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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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irrt, daß div ganze Sache lediglich von außen her angeregt wor denist, und'muß hierbei darauf aufmerksam machen , daß die Verhältnisse in jenem Lande wesentlich verschieden sind; denn dort handelt es sich um vine Einrichtung j die erst durch einen Befthl von-183 t hervorgeruscst worden ist, und sie beschränkt sich nicht auf den Dienst/der der allerhöchsten Person in ihrer Hof- und Schloßkirche dargebracht wird, sondern sie ist im gan zen Lande eingeführt, es wird dieser Dienst auch derLandwehr, die nicht einmal zu dem besoldeten Militair gehört, angesonnen, er findet auch statt in den katholischen Kirchen altprotcstantischer Orte, z. B. in Nürnberg und Augsburg, wo diese Neuerung al lerdings mehr Aufsehen erregt hat. Wie wenig die Sacke üb rigens hier Anstoß gegeben hat, beweist die auffallende, Lhat- sache, daß während der Kriegsperiode, wo die Garde zu Pferde einmal abwesend war, das hiesige Bürgermilitüir um die Ver günstigung gebeten hat, diesen Dienst verrichten zu dürfen. ' v. Großmann: Mit großem Erstaunen habe ich aus dem MUnde des Herrn Cultusministers die Aeußerung vernom men, es komme nicht auf bas Aeußcre der Lhat, sondern auf das Innere an, auf die Gesinnung, welche bei einer solchen Hand^ lung den, der sie verrichtet, erfülle. Nun, meine Herren- was ist bas anders, als der alte berühmte Spruch in dem Euripideischen Verse: H H W äi-cuzroro;, die Zunge hat geschworen, nicht das Herz? Oder soll ich es noch weiter bezie hen, so komme ich auf die Prdbabilitätstheorie derer zurück, die auf die Intention Alles setzen, aber auf die äußere Lhat keinen Werth legen. Es ist mir eine solche Aeußerung eine höchst ge fährliche um so Mehr, da es sich hier'tzerade um eine Unterschei- bungssehre unserer Kirche handelt. Denn bekanntlich unterschei det sich durch keine Lehre der Katholicismus von dem Protestan tismus so entschieden, als durch die Lehre vom Abendmahl. Wenn der Herr Staatsminister sagte, die Meisten wüßten nicht, was die Lranssubstantiation sei, so will ich das.als Factum in Bezug auf die Vergangenheit nicht in Abrede stellen, allein es wäre eine schlechte Ehre für unsere sächsischen Schulen und ge wiß keine Freude für das hohe Cultusministerium, wenn unsere Kinder in den Schulen, unsere ConsirmaNden nicht besser mit dm Uttterscheidungslehren der beiden Kirchen bekannt würden- daß sie von der Lranssubstantiation Nichts wüßten. Ebenso wenig kann ich die Aeußerung unterschreiben, diese Frage sei nicht von innen heraus, sondern von außen her angeregt worden. Wenn Man das behaupten will, so muß man die Kirchengeschichte ver gessen haben, denn , um die Zeit der Uebergabe der augsburgi- schen Confessio» im Jahre 1530siel eben das Frohnleichnams- fest ein, und es entstand die'große Frage, ob die evangelischen Neichsstände an der Procession Lhekl nehmen sollten oder nicht. Die protestantischen Stände deliberirtcn da, und manche waten zweifelhaft, was sie thun sollten. Da trat aber der Markgraf Georg von Brandenburg auf und gab die kategorische Erklärung: Eher Kopf ab, als das! Er hielt es also gegen sein Gewissen, das Element der geweihten Hostie zu verehren. Damit ist aber die Sache nicht abgethan gewesen, sondern die Frage ist sehr häufig wieder vorgckommen in vielfältigen Verwahrungen der Protestanten gegen ZumUthungen oder in Beschwerden darüber, namentlich in der Churpfalz. Da ist nun unter andern im Jahre 1705 auf wiederholte Beschwerde der Protestanten eine chur-: pfälzische Religionserklärung von 1705 in diesen Worten er-' gangen: „Ueber dieses so sollen jetztgcdachte Evangelische, beide- nen katholische Processionen und wenn das VenorMIs zu den Kranken getragen wird, Vicht gezwungen werden, „da s G e> wehr zu präscntiren oder niederzuknien." — Vor gedachte Augsburgische Religionsverwandte, Neformirte und Lu therische — heißt cs weiter daselbst — sollen an keine andere Ce- remonien, als an die ihrigen gebunden sein. Dahero sie weder directnoch indirect angehalten werden sollen, bei denen katholi schen Processionen Gras zu streuen — viel weniger mit dem Gewehr bei den Processionen auszuwarten/t Man ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen, nämlich bei dem (üürpus LvÄngelicorum in Regensburg, namentlich in dem Jahre1732wiederholt die Klage erhoben wurde: „es habe der Pfalzgraf von Zweibrücken die gesammte Miliz und darunter selbst die der evangelischen Religion zugethanen Soldaten nicht nur zurParade, sondern auch zumNiederknien comman- dirt und genöthiget", so schien dieser Befehl dem Oorpus Lvavgelicorum so wenig mit dem von dem westphälischen Frie- . den garantirten Zustande der Dinge vereinbar, daß es die Bitte an des Kaisers Majestät um Abstellung jenes Ungrbührnisses mit der bloßen Beziehung darauf für ausreichend Motivirt hielt, und sich darüber in folgenden Worten aussprach: „Wir zweifeln , nicht, die bloße bisherige Erzählung dieser vcrwundernswürdigen Begebenheit werde schon genug sein. Euer Kaiserlichen Majestät allergerechtestes Gemüthe zu crnstlichster Einsicht und Hülfsan- stalten zu bewegen." Das steht in der Sammlung (üondusio- uum Oorporis Lvangelicorum VVM Jahre 1663 — 1752 dritter Band, Seite 864. Also ist es nicht von außen aus der Nachbarschaft herübcrgehallt, sondern es ist sine uraltprotestüntische Beschwerde. Za, ich gehe noch weiter. Die geehrte Deputation ist in einem Jrrthume, wenn sie Seite 460 in der dritten Zeile sagt: „ Noch niemals ist, soviel der De putation bekannt, gegen diese Gewohnheit,-welche schon seit lan ger Zeit besteht, von irgend einer Seite her Beschwerde geführt worden." Allerdings ist Beschwerde geführt worden, und zwar hier in diesem Saale im Jahre 1833 oder 1834; damals ist die Sache zur Sprache gekommen. Von wem die Beschwerde erho ben worden, weiß ich nicht mehr , aber unterstützt habe ich sie, und .der damalige Herr Kriegsminifter v. Zezschwitz hat in der Kam mer hier ausdrücklich versprochen,- die protestantischen Soldaten künftig durchaus nicht mehr zu diesem Dienste zu commandiren. Ich habe mir alle mögliche Mühe gegeben, die betreffende Stelle in den Landtagsacten wieder aufzusinden; auch außer der Kam mer ist mit mir noch von einigen Freunden nachgesucht worden, ich verweise auf die damaligen Beamten, auf den Rcdacteur des Landtagsmittheilungen, auf den Registrator, diese mögen ver hört werden, ob nicht damals die Sache zur Sprache gekommen ist, und es muß Ihnen ja selbst, meine Herren, noch in Erin nerung sein. Nun aber tritt noch ein neuer Grund hinzu. ES
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