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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 198. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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S004 Thatigkeit und durch all'das, was dazu nöthig ist, dazu gua- 'lisiciren, also zunächst größere Moralität und besseren Schul unterricht erhalten, welch' letzterer sich mit dem der übrigen Staatsbürger gleichstem. Dahin würde der Antrag, daß die Schulen der Juden unter das Ministerium des Cultus kommen, gehören. Was über die Moralität gesagt wurde, daß diese bei dem jüdischen Einwohner vorzüglicher sei, als bei dem christ lichen , so kann ich dem meine Zustimmung nicht geben. Man hat ihre Moralität auch nur auf einen Punct bezogen, nämlich liche Verbrecher einen jüdischen, nun geschah die Emancipa- tion, und 12 Jahre nachher war schon das Verhältniß so, wis 1:13. Das bewog die holländische Regierung noch weiter zu gehen, und nachdem noch 10 Jahre verflossen, war das Vcr- hältniß wie 1:20. So sehen Sie, meine Herren, daß man wohl erwarten könne, daß eine bessere Behandlung der Israeli ten dahin führen könne, die Moralität zu befördern, und daß man unmöglich mit allem Anstand nehmen kann, was im Wege der Reformen erlangt werden soll. in Bezug auf die unehelichen Kinder; allem macht das die Mo- Da die Zeit bereits schon weit vorgerückt war, wurde in ralität aus? Ich glaube, man muß sie weiter erstrecken, und ^gemeinen Berathung hier abgebrochen, um sie in nach bin der Ansicht, treffliche Gesinnungen gegen den Mitmenschen stxx Sitzung fortzusetzen, und der Präsident schloß nach sei der höhere Grad von Moralität. Von wem sind aber noch 2 Uhr die Sitzung. Wuchergeschäfte zum Nachtheile der Christen betrieben worden, § als von den Juden? Sie bedienm sich des Schacherhandels, jZweihundert und siebente öffentliche Sitzung um die Christen zu überlisten. Daß dieses, durch ihre Gesetze nicht bewilligt sei, erkenne ich auch; allein gerade auf diesen Umstand würde zuerst hingewiesen werden müssen, wenn sich die Juden zur Emanckpation eignen sollten. Also muß ich gestehen, daß ich dem Anträge an die Regierung zur Emancipation der Juden nicht beistimme, wohl aber, daß die Regierung die Verhältnisse, welche, ich möchte sägen, für die Menschheit überhaupt erniedrigend sind, untersuche und beseitige, z. B. die Einrichtung in Freiberg, wo die Juden stets von einem Po- liceiofsicianten begleitet werden, was ich für.unnöthig halte. Daß also auf solche Dinge die Regierung Rücksicht nehme und diese Uebelstände abandere, würde recht gut geschehen können, und darauf würde auch der Antrag zu richten sein. Abg. Eisen stuck: Ich muß mir nochmals das Wort zur Berichtigung dessen erbitten, was mir entgegengestellt wurde. Es Hai Referent gemeint, als sei mein Antrag constitutionswidrig, in dem er eine Initiative der Gesetzgebung enthalte. Da hat aber der Abg. außer Acht gelassen, daß es sich hier um eine Petition han delt, daß eine Petition oder ein Antrag auf em Gesetz immer Initiative ist, und daß ein Antrag auf ein Gesetz, ohne den Sinn anzudeuten, in welchem man das Gesetz will, doch aller dings sehr bedenklich sei. Ich muß aber auch bemerken, daß, wenn es zur Fragstellung kommt, sehr viele Mitglieder der Kam mer auf den Antrag, den die 1. Kammer gemacht hat, vernei nend antworten würden; wenn aber ein Gesetz auf eine be dingte Gleichstellung beantragt wird, so ist das etwas anders. Ich muß ferner erwähnen, daß schon die Hannöverische Kam mer diese Bedingungen herausgestellt hat, und die Bedingung, welche man so hart gefunden, muß doch auch in Sachsen aus führbar sein; denn auch in Meiningen ist ausgesprochen: „Der Jude, welcher ein Grundeigenthum erwirbt, muß es mit Israeliten bearbeiten." Wenn aber mehrere Redner den Punct der Moralität der Israeliten so heraushoben, und glauben, daß sie noch nicht auf dem Grade der Moralität stehen, auf welchem sie stehen müs sen, um Menschenrechte in Anspruch nehmen zu dürfen, so glaube ich, ist das schlagendste Beispiel Amsterdam. Die Bevölke rung von Amsterdam besteht aus /y Christen und Juden. Vor der Emancipation rechnete man in Amsterdam auf 9 christ der ersten Kammer, am 20. Februar 1834. Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, wegen der zur Verbesse rung der Criminalrechtspflege zu treffenden Bestimmungen u. Einrichtungen. Die Sitzung beginnt um 8 Uhr. Das Protokoll der letzt vorhergehenden wird verlesen, genehmiget und durch Graf v. Vitzthum und v. Minkwitz mit vollzogen. Auf der Registrande sind neu verzeichnet: 1) und 2) Protocollextracte der vereinigten 1. und 2. Depu tation beider Kammern, den v. Haasischen Antrag und die ge missten Ehen betreffend; beide Gegenstände sind bereits in Vortrag gewesen, und sollen zu den Acten genommen werden. 3) Protocollextracte, die bei Gelegenheit des königl. De krets über die Peräquationskasse zur Sprache gekommne Ver wendung der vowPreußen für dih im Jahre 1805 und 1806 geleistete Lruppenverpflegung gezahlten Gelder; an die 2. De putation. Der Präsident zeigt demnächst an, wie ihm vom D. Funke zu Leipzig einige Exemplare eines Merkchens über die Nothwendigkeit einer Veterinairorganisation in Sachsen, zur Vertheilung an die Kammermitglieder zugesendet worden seien. — Dem Uebersender soll der Dank der Kammer dafür abgestat tet werden. Das Mitglied Pflugk: Er habe auf die in letzter Si tzung vom v. Weber hinsichtlich einer zu Strehla entstandnen, vor dem Amte Oschatz anhängigen Untersuchung gemachte Be merkung damals nichts erwiedert, weil er selbige nicht hin länglich verstanden habe. Zur Berichtigung müsse er daher bemerken, daß jene Untersuchung durch einen zwar in Strehla, jedoch in dasigem Pfarrhause verübten Diebstahl veranlaßt worden sei, wornach denn, bestehender Verfassung gemäß, die Untersuchung nicht von den Ortsgerichten, sondern jedesmal von dem betreffenden Amte, in diesem Falle von dem Amt Oschatz, zu führen sek. Habe demnach die geschehene Aeuße- rung einen Vorwurf für die Gerichte zu Strehla begründen sol len, so könne sie solche nicht treffen, und stelle sich als unge- gründet dar. 0. Weber: Es sei keinesweges seine Absicht gewesen, den Gerichten in Strehla einen Vorwurf zu machen. Es sei
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