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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 204. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2904 mit Holz handeln, und ich kann nur dafür sprechen , daß entwe der die Weschlußnahme über 10. ausgesetzt werde, bis der Bericht ren der Fall war. Abg. Runde schehen, wenn durch die vereinigten Bemühüngen'der Regierung,! 8" wünschen wäre, daß das Gesetz vorgelegt würde, und es der Stände und aller bessern Staatsbürger, in das gesammte! könnten zugleich andere Bestimmungen, wodurch mehr Ha^le Volk Wied» <m 1-b-ndig-ie- Mm d-s Gchmkms fü- G-f-d in d-s G-,-tz gebracht wmd-^wohlchntig-Folgen Haden, z. B. Md Odngkeit gebracht wird, -I« dich leider in den letzten Sah- K«r° d-i B-rfch-mS, Geldstrafen, b-s°n°-r§ fnr dw, welche genthum besitzt, und das vielleicht nur schwerer zu schützen ist, zugemuthet werden könne, hoch außer den gewöhnlichen Abgaben etwas Ehafür zu geben. Dann könnten auch die Gemeinden zu-- sammentreten, und sich selbst ein Commando bilden. Alsoglaube ich, ist der Staat als eine Rechtsanstalt verbunden, den Einzel nen zu schützen. Referent: Ich muß darauf antragen, daß wir auf den vorliegenden Gegenstand zurückkommen. . Es sind Dinge in die Berathung hereingezogen worden, die gar nicht hierher gehören. - Es handelt sich hier nur davon, ob die Kammer ein Gesetz über Forstfrevel und Forstdiebstähle jetzt noch in Berathung ziehen wolle. Alle andern Gegenstände gehören nicht hieher, und ich wünsche, daß beim Berathungsgegenstand geblieben werde. Der Präsident: Als Präsident muß ich bemerken, daß nach der Landtagsordnung nur über den Gegenstand gesprochen werden kann, der gerade vorliegt. Der königl. Commissar v. Schumann: Das beabsichtigte Gesetz weicht vom Mandate 1822 in drei Puncten ab; es sollte einmal die Bestrafung, die in der bisherigen Maße allerdings hart befunden wurde, milder werden; dann sollte eine mildere Strafart eingeführt werden; man will nämlich versuchen, ob nicht bei gewissen Forstdiebstählen die Geldstrafen etwas fruchten, und endlich sollte ein kürzeres Verfahren eingeführt werden. Weiter geht das Gesetz nicht, und was außerdem von einzelnen Mitgliedern der Kammer gewünscht wird, würde durch dieses Gesetz nicht erreicht werden. Abg. Sachße: Was über die Sache gesprochen wurde, Halte ich als zur Sache gehörig; denn es stellt die Notwendigkeit eines Gesetzes und eines andern Zustandes, als den jetzigen her aus. Was der königl. Commissar jetzt geäußert hat, zeigt, daß nungen diesem Nebel gesteuert werden könne. Uebrigens scheint hier und da in der verehrten Kärntner über-den Geist des neuen Gesetzes em Irrthum vorzuwatten. Von einem,Abgeordneten ist bereits ganz richtig gesagt worden, daß dadurch keinesweges größere Strenge, sondern im Gegentheike geringere Strafen darin festgestellt würden, um diese desto bestimmter zur Ausfüh rung bringen zu können, wahrend dieß bei dem jetzigen Gesetze wegen der körperlichen Züchtigung und der langen Gefangnkß- strafe sehr.schwierig geworden sei. Es kam Strafarbeit zur Anwendung , die in neuerer Zeit nicht vollständig zur Anwen dung kommen konnte, weil man nichss alle Forstfrevler, beson ders in den ärmeren Gegenden, mit Arbeit zu versehen ver mochte. Die Zahl der nicht verbüßten Arbeitstage nahm unge heuer zu, so daß nach dem vor Kurzen darüber eingegangenen Berichte viele, ja ich glaube an 100,000 Arbeitstage rückstän dig sind, welche zeither nicht zur Ausführung zu bringen waren. Ueber den durch Militair den Prkvatwaldungen zu gewährenden Schuh, habe ich mehrfach mit Privaten und Gemeinden zu un terhandeln Gelegenheit gehabt. Dieser Schutz ist auf Verlan gen jederzeit gewahrt worden, unter der Bedingung, daß dem commandirten Militakr von der Gemeinde die Beköstigung und das gewahrt wird, was von der Kriegskasse für die zum außer ordentlichen Dienst einberufene Mannschaft verwendet wird, was, so viel ich mich erinnere, monatlich 2-Thlr. 2 Gr. beträgt. Daß ein solcher für Privatzwecke zu machender Aufwand aus der Staatskasse getragen werden solle, wird eine verehrte Kammer schwerlich beantragen können, da dieß zu großen Conscguenzen führen könnte. Allerdings muß vom Staate geschehen, was geschehen kann, um diesem drückenden Uebel abzuhelfen. Dieß kann nicht durch Gesetz allein, sondern hauptsächlich dadurch ge Abg. Runde: Es ist bemerkt word.en, daß der Bericht! 4. Deputation m der Kammer vorgetragen wird, oder daß picht auf Antrag eines Gesetzes gehen könne. Das ist auch nicht überhaupt die Vorlegung dieses Gesetzes noch auf diesem Landtage der Fall, der Bericht enthält Maßregeln, welche zwar bis jetzt betragt werde. bestanden haben, aber nicht ausgeführt wurden. Er geht fast Referent: Dem-Antrage auf Aussetzung des vorliegenden auf die nämliche Ansicht hinaus, welche der Hr. Staatsminister Gegenstandes muß ich deshalb widersprechen, weil, so viel mix geäußert hat. Er würde am besten Gelegenheit geben, sich über; gekannt ist, die Petition, welche der 4. Deputation vorliegt, mit diese Angelegenheit entscheiden zu können, und würde auch einen > Strafgesetzgebung gar nichts zu thun hat. Der Bericht um- Anhalt für die Negierung selbst gewähren, insofern sie künftig ei- s^ßt blos die Beschwerde von Staatsbürgern, welche sich dar- nen Gesetzentwurf beabsichtigt. Ich möchte nochmals darauf -u- über beklagen, daß man ihnen die Beköstigung für die Soldaten, rückkommen, ob die Kammer der Berathung nicht so lange An- „„p dann auch noch die Kosten des. Mehraufwandes auferlegt stand geben wolle, als bis der Bericht vorliegt. ' habe. Nun gebe ich der Kammer anheim, ob von Beantwortung Abg. Ax tt In Bezug auf das, was der Herr Staatsmini- dieser Frage eine andere könne abhängig gemacht werden, nämlich ster erklärt hat, daß die Gemeinden die Verbindlichkeit hätten, die, ob ein anderes Strafgesetz über den Forstfrevel könne vorge- den Forstfchutz zu bezahlen, kann ich mich nicht überzeugen, legt werden. . Ich glaube, die Sache ist sv disparat- daß man Wenn der Staat eine Anstalt ist, in welcher jeder Einzelne Schutz sie' nicht von einander abhängig machen kann; daher sich die für sein Eigenthum fordern kann, und wenn deswegen die Abga- j Kammer für jetzt nur darüber zu entscheiden hat, ob sie den An- ben gegeben werden, damit dieser Schutz gewahrt werden könne, trag der 1. Kammer und den der Deputation annehme. so sehe ich nicht ein, warum einem Einzelnen, der ebenfalls Ei-! Abg. v. Petrikowsky: Ich,bin doch mehr dafür, daß das > Gesetz
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