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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 202. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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3103 Men Jagdberechtigten nicht weiter begangen werden dürfen; wollten wir aber mit der Ablösung das Recht verbinden , daß der, welcher ablös't, selbst das Jagdrecht auf seinem Grund und Bo den erhalte, so wird dadurch für die Landeskultur.weiter auch nichts gewonnen, indem, wie schon gesagt, nur die Person des Berechtigten dadurch verändert wird. Also finde ich in dem, was die Majorität der Deputation vorschlagt, die einzigere Mit tel, wodurch den allerdings oft sehr beachtungswerthen Klagen der Grundeigenthümer abgeholfen werden kann. Abg. Haußner: Der Ahg. Sachße hat höchst nachthei- lige Folgen verspüren wollen, wenn den Grundstücksbesitzern Mattet würde, alles Wild auf ihren Feldern niederzuschießen. Wenn wir jetzt erst anfangen würden, in Staaten zu leben, so glaube ich, könnte diese Bemerkung eine Berücksichtigung erhal ten. Ich frage aber, vb nicht, ehe dieses Vorrecht gegeben wurde, Allen das Recht gestattet war? . Es haben Volker ge lebt,. A'e find in Staaten zusammengetreten, und es giebt noch solche. Staaten, wo Jeder auf feinem Grundstücke schießt, und ich sehe nicht, daß /dort ein Nachtheil daraus erwachse. Ist einer unvorsichtig, so wird er nach den bestehenden Gesetzen be straft. Ich selbst bin zwar Zagdliebhaber, aber mein Interesse kann nicht dem allgemeinen vorgehen; ich habe vielen Jagden beigewohnt und gesehen, wie ungeschickte Schützen mit Geweh ren gekommen sind, das Treibjagen mitgemacht haben; sind Unglücke geschehen, so habe ich nie gesehen, daß die Police!,sich eingemischt hatte; mithin möchte ich auf den policeilichen Ge- sichtigen und in Anschlag zu bringen, und hat auf mehrere Bei spiele verwiesen. Nun frage ich, ob Zinsen von einem Capital, wie der Abgeordnete anführt, einen Vergnügungswerth haben? und frage, ob das Pferd an und für fich eine Vergnügungssache sei? Wenn der Abgeordnete das Beispiel angeführt hätte, wer Jemanden von einer Belustigung abhält, muß sie ihm vergü ten, und da wir nun ein Gesetz über die Tanzbelustigungen vvr- liegen haben, welches dieses Vergnügen einschränkt, so müssen wir folglich dafür eine Entschädigung leisten,' dann hätte das Beispiel gepaßt. Ferner hat der Abgeordnete gesagt, die Ab lösung sek unmöglich auf die Weise zu vollbringen, wie wir sie vorgeschlagen hätten, und es könnte höchstens nur das Schuß geld in Anrechnung zu bringen sein. Aber ich frage, ob nicht der Lohn, die Wohnung und die Kost der Jäger auch in Anschlag zu bringen sei; so auch die Er haltung der Jagdhunde und Fangzeuge, wie auch deren Ankauf? Ferner, wenn harte Winter eingetreten sind, und das Wild sich nicht allein erhalten konnte, hat man Futter hinausgeschafft, und ich habe die Zeit erlebt, daß man mehr Futter in das Holz geschafft hat, als das Wild werth war. Wollte man dasauf die Staatsjagden anwenden, so müßte sich im Budget Heraus stellen, daß man mehr Nutzen durch die Ablösung des Jagd rechtes gehabt hätte, als durch die geschossenen Hasen. Es wurde ferner gesagt, das Eigenthumsrecht der Jagd wäre durch die Verfassungsurkunde selbst garantirt. Ich finde keine Ga rantie darin, indem der tz. 85. der Verfassungsurkunde sagt: sichtspunct kein großes Gewicht legen, zumal, da wir noch Ge- „die Stände können aber auf neue Gesetze, so wie auf Abände- setze im Lande haben, wo einer niedergeschossen werden kann, rung oder Aufhebung bestehender antragen." Wenn nun ein wenn er nicht gut hört; denn wenn ein Jäger dreimal ruft: i Gesetz einmal gesagt hat, wir verordnen, daß von jetzt an die „lege dem Gewehr weg", und dieser hört es nicht, so hat der! Jagd als ein Regale betrachtet werde, so können- die Volksver- Jäger das Recht, ihn niederzuschießen. Im .Deputationsgut- trcter der Verfassungsurkunde gemäß sagen, wir wollen das Re- achten haben wir gesagt, daß allerdings schrecklich sei, wenn gale wieder aufheben. Ich kann mich von nichts anderm Über wegen einer solchen Angelegenheit Jemand in einen Proceß ver- zeugen, als daß die Aufhebung des Jagdrechts sehr wvylthätig wickelt werde, und ich frage Jeden, ob nicht ein Proceß einer! auf das Volk einwirken werde. Der Abg. v. Friesen bemerkte, Krankheit gleich zu stellen sei? Ich habe selbstpracticirrund gese- ? wir wollten den Naturzustand herbeiführen, wollten alles in die hen, daß die Leute, welche in einen Proceß verwickelt wurden, sich natürliche Freiheit zurückführen und wollten kein Eigenthum mehr schon wegen des Ausganges der Rechtssache unwohl befunden ha- anerkennen. Dem habe ich zu entgegnen, daß unser Staat ben. Wasman bei einer Krankheit in die Apotheke trägtj erhält bei als das höchste Rechtsprincip anerkennt, daß jedes Grundekgen- einem Processe das Gericht, und was dort der Arzt bekommt, erhält hier der Anwalt; schlafen kann man auch nicht, und das Essen schmeckt auch nicht. Ferner hat der Abg. Sachße gemeint, es lasse sich die Ablösung nicht ohne ein neues Gesetz denk. n. Ich gebe dieses zu; wer aber unser Gutachten durchlieft, wird sehen, daß wir eben darauf antragen, es möchte dieß im Wege der Gesetzgebung erfolgen. Uebrigens, wenn er meint, es sei eine höchst schwierige Sache, so frage ich: was ist denn für ein Unterschied zwischen der Ablösung des Jagdrechtes und der Ab lösung der Hutung auf den Grundstücken? Ich sehe keinen Unterschied; dort treibt man das wilde Vieh auf die Grund stücke, da das zahme, und nur geschieht es dort ohne Hutung und hier mit Hutung. Hat man das Hutungsrecht des zahmen Viehes abgelöset, und wußte man dieses Recht abzuschätzen, warum kann man es bei dem Wilde nkcht,abschatzen? Ferner hat der Abgeordnete gemeint, das Vergnügen fei auch zu berück thum so lange für frei gehalten wird, als bis nicht das Gegen- theil bewiesen ist. Wenn er das aufstellt, so ist gewiß, daß das Grundeigenthum an einzelne Staatsbürger vertheilt sein muß, und daß also der Naturzustand, dem gemäß die Menschen in den verschiedenen Gegenden hcrumziehen, schon längst durch die Vereinigung derselben in Staaten aufgehoben ist. Dadurch ist aber auch die Gewißheit hergestellt, daß ein Grundstück die sem oder jenem gehört, und ich kann nicht glauben, daß wir einen Naturzustand, wo der Besitz nicht mehr gilt, Herstellen wollten. Er hat das Jagdrecht mit dem Handel und der Schneiderei verglichen; wie aber das zusammenhängt, und ob die Schneiderei mit einem Grundstücke zu vergleichen sei, ver stehe ich nicht, und enthalte mich auf diese Bemerkung jeder Entgegnung. Ferner hat er Vie Frage erhoben, ob das Jagd recht wirklich dem gemeinen Wohle entgegenstche? Da beziehe ich mich blos auf die Deduktion eines andern Abgeordneten, des
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