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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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rönne, und sich bei der Staatsregierung im Vereine mit der ersten Kammer dahin zu verwenden, daß dem Herausgeber die Coneession zu seiner Zeitschrift wieder ertheilt werde." Der Antrag hinsichtlich der „Sonne" lautet: „DieDeputationrathet der Kammer an, sich dahin zu erklären: „daß sie die Einzie hung der Coneession für die Zeitschrift: „Die' Sonne" für nicht hinreichend gerechtfertigt erachten könne, und sich bei der EtaatSregierimg dahin zu verwenden, daß den Petenten die Coneession zu Herausgabe und bezüglich Redaktion ihres Blat tes wieder ertheilt werde." Der Antrag wegen der „Sächsi schen Vaterlandsblätter" enthält Folgendes: „Die Deputation empfiehlt der Kammer, sich dahin zu erklären: „daß sie die Entziehung der Coneession für die Zeitschrift: „Sächsische Daterlandsblätter" für nicht hinreichend gerechtfertigt ansehen könne, und sich km Vereine mit der ersten Kammer bei der Staatsregierung für Zurücknahme dieser Maaßregel zu ver wenden." Präsident Braun: Die einzelnen Punkte dieses uns vor liegenden Berichts hängen nach ihrem Inhalte und nach ihrer Richtung so innig zusammen, daß die Debatte nicht getrennt werden kann, sondern es rathfam erscheint, dieselbe sich über alle Punkte des Berichts zugleich erstrecken zu lassen. Wenn die Kammer diese Ansicht theilt, so werde ich dem gemäß ver fahren und das Wort in dieser Werse ohne Beschränkung er- Heilen. Ich habe zunächst zu fragen: WM die Kammer, daß dieDebatte sich zusammen über sämmtliche Punkte des Berichts zugleich erstrecken soll? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Zuvörderst haben sich angemeldet die Abgeordneten Todt, Hensel, Rewitzer, Heuberer, Zische. — Abgeordneter Clauß und mehrere andere melden sich ebenfalls. Abg. Lobt: Wenn ich, meine Herren, bei dem jetzt vor liegenden Gegenstände zuerst das Wort ergreife, so wird das wohl Niemandem ausfallen, da ich nicht allein, so lange ich in diesem Saale zu sitzen die Ehre habe, stets für eine größere Befreiung der Presse meine Stimme erhoben, sondern such eine der Beschwerden, welche den Gegenstand unserer heutigen Verhandlung bilden, hier emgeführt Habs. Womit soll ich bei diesem reichhaltigen Capitel beginnen, und wie soll ich die Masse des darZsbotenen Stoffes in Kürze bewältigen? Wie soll ich zugleich diejenige Ruhs und Leidenschaftslosigkeit dabei mir bewahren, welche der Emst des Ortes und des Berhand- lungögegenstandes zur Pflicht macht? Wie soll ich, während es hisL so leicht ist, bitter zu werden, das Leichte vermeiden und das Schwere vollbringen? Nun — ich werde mir Mühe geben, das fl st Unmögliche möglich zu machen. Im Uebngen wird hoffentlich Ihre Nachsicht nachhelfen. — Die Regierung hat in dem Zeiträume von emem einzigen Jahre nicht weniger als vier Zeitschriften unterdrückt, die mehr oder weniger eins liberale Richtung verfolgt haben. Sie behauptet dabei, in ihrem Rechte zu sein, und ich gestatte mir, auf diesen Punkt zunächst Ihr Augenmerk zu richten. Worauf gründet sich dieses Recht? Auf die dem neuesten Preßgesetze vom Jahre L844 beigegebene Verordnung, und diese wieder auf dis soge nannte Preßpolizeiverordnung vom Jahre 1836. Ein Gesetz darüber finde ich nirgends. Daß aber —.ich will nicht darauf eingehen, daß die Verordnung von 1844 sogar noch weiter geht, als die von 1836, — die letztere eigentlich der Berfas, sung widerstreitet, darüber ist zu seiner Zeit des Mehrern hier verhandelt worden. Gewiß ist wenigstens, daß unsere frühern Gesetze, wie auch in dem Gutachten der Deputation angedeutet ist, von dem ZeitungSconcesfionswesen, wie es dermalen be- steht, nichts gewußt, daß bei Eintritt unserer Constitution viele Zeitschriften bestanden haben, welche keine Coneession gehabt haben, daß ein so wichtiges Recht, wie es hierbei von der Re gierung in Anspruch genommen wird, gar nicht ohne Verein barung mit den Ständen eingeräumt werden kann, wenn es zumal so unbeschränkt ausgeübt werden soll, und daß sich daher gegen die Verfassungsmäßigkeit der Preßpolizeiverordnung von 1836 und ihres Gefolges in dieser Beziehung noch sitzt die wesentlichsten Ausstellungen machen lassen. Konnte vor der Constitution jeder Staatsbürger eine Zeitschrift heraus geben, in so weit nicht gewisse Privatrechte im Wege standen, muß dagegen nachdem Erscheinen der Constitution besondere ministerielle Erlaubmß dazu eingeholt werden, so sollte man glauben, es habe die Constitution unsere Rechte nicht erweitert, sondern geschmälert, während es -och unzweifelhaft ist, daß sie dem Volke nicht Rechte nehmen, sondern Rechte hat geben wollen. Jndeß hat die Preßpolizeiverordnung auch die Con stitution gar nicht für sich, sondern gegen sich. Ich erinnere nur an tz. 28 derselben, der da lautet: „Jeder ist daher berech tigt, seinen Berus und sein Gewerbe nach eigener Nei gung zu wählen, und sich dazu im In- und Auslande aus- zubilden, so weit nicht hierbei ausdrückliche Gesetze oder Privatrechte befchränksnd entgegcnstehen." Nun, ein Ge setz ist die Verordnung von 1836 und 1844 nicht, eben weil sie eine Verordnung ist. Ich werde daher, so ost es auch immer behauptet wird, immer und immer bestreiten, daß diese Verordnungen verfassungsmäßig sind, und daß dis Re gierung wirklich das Recht hat, bezüglich der Heraus gabe von Zeitschriften so zu verfahren, wie es zsither geschehen ist, also die Concessionen beliebig zu ertheilen und zurückzuzkhen. — Wenn man hier äußert, der Zu stand der Presse fei bei uns beklagcnswerther, als ander wärts , so wsllen das die Gegner immer nicht zugeben. Und doch ist es so wahr, wie es wahr ist, daß das Zeitungscsttcefl sionswesen oder vielmehr Unwesen sich in keinem andern deut schen Staate in dem Umfange findet, wie bei uns, j-r zum Khell gar nicht gekannt ist. Wie ost Habs ich hier gehört, wenn über unsere Prsßverhältmffe geklagt wurde: Ja, das laßt sich nun einmal nicht ändern; wenn wir auch Preßfreiheit für Sachsen beschließen wollten, die Herren m Frankfurt würden sie doch nicht genehmigen. Gut, ich will das einmal zugebrn. Aber wenn es Euch Emst ist, alles dasjenige zuzugestehen, was den Bundesgesetzen nicht entgegen ist, warum hebt Ihr nicht wenig, stens bas Comessionswesen auf, von dem die Bundesgesetze kein Wort enthalten, und was man, wie ich schon erwähnt habe,
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