schulausschuss, Herr Kollege J. Roth, Dresden, hat in dankenswerter Weise, trotz seiner persönlichen ge schäftlichen Belastung, an den zahlreichen Beratungen und Besprechungen teilgenommen. Wir hoffen, dass es im engsten Zusammenwirken mit der Lehrerschaft, der Stadt und dem Staat gelingen wird, die Schule so auszubauen, wie es uns vorschwebt. Verbandsbeiträge. Eine Anzahl von unseren Vereini gungen ist noch mit den Verbandsbeiträgen im Rückstand. Wir bitten die Herren Kassenführer, die Beiträge auf unser Postscheckkonto einzuzahlen. Weihnachten! Zu diesem Feste, dem wir stets in froher Erwartung entgegensahen, wünschen wir allen Kollegen einen guten geschäftlichen Erfolg. Vielen Kollegen, die jahrelang abwesend sein mussten, ist es vergönnt, wieder zu Hause unter dem Tannenbaum im Kreise ihrer Lieben zu weilen. Zu unserer tiefen Trauer weilen noch viele Kollegen nicht zu Hause, weil Frankreich unsere Kriegsgefangenen immer noch nicht entlassen hat. So ist auch in diesem Jahre das Fest der Liebe getrübt. Wir bedürfen viel Hoffnung, um an kommende, bessere Zeiten zu glauben — wir wollen aber trotz allem daran festhalten! Rudolf Flume t- Unerwartet traf uns die Nachricht von dem Ableben Rudolf Fiumes. Wir haben ihn stets als einen Mann kennengelernt, der mit dem Zentralverband an der Gesundung des Faches gearbeitet hat. Sein Andenken wird auch bei uns stets in Ehren gehalten werden. Sendet freiwillige Beiträge! Der Zentral verband muss eine umfassende Werbearbeit einleiten, um den Zusammen schluss aller Kollegen zu fördern. Der jetzige geringe Beitrag gestattet aber nicht die Aufwendung grösserer Mittel. Wir bitten daher alle Kollegen, je nach der Grösse ihres Geschäftes, einen freiwilligen Beitrag einzusenden. Es muss Ehrensache für jeden Kollegen sein, zur Förderung seiner Berufsinteressen beizutragen. Wer noch nicht Mitglied der Einbruchskasse ist, trete sofort bei. Drucksachen durch die Geschäftsstelle des Zentralverbandes in Halle (Saale), Mühlweg 19. Das aufmerksame Lesen des Textes und Anzeigenteiles unserer eigenen Verbandszeitschrift „Die Uhrmacherkunst“ bringt Gewinn. Sie kostet jährlich nur 7,20 Mk.! Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Herrn. Uhlig. W. König. Aufruf! Durch einen Beschluss des Deutschen Uhrenhandelsverbandes ist zum Zwecke der Verteilung an kriegsbeschädigte Uhrmacher der Betrag von 40000 Mk. zur Verfügung gestellt worden. Die Zentralleitung der Deutschen Uhrmacher verbände, der der genannte Betrag zu diesem Zweck überwiesen worden ist, hat die Ausführung der Verteilung nunmehr in die Hand genommen und im Verein mit den in Betracht kommenden Verbänden Richtlinien aufgestellt, nach denen die Verteilung in die Wege geleitet werden soll. Dem Zwecke der Verwendung der zur Verfügung gestellten Summe entsprechend haben nur solche Uhrmacher Anspruch auf Berücksichtigung bei der Verteilung, die infolge Kriegsdienstes eine Beschädigung des Körpers oder der Gesundheit erlitten haben und von der Militärbehörde als versorgungsberechtigt anerkannt sind. Es ergeht daher an alle diejenigen deutschen Uhrmacher, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, die Auf forderung, sich mit der Geschäftsstelle der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Kassel W., Kunold- strasse 46, unter genauer Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift in Verbindung zu setzen, und zwar empfiehlt es sich, sowohl im Interesse aller, als auch einer ordnungsmässigen Abwickelung der Verteilung, dies möglichst sofort zu tun, da sonst die Gefahr besteht, dass der eine oder der andere übergangen wird. Es wird dann jedem einzelnen Bewerber ein Fragebogen von der Geschäftsstelle zugesandt werden, der dieser innerhalb einer angemessenen Frist — ausgefüllt und mit einer polizeilichen Bescheinigung versehen — wieder zurückzusenden ist. Es wird dann weiterhin eine Verteilungskommission gebildet werden, in der ausser der Zentralleitung auch noch der Verband der Deutschen Uhrengrossisten und der Deutsche Uhrmachergehilfenbund vertreten sein wird. Diese Kommission trifft die endgültige Entscheidung über die Verteilung. Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel. Heinrich Kochendörffer, Vorsitzender. Dr. Körte, Geschäftsführer. Die Sätze des Reichseinkommensteuer-Gesetzentwurfs. Ende November wurde von der Reichsregierung der Entwurf über ein Reichseinkommensteuergesetz veröffentlicht. Das Gesetz soll bereits am 1. April 1920 in Kraft treten, und deshalb wird die Nationalversammlung in der nächsten Zeit sich näher mit dem neuen Steuergesetz zu beschäftigen haben. Einen Fortschritt würde das Gesetz insofern bedeuten, als dadurch die Steuersätze in ganz Deutschland gleichmässig würden und so die heute recht grossen Unterschiede fort fallen. Die Steuersätze lassen sich nicht ohne weiteres dem Gesetz entnehmen, sie müssen erst berechnet werden. Die ersten 1000 Mk. des Einkommens bleiben frei, von den
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