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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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geschlagen worden ist, hat aber darin seinen Grund, weil diese Eingabe aus der andern Kammer herübergelangte, und man augenblicklich nicht wußte, ob nicht ein Mitglied der andern Kammer sie zur seinigen gemacht habe, oder welche Gründe sonst die Anherverweisung motivirt. Daher der frü here Beschluß, diese Petition an die vierte Deputation zu ver weisen. Dies beiläufig. Im Allgemeinen wiederhole ich, was ich schon gesagt habe, daß ich, wie die Sachen jetzt lie gen, und nachdem ich die Mittheilungen gelesen habe, für nichts Anderes stimmen kann, als dafür, diese Petition an die zweite Kammer zurückzugeben, und ich werde meine dies- fallsige Frage an die Kammer stellen. Bürgermeister Gottschald: Ich habe Veranlassung, zu glauben, daß es sogar im Wunsche des Präsidiums derjenseitigen Kammer liegt, daß diese Beschwerde an die zweite Kammer so bald als möglich zurückgelange. Präsident v. Carlowitz: Wenn nichts weiter erinnert wird, so werde ich die Frage stellen: ob Sie dem Anträge der vierten Deputation gemäß diese Eingabe an die zweite Kammer zurückgelangen lassen wollen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Wir würden nun auf den ersten Gegenstand, der sich aufunserer Tagesordnung befindet,über gehen können, nämlich auf den Vortrag der vierten Deputation, die vom Stadtrathe zu Hain zum dasigen Rentamte zu entrich tenden Jahresrenten betretend. Herr Hofrath v. Nostitz ist Referent und ich ersuche denselben, den Referentenstuhl ein zunehmen. Referent v. Nostitz: Der Berichtder vierten Deputation, welchen ich die Ehre habe hier vorzutragen, hat eine vom Stadt rathe zu Hain zum dasigen Rentamte zu entrichtende jährliche Abgabe zum Gegenstände, die den Namen Jahres renten führt, und der Bericht enthält über die faktischen Umstände und den Hergang der Sache zu Motivirung des am Schlüsse ausge sprochenen Gutachtens Folgendes: Bereits im Jahre 1833 beschwerten sich die provisorischen Communrepräsentanten zu Hain bei der damaligen Standever- sammlung, daß der Staatssiscus jährlich von der Stadt Hain die Summe von überhaupt 430 Thalern an gewissen Dienstgeschirrgeldern und Jahresrenten in Anspruch nehme. Nachdem diese Leistung bis zum Jahre 1832 gestundet worden, verlange der Fiscus nicht nur neuerlich Nachzahlung der Rück stände in unzertrennter Summe, sondern es sei zugleich das Rentamt Hain angewiesen worden, mit Verabreichung gewisser an dm Stadtrath zu Hain zu entrichtender Deputate an Korn und Holz, welche herkömmlich für Schule, Hospital und die Stadtgerichtsexpedition bestimmt sind, bis auf weitere Anord nung Anstand zu nehmen. Dm Grund der Verweigerung, jene Dienstgeschirrgelder und Jahresrenten zu entrichten, suchten die Beschwerdeführer darin, daß diese Leistungen ursprünglich auf Gütern und Grund stücken gehastet hatten, welche der Stadtrath zu Anfang des 17. Jahrhunderts an die Regierung abgetreten habe. Gleichwohl aber mußten die Beschwerdeführer einräumen, daß sie über 200 Jahre lang dis Verbindlichkeit zu Abentrichtung jener Dienst geschirrgelder und Jahresrenten anerkannt, auch zu verschiede nen Zeiten um Erlaß und Herabsetzung dieser Leistungen ange sucht haben. Als diese Beschwerde im Jahre 1833 an die vierte Depu tation gelangte, ergab sich allerdings, daß solche bei dem betref fenden Ministerium ohne Abhülse geblieben, formell daher begründet war. Dagegen enthielt die eingereichte Schrift meh rere Widersprüche und gestattete keine vollständige Uebersicht der Sachlage. , > Zu näherer Vorbereitung eines Beschlusses war sonach die Mittheilung der actenmäßigen Thatsachen durch das Gesammt- Ministerium erforderlich, und eine hierauf aus dem Finanzmini sterium erlangte archivarische Notiz enthielt über das eigentliche Sachverhältniß und insonderheit über den historischen Ursprung und die Natur der in Frage gekommenen Leistungen solche Auf klärungen, daß das gegen die Beschwerdeführer Seiten der Be hörden beobachtete Verfahren gerechtfertigt erschien. Das von der vierten Deputation abzugebende Erachten gelangte daher' abfällig an die Kammer, worauf auch zuletzt in Conformität bei der Kammern die damaligen provisorischen Communrepräsen tanten zu Hain mit ihrer an die Ständeversammlung gebrachten Beschwerde abgewiesen worden sind. Zur nothwendigen Erläuterung der jetzt erneuerten, aber aufdiesogenanntenJahresrenten ausdrücklich beschränk ten Beschwerde ist über den Stand der Sache, wie solcher zur Zeit der frühem Beschwerde gestaltet war, in Kürze Folgendes vorzutragen: Damals waren zweierlei Leistungen Beschwerdegegenstand, nämlich die sogenannten Dienstgeschirrgelder und gewisse Jah- resrenten. Erstere — die Dienstgeschirrgelder — sind an die Stelle der in älterer Zeit vom Stadtrathe zu Hain für gewisse Land- und Hoffuhren zu haltenden Pferde getreten und durch Ablösung der Naturaldienfte entstanden. Es beruht sonach die Entrich tung dieser sogenannten Dienstgeschirrgelder auf einem beson- dern Rechtsgrunde und die Verbindlichkeit dazu ergab sich aus den durch das Finanzministerium erlangten Nachrichten auf ausreichende Weise. In der jetzigen neuerlichen Beschwerde schrist bescheiden sich dessen auch die Beschwerdeführer ausdrück lich. Es ist daher von den sogenannten Dienstgeschirrgeldern nicht weiter die Rede.. Dagegen hat die jetzt erneuerte der Standeversammlung vorliegende Beschwerde lediglich noch die sogenannten Jahres renten — eine jährliche Leistung von 165 Thalern in's Rentamt — zum Gegenstände, auf welche die im Jahre 1833 aus beiden Kammern abfällig ergangene Resolution ebenfalls mit gerich tet war. Unter dem Namen von Jahresrenten hat nämlich der Stadtrath zu Hain jährlich die Summe von 165 Thalern zum dasigen Rentamte entrichtet und nach dem Anführen in der frü hem Beschwerde sollte diese Leistung von den in ältester Zeit vorgekommenen Beeten, d. h. willkürlich und bittweise erhobe nen Steuern — wie solche vor dem Aufkommen förmlicher Steuerbewilligungen üblich waren — den Ursprung genommen haben. Die im Jahre 1833 dieses Gegenstandes halber angestellten Erörterungen widerlegten das Anführen der Beschwerdeführer in Absicht auf den Ursprung dieser Abgabe nicht schlechterdings, enthielten vielmehr eine Bestätigung desselben wenigstens in so
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