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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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ich glaube, daß man mit dem, von der hohen Staatsregierung Dorgeschlagenenen 1 Procent für das Land vollkommen ausreichen werde. Wqs nun die Mühwaltung der Einnehmer bei den Städten für die Katastcrführung und die bei dieser Gelegenheit Zu verrichtenden Arbeiten anlangt, so sollte ich glauben, daß es hinreichend wäre, wenn von Seiten der Staatscafse eine Zubuße von H Procent gegeben würde, und daß das Uebrige von der Stadtgemeinde getragen werden könnte. Nimmt man das Ver- hältniß der Steuer von Stadt und Land an, so würde das Ver- hältniß ungefähr in runder Summe das sein, daß das Land I Million, die Städte 400,000 Thlr. zu tragen hätten. Würde nun das Deputationsgutachten angenommen, so würde die Ver waltung der Ortsreceptur in den Städten bei 400,000 Lhlrn., circa jährlich 12,000 Lhlr-, und die Receptur für das Land von I Million circa 15,000 Lhlr. betragen. Da scheint mir die Differenz zu bedeutend, um so mehr, da die Abgabe von dem Ortseinnehmer an denBezirkseinnehmer,weil dieser oft in derStadt selbst ist, eine geringere Mühe macht, öfters wenigstens als bei den Landeinnehmern; überdies eben können, werden und müssen alle diese Einnehmer dieses Geschäft nur als Nebenbranche be treiben. Ich würde mich also für den Antrag der hohen Staats regierung erklären, und mich in dieser Beziehung gegen das De- putationsgutachten aussprechen. Bevor ich etwas Weiteres hierüber äußere, erlaube ich mir die Frage an den Herrn Prä sidenten, ob ich gleichzeitig über den Zusatz und das Amendement des Abg. v. Abendroth jetzt einige Worte sprechen kann? Präsident!).Haase: Es hängt solches einigermaßen mid Z. 32 zusammen. Abg. v. Gablenz: Ich wollte mir nur eine Anfrage erlau ben. Es ist angetragen worden, daß die Gemeinden die Ver tretung dieser Steuereinnahmehaben sollen, und daß wegen die ser Vertretung allerdings auch zur Bezahlung der Steuereinneh mer von Seiten der Rittergüter beigetragen werden soll. Wenn nun aber anderseits bei dieser Gelegenheit es hier lanheimgegeben ist, ein besonderes Abkommen in Betreff der Beitragszahlung zwischen den Rittergütern und Freigütern und den Gemeinden eintreten zu lassen, so möchte ich mir die Frage erlauben, ob es den Gemeinden nachgelassen ist, überhaupt die Einnahme der Nit- tergütersteuer zurückzuweisen, oder ob sie für jeden Fall die Ein nahme und die Vertretung übernehmen mü ssen? Referent Abg. Klinger: Sie ist auf keinen Fall zurückzu weisen. Es ist durch §. 30 nunmehro gesetzlich ausgesprochen worden, daß die Rittergüter zur Steuergemeinde gehören, und da bestimmt ist, daß alle die Steuerbeträge, die von der Steuer gemeinde aufzubringen sind, an den Ortseinnehmer gezahlt wer den müssen, so dürfte kein Zweifel darüber erhoben werden können. Abg. Scholze: Ich muß mich ebenfalls in dem Sinne aussprechen, wie der Abgeordnete v. Gablenz. Ich kann mich auch nur für den Antrag der hohen Staatsregierung erklären; denn je mehr wir Procentabzüge verwilligen, je mehr müssen wir Steuern aufbringen, und ich sehe nicht ein, warum das geschehen soll? Würde der Gesetzentwurf angenommen, so würde mir das das L/ebste sein, jedoch will ich mich auch dazu verstehen, daß auf 1 Procent, und in den Städten, die die Stadteordnung ange nommen haben, 1-^- Procent bewilligt würden, damit würde ich mich noch eher einverstanden erklären. Auch muß ich mich gegen den Antrag erklären, der zu §. '32 gestellt worden ist; denn hier leuchtet wieder ein gewisser Separatismus hervor. Warum soll nicht die Einthcilung nach Einheiten geschehen? Das ist die beste Eintheilung ; ob es nun nach 100 oder nach 20 Einheiten gege ben werden muß, wenn nicht viel gebraucht wird, das bleibt sich gleich und dadurch würden keine unnöthigen Zerwürfnisse herbei geführt. Es ist bei allen Gesetzen so gewesen, wie bei dem Par- ochialgesetz, bei der Armenordnung und andern Gesetzen, daß solche Exemtionen sind eingeführt worden. Stellv. Abg. v. Abendroth: Ich bin weit entfernt, je mals dem Separatismus das Wort zu reden, allein weil hier die Verhältnisse nicht gleich sind, so würden Ungleichheiten hervor gehen, wenn sich eine Gemeinde — wie ihr nach der §. freisteht — entschließen sollte, durch einen geeigneten Zuschlag zu den Steuereinheiten den Aufwand für die Localsteuerverwaltung de cken zu wollen, ohne die Rittergutsbesitzer zu hören. Denn, meine Herren, das kann doch nicht gleich genannt werden, wenn z. B. ein Rittergut quartaliter 50 Lhaler abzuliefern hat, und 50 Begüterte ebenso viel, und wenn nun hier der Einnehmer in sein Heberegister einmal 50 Lhaler einzutragen.hat, während er dort die Sache 50 Mal eintragen muß. Es wird ihm auch mehr Arbeit verursachen, diese einzelnen Posten einzucassiren und zu packen, während er hier Alles auf einmal, ja vielleicht sogar in einem Packcte bekommt. Desbalb glaube ich, daß bei dem An träge kein Separatismus und keine Ungleichheit obwaltet. Fer ner bemerke ich, die Gemeinden scheinen mir auf die Erhebung der auf unfern sogenannten steuerfreien Boden gelegten Abgaben gar keinen rechtsbegründeten Anspruch zu haben, weil wir bisher unsere Donativgelder allein eingereicht haben. Etwas Anderes wäre es, und die Forderung, daß die Rittergüter ganz nach Höhe ihrer Steuereinheiten zu dem Aufwande der Localsteuerverwal tung beitragen sollen, würde sich rechtfertigen lassen, wenn den Gemeinden, durch deren Zuziehung auch im gleichen Verhält- niß ein größerer Aufwand-bei der Steuerreceptur zuwüchse. Ich fürchte gar nicht, daß zwischen den Rittergutsbesitzern und Land gemeinden bei der Feststellung eines bestimmten jährlichen Bei trags Zerwürfnisse entstehen werden, und ich traue das weder den Rittergutsbesitzern noch den Gemeinden zu. Ich glaube viel mehr, daß die Ungleichheiten durch meinen Antrag vermieden werden, und sollten sich beide Theile nicht einigen können, so hat die geehrte Deputation einen zweckmäßigen Ausweg vorgeschla gen, mit dem ich mich ganz einverstanden erkläre. Abg. Püschel: Zur Widerlegung des Abg. Scholze er laube ich mir eine Bemerkung. Er ist der Meinung, daß wenn hohe Procentsätze gegeben werden, dann die Steuerpflichtigen schlechter wegkommen würden; ich glaube aber, das wird sich gleich bleiben, sie werden auch bei geringen Procentsätzen eine Er leichterung nicht finden, denn was fehlt, muß am Ende durch Zuschläge aufgebracht werden; es trifft sie also in einem Falle,
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