Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
487,839 Lhlr. 9 Gr. 4 Pf. Uebertrag. 92,278 - 1 - 8 - für Aö- - lösung sonstiger Natural leistun gen und Servi tuten. w. o. Dazu kommen nach der Unterlage 6. 28,523 - 6 - 6 - Berichtigungen von Rückständen auf die Jahre 1841 und zurück, so daß die Lotalsummc der Verwendungen auf 516,362Lhlr. 16 Gr.—Pf. ansteigt. Aus einer Vergleichung dieser Verwendungen mit den vor gedachten Einnahmen ergiebt sich ein dem Domainenfonds am 1. Januar 1845 verbliebener zinsbar angelegter Bestand von 541,006 Lhlr. 21 Gr. 2 Pf. Doch sind aus frühem Perioden vom Jahre 1841 zurück gerechnet , 15,574 Lhlr. 29 Gr. 9 Pf. noch unangeführt geblieben und daher künftig von dem Bestände noch zu berichtigen. In Beziehung auf die in der Periode 1842 bis 1844 er folgten Verwendungen gestattet sich die Deputation nachstehende Bemerkungen. Unter den Ausgaben für sieben Erwerbungen von Domanial- grundstücken sind die bedeutendsten: 5000 Lhlr. für Acquisition des Posthaltereigrundstückes zu Gruna. Man hat durch diesen Ankauf einen von dem Verkäufer auf 3000 Lhlr. formirten Schädenanspruch zu beseitigen sich bemüht und gedenkt das Grundstück, in so weit es für den Postdienst nicht weiter erforderlich ist, wieder zu veräußern. Der Ankauf aus dem Domainenfonds dürste sich dadurch, daß in diesem Fonds 10,000 Lhlr. für das veräußerte Postgut zu Klappendorf ge flossen, rechtfertigen. 13,500 Lhlr. für den Erkauf der unter einem Lheile des Wehner'schen Hufen gutes in Zaukeroda befindlichen Steinkohlen, in einem Flächen raume von 15 Acker 99Zr. Quadratruthen, zu besserer Arron- dirung der dasigen Domanial-Steinkohlenwerke. Diese Ver wendung bedarf, als der wiederholt ausgesprochenen Ansicht der Kammer über die Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit der Er werbung von Steinkohlenlagern für Staatszwecke,keinerweitcrn Rechtfertigung. Schlüsse des letzten Landtags und mithin zu einer Zeit, wo eine Vernehmung mit den Ständen nicht mehr möglich war, zur Kenntniß des Herrn Finanzministers gelangte Umstand, daß Speculanten im Begriff standen, dasselbe für den Preis von 85,000 Lhlr. in der Absicht an sich zu kaufen, um es zu einem Gasthofe einzurichten. Der Besitzer des Hauses erklärte sich geneigt, die Negierung in die Stelle der Käufer eintreten zu lassen, forderte aber sofortige Entschließung, die denn auch dahin erfolgte, daß das Grundstück, gegen Ueberlassung eines größer», als anfänglich bedungenen Gartenraumes und gegen Uebernahme der Kosten für Aufstellung einer eisernen Lheilungsvermachung SeitenVerkäufers, für den obigenPreis von 86,000Lhlr. für den Staatssiscus erworben werden solle. Als Gründe für die Erwerbupg gicbt die Unterlage 6. folgende an: Es sei bei dem in der Stadt ohnehin vorhandenen Mangel an geräumigen und gut eingerichteten Wohnungen bedauerlich erschienen, eines der größten und schönsten Häuser der Residenz, wie dies schon mit vielen andern geschehen, abermals in ein Gasthaus umgewandelt zu sehen, und habe es sich daher rath- sam dargestellt, das Grundstück einer solchen Verwendung zu entziehen. Hierzu sei noch der Umstand getreten, daß dem Besitzer des Hauses durch einen Vertrag vom 24. Juli 1753 das Recht der unbeschränkten Bebauung des Gartens zugesichert worden und daher zu besorgen gewesen, daß bei der dem Hause zugedachtcn Bestimmung der Versuch, von jener Berechtigung zum Nach theile für die Freiheit der Promenaden Gebrauch zu machen, nicht unterbleiben werde. Es lasse sich übersehen, daß das Haus durch Vermiethung wenn auch keine hohe, doch mäßige Verzinsung gewähren werde. Ueberhaupt scheine es ratysam, für oft schnell cintretende Staatszwecke ein Haus zu besitzen, von dem nach Befinden Ge brauch gemacht werden könne. Endlich habe sich auch durch die Erwerbung des Hauses der großen Verlegenheit begegnen lassen, in die der Vorstand des Finanzministeriums in seiner Stellung als Minister des aus wärtigen Departements durch das Ausziehen aus demHausesich versetzt gesehen haben würde. Bei der hier vorliegenden Erwerbung boten sich der De putation zwei Fragen vor: I. einmal, ob der Ankauf des Hessischen Hauses überhaupt im Staatsinteresse bevorwortet werden könne ? und II. wenn dies der Fall, ob dieUeberweisung der Kaufsumme auf den Domainenfonds als eine geeignete erscheine? Unterlag die ablehnende Antwort auf letztere Frage keinem Zweifel, so stellte sich dagegen Ml. 86,000 Lhlr. für das von dem Königl. Bairischen Consul, Kaufmann Hesse, erkaufte, auf hiesiger Seegaffc unter Nr. 11 gelegene Haus- und Gartengrundstück. Nach der Unterlage 6. gab die nächste Veranlassung zu der die bejahende Beantwortung der erster» nicht ganz zweifel los dar. Denn mußte auch die.Deputation, bei ruhiger Erwägung der von der Staatsregierung für die Erwerbung des Grund stückes entwickelten Gründe, der Ansicht derselben beipflichten, ,, daß die abermalige Umwandlung eines der wenigen in der Erwerbung dieses Grundstückes der, wenige Lage vor dem ^Residenz noch vorhandenen großartigen Privatgebäude in einen
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview