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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Freiherr v. Welck: Ich stimme mit dem Sprecher vor mir ganz darin überein, daß eß besser gewesen wäre, dieser Antrag wäre nicht gestellt worden. Hat die verehrte Kammer aus der Rede des geehrten Herrn Oberhofpredigers die Ueberzeugung ge wonnen, daß in dieser Kniebeugung des Militairs in der katholi schen Hofkirche wirklich eine Adoration, eine Anbetung der Hostie liege, so muß ich mich allerdings gefangen geben und würde den Antrag sogar für sehr zweckmäßig halten müssen, aber ich für meine Perfon habe wenigstens aus der so sehr gelehrten Rede des Herrn Sprechers diese Ueberzeugung nicht schöpfen können. Ich betrachte diese Kniebeugung als eine reine Ceremonie und glaube, daß in dieser Beziehung für unser religiöses Gewissen eine Be unruhigung nicht vorhanden sein könne. Ich erlaube mir zu gleich darauf aufmerksam zu machen, daß man ja dann das Prä- sentiren des Gewehrs der Fußgarde ebenso gut für eine der Hostie dargebrachte Verehrung halten könnte, wie das Kniebeugen. ES ist ein ganz willkürlicher Unterschied, daß der eine Theil des Mi litairs auf die Knie fällt, der andere das Gewehr präsentirt, und ich will sehr wünschen, daß es nicht unfern Nachfolgern in die sem Saal, wenn wir jetzt diesen Antrag annehmen, künftig ein mal einfallen möge, auch das Präsentiren des Gewehrs als einen religiösen Gegenstand zu betrachten. Ich gestehe ganz aufrich tig, daß ich in diesem Anträge blos eine Nachahmung dessen er blicke, was in einem andern Lande bereits zur Sprache gekom men, durch die öffentlichen Blätter in alle Gegenden Deutsch lands verbreitet worden ist und große Sensation erregt hat. Ich muß aber auch bemerken, daß zwischen den Verhältnissen beiver Länder noch ein großer Unterschied ist; denn in Bayern ist die bei weitem größte Zahl der Einwohner Katholiken, und da könnte also gewissermaßen von einem Zwange gegen die verhältnißmä- ßig geringe Anzahl von Protestanten die Rede sein, die dort die sen Dienst mit verrichten. Aber bei uns kann von einem Ge wissenszwangs nickt die Rede sein, ja ich bin sogar überzeugt, Laß, wenn ein Militair einen Scrupel gehabt und dies seinem Obern ««gezeigt hätte, gewiß darauf Rücksicht genommen wor den und er von dem fraglichen Dienst entbunden worden wäre. Hätten die gemeinen Reiter von den Lehrsätzen des tridentini- schenConciliums ebenso genaue Kenn tniß, wieder Herr Oberhof prediger, dann könnten ihnen allerdings solche Zweifel bekommen, aber wie die Sachen stehen, ist es gewiß keinem Soldaten einge fallen , daß er durch den fraglichen Dienst zu einer Adoration der Hostie genöthigt werden solle. Was das Beispiel anbctrifft, was der verehrte Herr Oberhofprcdiger namentlich in Bezug auf die Engländer angeführt hat, daß nämlich die Engländer ihre Knie selbst in Italien nicht beugen, so kommt es wohl daher, daß die Engländer überhaupt nicht sehr beugsam sind, und durch ih ren Nationalcharakcer davon abgehalten werden, eine ihnen fremde Ceremonie mitzumachcn. Aber selbst im Allgemeinen kann ich es für kein Unglück und für nichts dem Gewissen Wider strebendes ansehen, sich durch Kniebeugung vor dem Begriff des Höchsten zu dcmüthigen. Ich muß aber auch noch bemerken, daß gerade bei den Engländern Kniebeugungen in Fallen vor kommen, wo sie bei uns nicht stattfinden; denn es ist bekannt, I. 84. daß bei manche» Gelegenheiten am englischen Hofe vordem Kö nige und der Königin das, Knie gebeugt werden muß. Eine gött liche Verehrung der königlichen Person geht aber nicht daraus hervor, und kann auch ebenso wenig in dem vorliegenden Falle daraus gefolgert werden. Meiner Ansicht nach würde es voll kommengenügthaben, wenn die Ständeversammlung nur den Wunsch gegen die Staatsregierung ausdrücklich ausgesprochen hätte, daß, wenn bei dem eine» oder andern zu diesem Dienst hier in Dresden Commandirten ein Gewiffenszweifel und Scru pel entstehen sollte, derselbe von diesem Dienst dispensirt werde. v. v. Ammon: In Beziehung auf das, was sonst noch von einigen verehrten Rednern erinnert worden ist, bemerke ich nur noch, daß in einer so eben erschienenen glaubwürdigen Schrift über die anglicanische Kirchenverfassung die dogmatische und praktische Seite dieses Zwistes in das hellste Licht gestellt worden ist. Politische Kniebeugungen sind nicht mehr zeitgemäß, und werden von vielen christlichen Souverainen selbst nicht mehr zu gelassen. Finden sie aber dennoch Statt, so tragen sie doch vor aller Welt nur das Gepräge weltlicher Unterwürfigkeit und stehen mit der religiösen Adoration durchaus in keiner religiösen Ver bindung. . Der sechste Canon der dreiundzwanzigsten Session des tridentiner Concils hingegen fordert bestimmt die Anbetung der verwandelten Hostie als höchsten Religionscuttus, und dieser ist es, welchen die protestantische Kirche nicht nur ihren Symbolen, sondern dem Sinne und Geiste ihres ganzen dogmatischen Sy stems gemäß verneinen und ablehnen muß. Ich komme daher immer wieder darauf zurück, daß unsere Kirche, weil sie in dem Besitze eines freien Cultus steht, ganz in ihrem Rechte ist, wenn sie den Wunsch' aussprkcht, ihre Lehren für die ihr Angehörigen einer andern Kirche gegenüber geltend zu machen. Staatsminister v. Wietersheim: Weit entfernt, meinem gelehrten Herrn College» und Freunde entgegenzutreten, dessen Autorität ich in allem Kirchlichen mich vollkommen unterwerfe, ?ann ich doch nichtumhin, Einiges auf seine Bemerkungen zu ent gegnen, und zwar um so mehr, weil es darnach sogar den Anschein gewinnen könnte, als sei das, was bisher seit 13V Jahren statt gefunden hat, ein Gewissenszwang gegen das protestantische Mi- itair gewesen, was die Negierung niemals zugestehen kann. Nach meiner Ansicht ist der Act der Adoration ein Act des Ge- müthes, aber kein Act des Körpers. Wenn ich bei dem Kniebeu gen Nichts glaube und denke, die Anbetung nicht in mir fühle, so liegt in dieser Stellung des Körpers keine Adoration. Im Aus lande sieht man sich oft veranlaßt, sich auf äußere Gebräuche in fremden Kirchen anzuschließen, um kein Aufsehen zu erregen, das kommt häufig vor und ich bin selbst im Auslände sehr oft in dem Falle gewesen, aber nie habe ich im geringsten dabei Etwas ge fühlt und gedacht, sondern ich habe nur eine Rücksicht der Con- venienz, des Zartgefühls darin gefunden. Am wenigsten wird aber der protestantische Soldat, der dazu commandirt ist, dcn ge ringsten Gedanken der Adoration gehegt haben, er hat wahr scheinlich gar nicht gewußt, was die Kranssubstantlatr'on ist und was sie bedeutet, ist also von Verehrung weit entfernt gewesen. Ich muß überhaupt dem frühem geehrten Sprecher darin beitre- 4
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