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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nachdem die Kassenbestände gerade vorhanden waren, dieselben zum Theil bezahlt wurden, zum Theil in Rückstand geblieben sind. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde ich annchmen, daß die Kammer zur speciellen Berathung übergehen wolle. Es würde jedoch zuvor über das bei Berathung des Gesetzes nach dem Rath der Deputation zum Grund zu legende und am Schluß des generellen Kheils ausgesprochene Hauptprincip eine Frage zu stellen sein. Inzwi schen bleibt es dem Herrn Referenten überlassen, in dieser Be ziehung noch zum Schluß zu sprechen. Res. Vicepräs. Reiche-Eisenstuck: Das Deputations gutachten hat theils ausdrücklich, thcils wie es scheint, still schweigend den Beifall der Kammer erhalten, und es muß das für die Deputation um so beruhigender sein, als man in der That lange geschwankt hat, welches Gutachten man der Kam mer in einer so gewichtigen Sache, wo es sich davon handelt, Jemandem den Rechtsweg abzuschneiden, den er wohl wegen sofort nicht ganz verwerflicher Ansprüche zu haben glauben könnte, vvrzulegen habe. Da ich zur Widerlegung selbst keine Veranlassung habe, der Deputationsbericht Alles enthält, was sich zur Rechtfertigung einer solchen Maßregel sagen laßt, so kann ich mich auch des weitern Wortes begeben, und bin nun allerdings der Meinung, daß die Kammer sich zuvörderst über die Principfrage, welche im Berichte aufgestellt ist, ent scheiden möge, damit wir sodann zu dem Gesetzentwurf selbst übergehen und die weiteren Beschlüsse darüber fassen könnten, wie derselbe abzuandern sei. Präsident 0. Haase: Ich richte an die Kammer die Frage: Stimmt die Kammer der Ansicht der Deputation bei, daß die Niederschlagung sämmtlicher Ansprüche wegen der hier in Rede stehenden Naturalien- und Pferdelieferungen aus zusprechen sei? — Einstimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Wir können nun auf den speciellen Theil des Gutachtens übergehen. Ref. Vicepräs. Reiche-Eisenstuck: Nach diesem Be schlüsse werde ich zuvörderst nunmehr den Gesetzentwurf vorzu tragen haben, und zwar wegen derConnexität sämmtliche 3 tzh. desselben, welche zusammenzufassen sind. Der Gesetzentwurf lautet: Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. Zu Vermeidung fernerer Irrungen, welche darüber ent standen sind: ob und wieweit auf die zum Theil unvergütet ge bliebenen, in den Jahren 1805—1815 für dasArmeebedürfniß ausgeschriebenen Nacuralienlieferungen an die Magazine und Gestellungen, von Stückpferden annoch nachträglich Emschädi- gung zu leisten sei? finden Wir, mit Einverständniß Unserer getreuen Stande, andurch nachstehende Bestimmungen zu treffen, Uns bewogen. tz. 1. Alle von Ortschaften oder einzelnen Unterthanen hiefiger Lan.de, auf Grund der in den Jahren 1805-—1815 zu Verpflegung sächsischer und fremder Truppen an die Militair- magazine stattgefundenen Naturalienlieferungen, etwa zu erhe benden Ansprüche werden, soweit sie nicht bereits befriedigt worden, hiermit gänzlich niedergeschlagen. §. 2. Für die in der nämlichen Zeit zur Mobilmachung Unserer Armee, vom Lande ausgeschriebenen Srückpserde hin gegen soll, in soweit Bezahlung dafür noch zurücksteht, die dies- fallsige Vergütung auf Anmelden und gehörige Legitimation, annoch nach Höhe des bei der ursprünglichen Gestellung ermit telten taxmäßigen Geldbetrags, wiewohl ohne Zinsen und Ne benkosten, gewährt werden. tz. 3. Sämmtliche diesfallsige Anforderungen, welche in Gemäßheit des gegenwärtigen Gesetzes bei Unserm Kriegsmi- nisterio bis zum Ein und Dreißigsten December 1840 nicht angemeldet worden sind, werden, auch wenn selbige früher bei irgend einer Behörde angebracht gewesen sein sollten, für präcludirt erachtet und von aller Bezahlung ausgeschlossen. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Wir Unser Kriegsministerium andurch beauftragen, eigenhän dig vollzogen und Unser königl. Siegel beidrucken lassen. Die Deputation sagt darüber: Uebergehend zu dem Gesetzentwurf, so würde nach den Anträgen der Deputation der Inhalt der 2. §. in Wegfall zu bringen und in den betreffenden Punkten zu den in ß. 1 er wähnten Naturalienlieferungen auch die Stückpferdelieferun gen zu bringen sein. Sodann wird es angemessen sein, die gegenwärtige Maß regel in ganz gleicher Weise, wie jene im Jahr 1819 zu Folge der Bekanntmachung vom 2. November 1819 (Gesetz sammlung 1819 S. 225) und nach Erläuterungsgesetz pom 20. September 1834 (Gesetzsammlung 1834 S. 207) getrof fen worden, eintreten zu lassen, das vorliegende Gesetz nur als eine auch auf die vorliegenden Lieferungsansprüche sich erstre ckende Anwendung der früheren gesetzlichen Bestimmungen, die Niederschlagung der Ansprüche wegen allgemeinen Kriegsauf wands betreffend, zu betrachten. Da aber §. 2 der Bekanntmachung vom 2. November 1819 Ausnahmsweise noch die Befriedigung von Ansprüchen, welche durch förmliche an Individuen gerichtete Requisitionen mit ausdrücklichen gleichzeitigem Zahlungsversprechen entstanden sind, zusichert, so würde die Aufnahme der Worte der §. 1 des vor liegenden Gesetzentwurfs „oder einzelnen Unterthanen" nicht zu lässig sein, überdies an sich keinen Zweck haben, da die vorlie genden Ausschreiben nie an Individuen gerichtet worden sind, jedenfalls aber — wäre wirklich ein dergleichen Anspruch noch irgend vorhanden — keine Absicht vorliegen könnte, die An sprüche solcher Individuen wegen Naturalien- und Stück pferdelieferung anders zu behandeln als die Ansprüche des, durch die Bekanntmachung vom 2. November 1819 betroffenen Kriegsaufwands. Nächstdem ist in Folge ständischer Anträge in das Gesetz vom 20. September 1834 unterb. (G.S. v.J. 1834, S. 208) die Bestimmung ausgenommen, daß die bereits in diesfallsiger Beziehung anhängigen Rechtssachen in Ansehung derer vor Erlassung des damaligen betreffenden Decrets der Rechtsweg eingeschlagen, eine rechtskräftige Entscheidung aber nicht vor handen sei, zwar niedergeschlagen, jedoch den Betheiligten die diesfalls ausgewendeten Proceßkosten aus der Staatskasse wie-
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