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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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SM Referent Graf Hoh« nthal (Püchau): Der Bericht der dritten Deputation lautet: Das Direktorium der leipziger Bank Hat unterm 15, Februar dieses Jahres eine Vorstellung an die sächsische Ständeversamm lung gerichtet, an deren Schluffe dasselbe nach ausführlicher Mo- twirung folgende Bitte stellt: „die hohe Ständeversammlung wolle sich bei der hohen Staatsregierung hochgeneigtest dafür verwenden, daß das der leipziger Bank nach §. 38 ihrer Sta tuten dermalen zuständige Privilegium ehe- baldigst auf die Ausgabe kleiner Noten von 5 Lhaler bis zu 1 Th aler als niedrigsten Satz herqb ausgedehnt werde." „Söllreü die hohen Kammern, heißt es in den letzten Zeilen weiter, die unbedingte Bevorwortung dieses Antrags wider Bermuthen bedenklich und vielleicht für rathsamer zu finden, die Summe der zu creirenden kleinen Noten zu beschränken und deren Bestimmung dem Ermessen der hohen Staatsregierung an heim zu geben, so würde solchenfalls sowohl im Interesse der Bank als des öffentlichen Verkehrs sehr zu wünschen sein, daß dieselbe mindestens auf eine Million Lhaler festgestellt werden möge." Diese zunächst bei der ersten Kammer abgegebene Petition ist von einem Mitglieds derselben, Herrn V. Gross, bevorwortet und deshalb der dritten Deputation überwiesen worden, welche den nachstehenden Bericht hierüber erstattet. Nach den unterm 12. März 1839 allergnädigst höchsten Orts bestätigten Statuten der leipziger Bank hat dieses Institut nach §. 38 gedachter Statuten das Recht, Noten, jedoch nicht unter dem Betrage von zwanzig Thalern im 21Guldenfuße sa xorteur statt baaren Geldes auszugeben und circuliren zu lassen, der Lvtalbetrag der ausgegebenen Banknoten, einschließlich der Cassenscheine, darf aber nie den in baarem Gelde oder Gold- und Silberwaaren vorhandenen Fonds um mehr als ein Drittthcil übersteigen, daß also, wenn anderthalb Millionen Bankzettel in Cours wären, mindestens eine Million inbaaremWerth im De posita der Bank sein müßte. Auf den Grund dieses Privileg» bat das Bankdirectorium schon zu Anfang des Jahres 1840 um Verwendung der zweiten Kammer bei der Staatsregierung für Ausdehnung desselben auf kleinere Appoints zu 5 und 1 Thaler.. Es entspann sich über dieses Gesuch eine lebhafte Discussion in der Kammer, welche in den Landtagsmittheilungen für das Jahr 1840, S. 2216 zu finden ist, in Folge deren das unter einer beschränkenden Modifikation abgegebene beifällige Gutach ten der jenseitigen Deputation, gegen das sich auch der Finanz minister entschieden erklärte, mit 15 Stimmen abgelehnt wurde. So ruhete nun diese Angelegenheit bis jetzt, wo das Direktorium, mit Erwähnung des eben referirten Vorgangs, dieselbe von Neuem an die Stände gebracht hat. Die Gründe, welche dasselbe zn diesem Schritte besonders vermocht haben, sind im Wesentlichen folgende: daß, wenn näm lich das Zeddelprivilegium zu einer Wahrheit werden solle und der vorgesetzte Zweck desselben die Operationen der Bank durch Creirung eines größeren an der Stelle des baaren Geldes circu- lirendcn unzinsbaren Capitals zu erleichtern, erreicht werden solle, dies nur dadurch geschahen könne, wenn ein großer Theil der Banknoten in kleineren Appoints wie bisher ausgegeben würde, die auf solche Weise mehr in den allgemeinen Verkehr kommen und nicht so schnell wie die größeren zur Einlösung an die Bank zurückkehren würden. Dieser Satz, der Jedem, der nur einigermaßen mit den Grundbedingungen des Verkehrs vertraut ist, ohne Beweisfüh rung einleuchten muß, daß, je kleiner das Verkehrsmittel ist, desto leichter es in die Massen dringt und in Circulation erhalten wird, könnte aber vielleicht die Meinung begründen, daß der vorliegende Antrag der leipziger Bankdirection hauptsächlich nur das Ge deihen der Bank, insofern dieses auf das Wohl der Actionaire zu rückwirke, im Auge habe. Diese Meinung aber verschwindet, wenn man die anderen Zwecke, die die Petenten durch Einreichung ihres Gesuchs beabsichtigen, näher ins Auge faßt. In einem Lande wie Sachsen, das den Flor, in dem es sich in merkantiler und industrieller Hinsicht im Vergleich zu andern Ländern befindet, nächst seiner glücklichen Lage, der sparsamen Bienenemsigkeit seiner Einwohner verdankt, ist ein Institut wie die leipziger Bank in einerStadtwieLeipzig,dem alleinigen Geld märkte dieses Landes, wenn auch von Privaten gegründet, seinem ganzen Wesen, seinem Einflüsse nach ein öffentliches zu nennen, denn es ist darauf berechnet, Handel und Industrie, diese beiden kräftigen Hebel unseres Nationalwvhlstandes, auf alle Weise zu unterstützen, und ihnen da, wo sie durch Mangel an baaren Mit teln augenblicklich ins Stocken .kommen könnten, zu Hülfe zu kommen, also schon in dieser allgemeinen Beziehung, die die Pe tenten hervorheben, erweckte die vorliegende Petition das Interesse der berichterstattenden Deputation. Nächstdem aber sind noch zwei wichtige Momente, deren diePetenten erwähnen, die ganz geeignet erscheinen, dieAüfmcrk- samkeit jedes Baterlandsfreundes in Anspruch zu nehmen. Es ist dies erstens die Verpflichtung, welche die leipziger Bank nach §. 3 ihrer Statuten übernommen hat, eine Zweig bank in Chemnitz zu errichten, und zweitens das große unverhältnißmäßige Eindringen des preußischen Papiergeldes in das Königreich Sachsen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß wenn alle Landestheilc so viel als nur irgend möglich an den Wvhlthaten und Erleichterun gen, welche das Banksystem der Industrie und dem Handel zu gewähren geeignet ist, Theil nehmen sollen, dies am allerleichre- sten und zweckmäßigsten durch Errichtung von Zweigbanken ge schehen könne,, vorzugsweise aber dürfte für keine Stadt und für deren ganze umliegende Gegend sich dies mehr bewähren, als kür Chemnitz, wo eine dichte thätige Bevölkerung fast lediglich und allein auf den Verdienst durch Fabrikarbeit hingewiesen ist, aber ebendeshalb könnte auch nur dort eine Zweigbank auf die Länge bestehen und für die Bevölkerung von wirklichem Nutzen sein, wenn ihr gestattet würde, kleine Appoints von 5 bis 1 Lhaler auszugeben. Noch jetzt, sagen die Petenten, schweben Unterhandlungen über diesen Gegenstand zwischen den Vertretern des Fabrik- und Handelsstandes in Chemnitz und dem Directorio der leipziger Bank, die allerdings unter den jetzigen Verhältnissen zu keinem befriedigenden Resultat geführt hätten, — darüber sei man aber auf beiden Seiten einig, daß ohne die Ausdehnung des Privilegi ums auf kleinereRppoints von 5 und I Thlr. die Errichtung einer Zweigbank in Chemnitz für die leipziger Bank fast nicht möglich für den Handel und die Industrie in Chemnitz ohne allen Nutzen sein würde. Noch wichtiger fast aber mußte der Deputation der zweite von den Petenten angeführte Umstand erscheinen, nämlich die Ueberschwemmung des Königreichs Sachsen mit preußischem Papieraelde. Die Petenten geben die Masse der inländischen in Sachsen cursirenden Papiergelder auf 4,500,000 Thlr. an, welche in folgende Kategorien zerfällt, als in: 3,000,000 sächs. Kasscnbillcts, - 500 000 Eisenbahnscheine, , 1,000 000 Banknoten. Luwmir uts.
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