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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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SN «in so allgemeiner Antrag, auch wenn er an die Regierung gelangt, ohne Erfolg bleibem Was den vierten Antrag, betrifft, so scheint es nicht Sache der StaatsregierunA zu sein, für gute Herbergen zu sorgem Es ist dies nicht einmal Sache der Unter- vbrigkeitm, sondern zunächst der Innungsältesten; denn die In? nnngsältesten sind es, welche die Wahl der Herbergen treffen, die Obrigkeit hat nur zu untersuchen, ob die gewählte. Localität zur . Herberge und der betreffende Inhaber zum Herbergsvater sich eignen. In Dresden sind mir, so viel ich mich erinnere, Klagen über schlechte Beschaffenheit der Herbergen im Allgemeine« nicht zu Ohren gekommen. v. P o s e r n: In Bezug auf die H erbergey bemerke ich, daß die kleinen Städte mit Dresden nicht zu vergleichen sind. Ich weiß mit Bestimmtheit, daß in das Lefsingstift zu Camenz und andere dergleichen Anstalten viele Leute gekommen sind, welche erst durch die Herbergen krank geworden sind. Es herrscht in vie len ungeheurer Schmutz, Unreinlichkeit und Ungeziefer, und so lange man die reisenden Handwerker zwingt, nur in den Herber gen zu übernachten, so halte ich es für eine Pflicht deslStaates, darauf zu sehen, daß aus dieser Bestimmung für die jungen Reis senden nicht eine solche Harte erwachse. Der Herr Bürger meister Hübler sagt, die Jnnungsältesten sollten und würden schon darauf sehen, daß die'Herbrrgen gut seien; wenn aber die In nung arm ist, so übergibt sie die Herberge nur zu leicht dem, wel cher am wenigsten dafür verlangt. Die Deputation will nicht gerade, daß neue Vorschriften gegeben werden sollen, sondern nur, daß wenigstens die Innungen durch dis Unterobrigkeiten und dies« durch dis Oberbehörden an ihre Wicht erinnert werden. Diese Einsschärfung aber halte ich für nö.thiz und für ein Werk der Menschlichkeit. Graf Hoheythal (Püchau): Ich muß mich für Annahme des sechsten Punktes verwend«», welcher mir der Schluß- und Hauptpunkt zu sein scheint, weil die Deputation eine Mitthei lung von der Staatsregierung für die nächste Ständeyersammlung wünscht. Hat die Deputation gewisse Punkte der Petition der ErwagungundBerichterstattung wcrth gefunden und für nothwen- dig erachtet, um die Aufmerksamkeit der Ständeversammlung dar auf zu richten, so ist dies natürlich, daß sie zu,erfahren wünsche, inwiefern die Staatsregierung diesen Punkten Abhülfe verschafft hat oder nicht. Uebrigens wird auch durch diesen Antrag nicht bestimmt auf Vorlage eines Gesetzentwurfs angetragen , weil die Worte „nach Befinden" darin stehen, und die Staatsregic- rung ist gewiß wie die Standeversammlung von derNothwendig- keit durchdrungen, nicht ohne Roth, neue Gesetze zu geben. Die ser Punkt scheint daher wohl unbedenklich, und man kann es der Stqatsregirrung wohl anheimgeben, ob sie es für notwendig erachtet, einen Gesetzentwurf vorzulegen oder nicht. Eine Mit- theilung an die Stände hierüber scheint aber jedenfalls wünschens- werth. Bürgermeister Hübler: Ich habe geglaubt, es sei eine natürliche Folge, daß, wenn die einzelnen Anträge der Deputation Annahme finden, es im Wunsche der Ständeversammlung liegen müsse, eine Mitthcilung darüber zu erhalten, was auf diese An- I. 43. trage geschehen fei. Ich trage daher auch kein Bedenken, für de» Antrag unter 6 bis zu den Worten „zugehen zu kaffen" zu stim men. Nur mit dem Schluß des Satzes würde ich mich nicht einverstchen können, weil es der Vorlegung eines Gesetzentwurfs an die Stände-hier nicht bedürfen wird, indem das Nörhigo im Wege der Verordnung oder durch Bundesgesetzgebung erfolgen muß. Bürgermeister W eh «er: Ich stimme dem Grafen Höhen thal in der Hauptsache, bei, und wünsche, daß Punkt Lgetheilt werde. Prinz Johann: Wenn eine Lheilung beliebt wird, fo scheint mir der erste Theil ganz überflüssig. Nach der Verfaf- sungsurkunde ist die Staatsregierung verpflichtet, auf jeden stän dischen Antrag Antwort zu geben. Es bedarf also dieses beson der« Punktes gar nicht. Nach den gegebenen Erläuterungen werde ich für Punkt 3, aber gegen Punkt 6 stimmen. v. Welck: Der Herr Bürgermeister Starke, theilweise in Uebereinstimmung mit dem Herrn Bürgermeister Wehner, hak einige specielle Punkte hervorgehoben, welche bei dem dritten Punkte des Deputationsgutachtcns hervorzuhcben und gegen dis Staatsregierung speciell auszusprcchen sein würden. Daß es für den Handwerker eine große Härte sein kann, im 40sten Jahre, wo er vielleicht noch ganz gesund ist, aber noch keine Gelegenheit gchabt hat, sich niederzulassen, nicht mehr wandern zu dürfen, gebe ich zu.; ich glaube aber, daß ein Termin gesetzt werden muß, und der Termin von 40 Jahren beruht eben auf der Präsumtion, daß ein Mensch, der so lange schon die Strapatzen der Wander schaft erduldet, alle damit mthwendig verbundenen Mühseligkeit tenertragen und auch vielleicht in diätetischer Hmßcht nicht imincr allo Regeln beobachtet hat, inkörprrliche Schwachheit und Kränk lichkeit verfällt, wenn er das 40ste Lebensjahr überschritten hat. Dann aber ist allerdings für die Commune«, wie für das größere Publicum überhaupt, eine Belästigung durch das Wandern sol cher kränklicher und alterschwacher Handwerksgeselle« eher zu befürchten, als wenn solche Leute in jungen Jahren sich befinden. Könnte eine Controls in Bezug auf die körperliche Tüchtigkeit der Wandernden eingeführt werden, so glaube ich, daß diese das richtige Kriterium wäre; aber ich befürchte nur, daß sie wieder zu großen Beschwerden Veranlassung gebe. Es würde wahr scheinlich eine ärztliche Untersuchung vorhergehen müssen, und dann würden sich Beschwerden über angrbl ch vorgekommene Willkürlichkeiten und Parteilichkeiten noch weit mehr' Heraus stellen. Wenn übrigens ein Handwerksgeselle, der das vierzigste Lebensjahr überschritten hat, Nachweisen kann, daß er an einem bestimmten Orte Arbeit finden könne, so besteht meines Wissens keine gesetzliche Verfügung, welche verbietet, ihm einen Paß da hin zu geben. Es soll nur durch jene Vorschrift das zwecklose Umherziehen verhütet werden. Daß die Obrigkeiten noch durch eine besondere Verordnung angewiesen werden sollen, in den Wanderbüchem ausdrücklich zu at.testircn, daß ein Gefell keine Arbeit gefunden habe, ist, wie ich schon erwähnte, gar nicht noth- wendig. Das v.rstebt sich tzo« selbst, und soviel ich namentlich i« meiner frühem Dienstsphäre Wanderbücher zu sehm bekvm- 3
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