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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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Spräche nun die Erfahrung für die Nichtigkeit des an diese Nachweisung geknüpften Satzes, daß die Hälfte des durch die Hände jedes einzelnen Sachsen gehenden Papiergeldes preußi sches sei, so gehe daraus hervor, daß mindestens 4,500,000 Lhaler in preußischem unzinsbaren Papiergelde bei uns im König reiche Sachsen circuliren, dies sei aber offenbar ein Vortheil, den sich Preußen auf Sachsens Kosten verschaffe; gelinge es einem fremden Staate, sein unzinsbares Papier statt baarer Mittel in einem Nachbarstaate in Circulation zu setzen, so tilge er auf diese Weise einen Lheil seiner Schuld auf Kosten des Nachbarstaats, welches jener, in dem das fremde Papier circulire, in Bezug auf seine eigenen Schulden durch Creirung eigner unzinsbarer Papiere weit besser und leichter vermöchte. Hieran knüpfen die Petenten nun die Betrachtung, daß, wenn es nicht in der Absicht der hohen Staatsregierung zu liegen scheine, sechst noch mehr Cassenbillets zu emittiren, was übrigens gewiß ohne allen Nachtheil geschehen könne, dieselbe doch der leipziger Bank vergönnen möge, kleinere Appoints zu creiren, um dadurch eine Art Gleichgewicht zwischen dem sächsischen und preußischen Papiergelde herzustellen, und wenn es auch wegen mannichfacher Ursachen weder als möglich noch als rathsam erscheinen sollte, letzteres ganz zu vertreiben, so könnte doch dies wenigstens theilweise geschehen, sowie auch das sächsische Papiergeld Eingang in die benachbarten preußischen Provinzen finden werde. ' Endlich widerlegen-ie Petenten noch einige Einwände, die der Verwirklichung ihres Wunsches entgegengesetzt werden könnten. 1) Wolle man im Allgemeinen das Princip aufstellen, daß unzinsbares Papier auszugeben, ein ausschließliches Recht des Staates sei, so sei man schon durch die Bestimmung der §. 3 der Statuten davon abgegangen und habe überdies der leipzig-dresdner Eisenbahncompagnie dieselbe Concession für eine halbe Million an Eisenbahnscheinen gemacht, die leipziger Bank biete aber zum mindesten eine eben sogroße, wenn nicht größereSicherh eit -ar als jene. 2) Spreche man oft die Befürchtung aus, daß eine derar tige Concession, wie sie die leipziger Bank beantrage, nachtheilig auf den Werth der eigenen sächsischen Cassenbillets wirken könne; diese Befürchtung sei aber im Allgemeinen schon wegen des zu gut und sicher fundirten sächsischen Staatscredits grundlos, und überdies habe ja der Staat gar keine solidarische Verbindlichkeit für die Bank übernommen, wenn daher ein Nachtheil durch Ue- berfluß von Banknoten entstehe, so würde dieser Nachtheil die Bank durch zeitiges Zurückstießen der Scheine an sie, nicht aber den Staat treffen und endlich ^würden immer die Cassenbillets noch dadurch einen entschiedenen Vorzug vor den Banknoten be halten, daß erstere vorzugsweise in den Staatscassen angenommen würden und letztere nicht. 3) Sei auch endlich die Furcht ganz unbegründet, daß die ärmeren Classen, in deren Hände die kleineren Banknoten größten- theils kommen würden, durch eine plötzliche momentane.Deval vation derselben in Verlust gerathen könnten; denn abgesehen davon, daß es nicht allein kn der W.llkür der Bank stünde, so viel Noten auszugeben, als sie Lust hätte, da durchaus Niemand ge zwungen werden könne, ihre Scheine anzunehmen, so bliebe die Garantie für Einlösung der kleinern Appoints vollkommen die selbe wie für die größeren, indem stets zwei Dr.tttheile des nomi nellen Werths in baaren Geldern oder Gold- und Silberwaaren vorhanden sein müßten. — Daß übrigens die leipziger Bank eine-er sichersten ist und auch nur sehr beschrankte Operationen macht, scheint die der Pe tition beigelegte. Uebersicht suk v der in den Jahren 1841 und 1842 jeden Monat im Umlauf gewesenen Banknoten, so wie I. 43. der vorhanden gewesenen Baarbestände zu beweisen, indem die Banknoten die Baarbestände sehr selten namhaft überstiegen ha ben, ja es sind sogar in einigen Monaten weniger Banknoten in Umlauf gewesen, ein Resultat, welches zwar für die Sicherheit der Bank, nicht aber für die lucrativen Interessen der Actionsire spricht; es dürfte daher auch der hohe Stand der Ackien weit mehr aus der großen Sicherheit, als aus dem geringen Zins- und Dividendgewinn, die dieses Institut darbietet, zu erklären sein. — Schließlich darf auch nicht vergessen werden, daß die leip ziger Bank durch die stete Einsicht des königlichen Commissars unter fortwährender Controle der Staalsregierung steht, und auch in dieser Hinsicht die Beispiele, anderer unter ganz ande ren Voraussetzungen und Bedingungen entstande ner Banken, wie in Oesterreich, Bayern, Nordamerika, nicht gegen die leipziger Bank angezogen werden können. Andere Ursachen, welche die Bankvirection noch für ihr Ge such anführte, daß z.' B. die Umwandlung des Münzfußes nicht in dem Grade günstig auf die Operation der Bank gewirkt habe, als man gehofft, und einige andere Rücksichten, die mchr auf die Bank selbst, als auf die allgemeine Landeswohlfahrt Bezug ha ben, sind hier zwar noch zu erwähnen, konnten aber für die De putation nicht von dem großen Gewicht als die oben angegebenen sein. Mußte nun die Deputation, wie aus dem Mitgetheilten her vorgeht, den Gründen der Petenten in vielfacher Beziehung Ge rechtigkeit widerfahren lassen so konnte sie sich aber noch weniger entbrechen, dies bei den mit dem Herrn Negierungscommissar über diesen Gegenstand gepflogenen Verhandlungen hinsichtlich der-von demselben geltend gemachten G -gengründe zu thun. Es erklärte derselbe, die Staalsregierung werde über diesen Gegenstand unter allen Bedingungen bei ihren schon im Jahre 1840 in der zweiten Kammer ausgesprochenen Ansichten stehen bleiben; überdem spreche der hohe Stand der Actien und die ver mehrte Circulation der Banknoten offenbar für das Gedeihen der Bank, auf welche der veränderte Münzfuß jedenfalls schon sehr günstig gewirkt habe; alle diese Umstände bewiesen, daß das In stitut, über welches, sich übrigens der Herr Commissar mit dem größten Interesse und Wohlwollen aussprach, auch ohne diese erweiterte Concession fortbestehen und gedeihen-werde. Vor allem Anderen aber konnte die Deputation der Ansicht ihre Billigung nicht versagen, daß das Recht, unverzinsliches Papiergeld zu creiren, eine wesentliche Prärogative der Staats regierung sei, und daß, wenn diese auch in einem einzelnen Falle, wie es beider leipzig-dresdner Eisenbahn geschehen, diese Präro gative für eine gewisse Summe ausnahmsweise auf eine Aclien- gesellschaft übertragen habe, dies durchaus noch keine Präcedenz für andere abgeben könne, da sich die Consequenz eines solchen Satzes gar nicht ermessen lasse. Ebenso mußte sie zugeben, daß kein Beispiel vorhanden sei, daß ein Staat, der selbst Papiergeld habe, das Recht, solches im Lande zu creiren, Andern überlasse, und daß, wenn wirklich noch ein dringendes Bedürfniß nach Papiergeld in Sachsen vorhanden sei, Niemand geeigneter sei, dies zu beurtheilcn und demselben abzuhelfen, als die hohe Sraatsregierung selbst. Da nun nach reiflicher Ueberlegung diese letztere Ansicht un ter sämmtlichen Mitgliedern der Deputation die Oberhand ge wonnen, so erlaubt sich dieselbe, der verehrten Kammer vor zuschlagen: das Gesuch des Directorii der leipziger Bank auf sich beruhen zu lassen. Referent Gras Hohenthal (Püchau): Zu erwähnen habe ich weiter nichts, als daß noch ein Exemplar von der Beilage 4*
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