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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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ein Beispiel an-, obwohl der Bericht auch das Besondere im All gemeinen und umgekehrt getroffen hat. Es ist mein Beispiel von den kleineren Holzungen der Privaten hergenommen, die dem Stehlen wegen versähe von bevölkerten Orten sehr ausge setzt sind. An diesen werden fortdauernde Schaden dergestalt sich ergeben, daß an einen Ertrag derselben Holzungen, so lange nicht ein nachhaltiger, diesen Ertrag eben durch seine Kosten ver nichtender Forstschutz angelegt wird, nicht gedacht werden kann. Es hat dieser Umstand schon so Viele bestimmt, ihre Hölzer in der Nahe bevölkerter Orte wegzuschlagen, und es zeigt sich bei einer solchen andauernden Calamität, wie unmöglich es ist, überall Steuererlaß zu gewahren. Ich wünschte von der hohen Staalsregierung zu erfahren, ob^man wohl weiß, wieviel die Entschädigung für Calamitäten durch Steuererlaß jährlich im Durchschnitt betragen hat. Ich glaube, maN würde auch dar aus, wenn man die Arbeiten und Anstrengungen der Ausmitte lung mit der Erlaßsumme vergleicht, abnehmen, wie unange messen cs sein würde, wollte man Erlaß ferner gewähren. Abg. Oehmichen: Ich kann nicht leugnen, daß mir der vorgeschlagene Wegfall aller Steuererlasse viel Bedenken, großen Kampf mit mir selber verursacht hat, daß ich die Gründe dafür und dagegen einer sorgfältigen Prüfung unterworfen habe. Wenn die hohe Staatsregierung im Gesetzentwürfe den Anspruch auf Erlasse erweitert, die geehrte Deputation jedoch für nützlich erachtete, solche fast ganz ausfallen zu lassen, so war es mir in doppelter Beziehung Pfllcht, diese Frage genau zu prüfen und gründlich zu erwägen. Ich habe dies gethan, und bin zu der Ansicht gelangt, der Deputation teilweise beizutrcteu, .wozu mich folgende Gründe bestimmt haben: Wenn man die in der §. 37 des Gesetzentwurfs vorgeschlagenen Erlasse prüft, so ist nicht zu verkennen, daß ein großer Lheil der vorkommenden Ca lamitäten ausgeschlossen sind, daß z. B. leerstehende Mieths- wohnungen, zu große Trockenheit oder Nässe, Auswinte rung, Windbrüche, Raupen-, Schnecken- und Mäusefraß, Wald-und Getraidebrände, unter.die Productionskosten heab- gehende Getraide- und Fruchtpreise und andere mehr nicht be rücksichtigt werden sollen, während der Schaden, welcher durch Hagel, Abschwemmung und Üeberschwemmung, Frost in der Blüthe gemacht worden ist, nur auf ein halbes Jahr, und nur dann zügestanden werden soll, wenn die Hälfte des Ertrags einer Parcelle vernichtet und nurdadurch vernichtet worden ist, dies auch durch dieObngkcit bescheinigt werden kann,'daß ferner wenigstens H des'Viehstandcs an Pferden , Ochsen, Kühen und tragenden Kalben zusammen durch Feuer, oder Üeberschwemmung verloren gegangen sein muß, wenn Steuererlaß stattfinden soll. Nun, meineHerren, wer die Ermittelung solcher Schäden kennen gelernt hat, dabei die Kosten in Anschlag bringt und erwägt, daß dem Betroffenen nur eilt kleiner Lheil, und dieser kleine Lheil nur un ter sehr vielen Voraussetzungen und Beobachtung vieler Förm lichkeiten zu Gute kommt und entschädigt wird, daß aber der Ca- lamitose zu seiner eignen Entschädigung und den deshalb ausge laufenen Kosten wieder durch Aufbringung der Steuern beitragen muß, daß er, wenn an der Hälfte des.Schadens nur der achte Lheil fehlt und nicht der sämmtliche Viehstand an Pferden, Ochsen, Küssen und tragenden Kalben zu A und nur auf die angegebene Weise verloren gegangen ist, er nicht nur Nichts bekommt, sondern vielleicht bei diesemUnglück noch einen Lheil der Kosten zu tragen hat: so scheint es mir nicht von großer Erheblichkeit zu sein, auf den Steuererlaß zu verzichten und derStaatscaffe den sehr bedeu- tenden Aufwand zu ersparen. Aber auch der Gleichheit halber scheint es mir sehr sachgemäß zu sein, da der Beschädigte durch die im Gesetzentwurfaufgeführten Fälle, vorausgesetzt,daß alle Be dingungen und alle Formalitäten erfüllt sind, Ansprüche auf den Steuererlaß erhält, während ein anderer in der Nähe, vielleicht in demselben Orte Wohnender, dem glühende Sonnenhitze, vieler Regen, Sturm, Raupen, Schnecken oder Mäuse seine Fluren, Holzungen und Früchte beschädigten oder vernichteten, der viel leicht eifle oder mehre Stuben seines Hauses nicht vermiethen und keine Nutzungen daraus ziehen konnte, Nichts erhält. Uebri- gens bieten die bestehenden Assecuranzen Gelegenheit dar, sich gegen Hagel, den bedeutendsten der Schäden an Früchten bei der Landwirthschast, zu versichern,und dadurch mehr schützen zu können, Und was die an den Strömen, Flüssen und Gewässern der Üeberschwemmung ausgesetzten Fluren betrifft, so sind diese schon berücksichtigt, da sie in eine Unterlasse gestellt sind und auch in einem solchen durch Naturereignisse herbeigeführten Unglücks- - falle nach §. 38 des Vorschlages der Deputation auf 1 Jahr Steuererlaß beantragt ist. Aus diesen Gründen fühlte ich mich, wenn auch nicht ohne Ueberwindung und nur nach sorgfältiger Prüfung, veranlaßt, mit der Deputation zu stimmen. Nicht aber so ganz bei Brandunglücken; denn, meine Herren, hier scheint der Fall nicht auf demselben Princip, nicht ganz auf Gleichheit und Gerechtigkeit zu beruhen, wenn ein durch Brand oder sonstige Naturereignisse — selbst frei willig oder sonst wesentlich verändertes Haus nichteher als ein volles Jahr nach seiner Wicder- herstellu ng,nachseiner.Vollend un g oder Bewohn barkeit wieder bewerthet und Steuern zahlen soll — eine durch Hagel oder sonstige Naturereignisse vernichtete Getraide-oder Wiesen flur aber unaus gesetzt Steuern aufzubringen hat, so ist es gewiß ein noch härterer Fall, wenn die in den Scheunen und-auf den Böden aufbewahrte Ernte ganz oder theil- weise, der ganze Viehstand oder ein Lheil dessel ben, das mehrste, vielleicht das ganze Wirth- schaftsgeräthe durch Brand und andere unglück- liche Naturereignisse verloren geht. Es wäre hart, wenn ein so schwer Verunglückter Nichts weiter erhalten sollte, als den höchst unbedeutenden Erlaß der auf die landwirthschaftli- chen, nach der Grundfläche abgeschätzten Wirthschaftsgebäude gelegten Steuereinheiten. Es würde z. B- ein Gut, das mit 2000 Steuereinheiten belegt ist, bei Brandunglück wohl nur 60 bis 100 Steuereinheiten Erlaß haben, während bei ganz glei chem Unglück ein Haus ebenfalls mir 2000 Steuereinheiten be legt, so lange es nicht völlig wieder bewohnbar ist, volle 2000 «Ätcuereinheiten Erlaß erhalten kann. Dieser Umstand hat mir
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