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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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übergehen auf den nächsten Gegenstand der heutigen Tagesord nung , den Bericht der zweiten Deputation über das Decret, die noch unbezahlten, in den Jahren 1805—1815 vom Lande geleisteten Naturalien- und Pferdelieferungen betreffend. Der Herr Viceprasident ist Referent in der Sache und ich bitte den selben, uns den Vortrag zu geben. Referent Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Das a l - lerhöchste Decret lautet folgendermaßen: Durch höchstes Decret vom 7. Januar 1830 (S. 139 flg. Bd. 1. der gedruckten Landtags-Acten) ist den damaligen Standen wegen der auf die Vergangenheit annoch zurückstehen den Vergütungen an Ünterthanen theils für gewisse in den Jahren 1805, 1806,1812 und 1813 an die Magazine zum Armeebedarf gelieferte Natu ralien, im Betrage von 326,204Lhlr. 16 Gr. 5 Pf., theils für gestellte Stückpferde zu Mobilmachung der kö niglich sächsischen Truppen in den Jahren 1806, 1811, 1812, 1813 und 1815, im Betrage von 365,445 Lhlr. 16 Gr. 8 Pf. ausführliche Eröffnung geschehen und dabei unter andern be merklich gemacht worden, daß die Aufbringung neuer Geldmit tel vom Lande, zu Befriedigung jener Ansprüche nicht rathsam erscheine, nachdem die, über 25,000,000 Lhaler berechneten Forderungen der Ünterthanen, für die, in der altern Ausglei chungsperiode vomI. Juni 1815 unvergütet gebliebenen Kriegs leistungen, auf den, im Jahre 1818 von den versammelt ge wesenen Ständen geschehenen Antrag durch die Bekanntma chung vom 2. November 1819 gänzlich niedergeschlagen wor den seien. Hierzu komme noch, daß die Repartition der fraglichen Leistungen auf eine ganze Unterthanenklasse bereits ordnungs mäßig, nämlich nach dem Maßstabe der Hufen, erfolgr sei, mithin für die Betheiligten eine mindere Last herbeigeführt habe, als der durch die angezogene Bekanntmachung mit niederge schlagene Verpflegungs - und Requisitionsaufwand, wodurch einzelne Bezirke und Communen, im Drange der kriegerischen Ereignisse bis zur Erschöpfung angegriffen worden wären. Den genannten Ständen ward daher auch die doppelte Frage vor gelegt: ob sie die gänzliche Niederschlagung dieses Vergütungs werks für angemessen erachteten, oder welche Fonds sie, entge gengesetzten Falles, zu Abzahlung der hierunter vorhandenen, unter den vorwaltenden Verhältnissen, aus den Staatskassen ohne ständischeBewilligung, nicht zu übertragenden Rückstände, anzuweisen gesonnen seien? Die hierauf in der Schrift vom 3. Juli 1830 (S. 1184 flg. Bd. III. der gedruckten Landtags-Acten) abgegebene ständi sche Erklärung siel dahin aus, daß — vorbehältlich des dem Meißner Kreise zukorümenden Antheils ander für den Marsch genuß preußischer Truppen bei der Abrechnung mit Preußen, seiner Zeit ausfallenden Vergütung wegen gewisser, von der Lie ferung des Jahres 1805 dazu mit verwendeten Gegenstände — auf die in Frage befangenen Naturalien-Lieferungen, eine nachträgliche Entschädigung aus Staatsmitteln nicht zu ge wahren sei, wogegen der auf die Pferdelieferungen annoch zurückstehende Vergütungsbetrag, als welchen man ständischer seits bei den in den Jahren 1805, 1807, 1811, 1812 und 1813 erfolgten Bewilligungen hauptsächlich mit ins Auge ge faßt gehabt, — wiewohl abzüglich des Werthes der von der Ge stellung des Jahres 1806 nachmals an die Ünterthanen zu rückgegebenen Pferde, — aus der Staatskasse an das Steuer ärar überwiesen werden möge, damit von der nächsten Stände versammlung über die zweckmäßigste Verwendungsweise dieser Summe berathen werden könne. Hat nun auch der Antrag auf derartige Ueberweisung an das Sreuerärar, wegen der im Jahre 1831 eingetretenm Ver einigung desselben mit den siscalischen Kassen, immittelst gänz liche Erledigung gefunden, so ist doch zur Zeit noch keine gesetz liche Bestimmung erfolgt: ob und wieweit einer Befriedigung der Betheiligten selbst, wegen mehrerwähnter Pferdelieferun gen, annoch Statt zu geben sein dürfte? Bereits bei dem Landtage 18ZZ war eine diesfallsige Vor lage an die getreuen Stände vorbereitet, blieb aber nebst andern Gegenständen aus Rücksicht auf die damalige Nothwendigkeit möglichster Abkürzung des Landtags wiederum ausgesetzt. Auch bei dem Landtage 18HH, der sich ebenfalls nur auf Berathung der nvthwendigsten Angelegenheiten zu beschränken harte, konnte dieselbe für eine wesenrlich dringende nicht angesehen werden, um so'weniger, als in der Zwischenzeit eine erneuerte Anre gung von Seilen der Betheilrgrrn nicht erfolgt war. Neuerdings sind jedoch Se. Königliche Majestät mehrfach mit Gesuchen um nachträgliche Vergütung jener äl- tern Lieferungsrückstände angegangen worden, auch pnd einige Amtsbezirke mit Klagen im Rechtswege gegen die Staatskasse ausgetreten und es erscheint demnach wünschenswerth, daß diese Angelegenheit durch ein zu erlassendes Gesetz geordnet werde. Aller höchstdieselben halten in dieser Beziehung daher für angemessen, daß, zu Begegnung alles ferner» Zweifels, in Beziehung auf die, von den Ständen des Jahres 1830 bevor- wortete gänzliche Niederschlagung der Ansprüche wegen Na turalien- Lieferungen, in ähnlicher Weise, wie dies in Anse hung der Peräquatronsangelegenheiten durch die Bekanntma chung vom 2. November 1819, das Mandat vom 23. März 1825 und das Gesetz vom 20. September 1834 geschehen, eine ausdrückliche Feststellung annoch erfolge; rücksichtlich der auf diePferde - Lieferungen zu gewahrenden Vergütung hingegen, die diesfallsige Zusicherung der Zahlung zugleich hierbei mit ausgesprochen werde. Angesügt lassen demnach Se. Königliche Majestät den getreuen Ständen die Uebersicht über die für erwähnte Na turalien und Pferde noch rückständige Zahlung, welche nach einer genauen Zusammenstellung 349,231 Thlr. 13 Gr. 10 Pf. für Naturalien und 360,337 Thlr. 21 Gr. 2 Pf, für Pferde beträgt, ingleichen den Entwurf zu einem diesfallsigen Gesetze, zur Berathung zugehen. Es wird auch nach Befinden künftig wegen Herbeischaf fung der im Gewährungsfalle erforderlichen Geldmittel, behu- sige weitere Eröffnung erfolgen. Hierüber allenthalben der Erklärung der getreuen Stande gewärtig, verbleiben Allerhöchst dieselben ihnen mit Huld und Gnade jederzeit wohl beigethan. Dresden, am 16. April 1840. Friedrich August. Gustav v. Nostiz-Wallwitz.
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