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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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burg'schen Receßherrschaften erfolgt und scheint der Deputation hinlänglich gerechtfertigt." Die Ueberschreitung des Etats un ter I.XXXVI. zu den Regierungs-, Land- und Forstgebauden mit 12,935 Thlr. 21 Gr. 8 Pf. rechtfertigt die Regierung durch einen Mehraufwand von 10,235 Thlr. 21 Gr. 8 Pf. bei den zum Ressort des Ministern des Cultus gehörenden Gebäuden und zwar hinsichtlich einer dringenden Reparatur des Hängewerks des Hauptdaches der katholischen Hofkirche. Da die katholische Kirche nicht zu den für die königliche Hofhaltung reservirten Gebäuden gehört, und zur Zeit von der Regierung ohne Widerspruch der Stände als Staatsge bäude betrachtet ist, so hat die Deputation diese dafür verwen dete Mehrausgabe als gerechtfertigt ansehen müssen. Hierzu kommen noch 2,700 Thlr. — , welche zu Beendigung der Bohrversuche des artesischen Brunnens zu Dresden verausgabt worden; obschon nicht bewilligt, scheint der Deputation die Rechtfertigung der Mehrausgabe darin zu liegen, daß die Voll endung der einmal begonnenen Arbeit erfolgen mußte, deren Anfang nicht in die Bewilligungsperiode fällt, sondern auf frü hem, bereits im Jahre 1830 ertheilten allerhöchsten Anordnun- geri beruht." Referent Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Die Depu tation hat also gemeint, daß dieses Mehrbedürfniß alsger echt fertigt anzufthen sei. (Es melden sich als Sprecher: die Abgg. Wieland, Braun und Klinger.) Abg. Wieland r Die Position von 10,235 Thlr. 21 Gr. 8 Pf. zu einer Reparatur des Hängewerks am Hauptdache der katholischen Kirche in Dresden giebt mir Veranlassung zu einer Bemerkung. Es mag allerdings seine eigenthümliche Schwie rigkeit haben, über Dinge dieser Art ohneRückhalt und ohne Be fangenheit sich zu äußern; indeß ich bin mir bewußt, in con,- fessionellen Vorurtheilen nicht befangen zu szjn, ich glaube daher mich auch keiner Mißdeutung auszusetzen, wenn ich mich über diese Angelegenheit freimüthig ausspreche. Ich habe mich im- mer gegen konfessionelle und kirchliche Bevorzugungen und Im paritäten erklärt und so muß ich es auch hier. Ich kann es nun aber mit meinen Begriffen von Gerechtigkeit, Parität und gleicher Verpflichtung zu gleichen Leistungen nicht vereinigen, daß die Staatskasse den Aufwand übertragen soll für eine kirch liche Gemeinschaft, und zwar einen so bedeutenden Aufwand, ohne daß diese kirchliche Gemeinschaft auch nur einen Kreuzer da zu beizutragen hatte. In den evangelischen Kirchengemeinden des Landes sind solche Erscheinungen unerhört. Ich weiß recht gut den historischen Grund dieser Erscheinung; indeß ich halte es gegen meine ständische Verpflichtung, wenn ich ohne Wider spruch und Vorbehalt dieses Postulat annehmen wollte. Es ist ein im Lande bestehender kirchenrechtlicher Grundsatz, daß jede Gemeinde gehalten sein soll, den Aufwand für ihr kirchliches Bedürfniß subsidiarisch aus eignen Mitteln zu bestreiten. Die sen Grundsatz hat man hier nicht beobachtet. Man muß ihn aber auch hier festhalten, und es würde zu bedenklichen Consequenzen führen, wenn man davon abweichen wollte. Ich werde daher zwar den kn Frage gestellten Aufwand, weil er einmal gemacht worden ist, diesmal anerkennen; allein ich spreche die Zuversicht- liche Erwartung aus, daß man künftig Einrichtungen treffen werde, nach welchen die Gemeinde, von der es sich hier handelt, zu derartigen Leistungen vorerst und vorzugsweise angehalten wird, und der Staat nur die Verpflichtung hat, dann mit sei ner Kasse auszuhelfen, wenn die Kräfte der Gemeinde nicht ausreichen. Referent Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Der geehrte Abgeordnete, der so eben sprach, scheint von der Voraussetzung auszugehen, als wenn es sich hier um eine Feststellung von Principien handle, wer der Besitzer der katholische Kirche in Dresden sei. Das ist aber nicht der Fall. Die Mittheilung der hohen Staatsregierung im Jahre 1837 auf mehre ständische Anträge gedenkt bereits bei dem Vorschläge, der damals geschah, ein Aversionalquantum für den katholischen Cultus an 10,000 Thlr., statt früher über 30,000 Thlr., auszumitteln und fest zustellen, daß die katholische Kirche zu Dresden, das katholisch geistliche Haus daselbst, die katholische Kirche zu Leipzig und die zu Hubertusburg als Staatsgebäude anzusehen feien, da sie aus Staatskassen früher gebaut. Und zwar heißt es in den betreffenden Landtagsacten vom 1.18371. Abth. 2. Bd. S. 141: „Nun bleiben zwar von denjenigen 10,000 Thlrn., welche für den katholischen Cultus von der Civilliste verwendet werden, nach Bestreitung des Aufwandes für den katholischen Hofgottesdienst in Dresden-, alljährlich 3800 Thlr. übrig, die Se. königliche Majestät zu Erleichterung der katholischen Kirchen- und Schulgemeinden in den Erblanden nach dem Be dürfnisse einer jeden vertheilen werden. Da jedoch die katho lischen Gemeinden in den Erblanden zusammen immer noch für jetzt 4374 Thlr. 3 Gr. 4 Pf., nach Wegfall der transitorischen Ausgaben aber 3273 Thlr. 10 Gr. 7* Pf. aufbringen und da neben den Bauaufwand für ihre Kirchen und Schulen, mit Ausnahme der katholischen Schloßkirche in Dresden, des katho lisch-geistlichen Hauses allhier, der katholischen Kirche in Leipzig und der katholischen Kirche in Hubertusburg, welche, als Staatsgebäude, wie zeither auch fernerhin aus der Staatskasse zu unterhalten sein werden, — zur Hälfte decken sollen; so liegt es am Lage, daß ihre Kräfte dazu nicht ausreichen können und es würde ein Aequivalent für alle Zuschüsse, welche die obgedachten Kirchen und Schulen aus der Staatskasse in An spruch nehmen können, transitorisch auf 10,000 Thlr. zu sixi- ren, nach und nach aber, wie die transitorischen Posten im Laufe der Zeit sich vermindern, auf 8000 Thlr. herabzusetzen sein." Daraus geht hervor, daß, wenn man jene Kirchen und das er wähnte geistliche Haus als diesen angegebenen katholischen Ge meinden gehörig angesehen hätte, das Postulat zu deren Unter stützung höher hätte gestellt werden müssen. Die Deputation konnte sonach diese Angelegenheit nur ansehen als eine bei der frühern Ständeversammlung schon regulirte, da die Stande diesfalls mit der Regierung über rin Postulat von 10,000Thlr. verhandelt haben, und eine Erhöhung desselben zur Unterhal-
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