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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stätigt finden. Es ist eine Wahrheit, über welche zeither noch alle Staatswirlhe einig gewesen sind, daß der Staat suchen muß, der Verarmung zuvor zu kommen, ihr entgegen zu arbeiten, und es so weit möglich gar nicht bis zur völligen Verarmung kommen zu lassen, eheerzur Armen versorg u ng schreitet, und wo die Armen taxen das Land überschwemmt, wo die Bettler sich grenzenlos vermehrt haben und wo die Ar menversorgung zur unerschwinglichen Last geworden ist, da hat die Ursache gewöhnlich darin gelegen, daß man sich nie be müht hat, der Verarmung zuvorzukommen. Das geschieht aber nicht durch bloße Unterstützungen, sondern durch andere Mittel, von welchen in den spätem HZ. dre Rede ist. Mag man den einzelnen Armen, der durch Unglücksfälle oder durch eigne Schuld dec Verarmung entgegen geht, hier oder da seinem Schicksale überlassen wollen oder nicht, dies wird auf den Zustand des Landes im Ganzen keinen Einfluß haben; es hat zu allen Zeiten Arme gegeben, und es wird zu allen Zeiten welche geben, eben so wie es daneben Reiche und Wohlhabende giebt, das ist in der Natur der Dinge begründet. Welche Re gierung dahin arbeiten wollte, diese Ungleichheit zu beseitigen, würde ein unerreichbares Ziel verfolgen. Aber, meineHerren, wir haben in Sachsen wenigstens mildem Anfänge eines Zu standes zu thun, welcher uns als Dämon des Id. Jahrhun derts und uns nicht allein, sondern ganz Europa bedroht, das ist der Pauperismus. Es ist, Gott Lob! bei uns noch nicht da hin gekommen, den Muth deshalb zu verlieren, aber, wenn wir jenes Princip wegwerfen wollen, so gehen wir ihm ent gegen und zwar fast unrettbar, denn die Anzeigen sind schon an vielen Orten sehr sprechend vorhanden, daß er im Anzuge begriffen sei. Wollen Sie diesen Grundsatz aus unserer Armen ordnung wegnehmen, so entziehen Sie ihr die Seele, und Alles übrige ist nicht nur nichts Neues, sondern wird auch in der That ohne Erfolg für den Zweck bleiben, welchen die Regie rung nicht nur mit diesem Gesetze will, sondern welchen selbst die Stände damit gewollt haben. Abg. v. Friesen: Das, was der Herr Regierungscom- missar erklärt hat, beruhigt mich vollkommen und ich wünsche nur, daß alle ausführenden Behörden ganz nach dem Sinne dieser Erklärung handeln mögen. Nur auf den Einwand des Abg. Zische erlaube ich mir mit wenig Worten zu bemer ken, daß ich eine solche Verbindlichkeit der B Hörden keines wegs anerkennen könnte; denn das, was er verlangt, ist einzig und allein eine Vorschrift der Moralität, aber nicht der Gesetz gebung ; es ist dies Sache der Privatwohlthätigkeit, aber nicht des Rechts und des Zwanges. Auch haben viele Privatgesell schaften dieses Zweck, namentlich eine bekannte Gesellschaft in Dresden, die Gesellschaft zu Rath und That, die diesen lobens- werthen Zweck verfolgt, aber nie kann dies durch Gesetze vorge schrieben werden. Abg. v. Thielau: Der Herr Abg. v. Friesen hat bereits das ausgesprochen, was ich noch bemerken wollte. Auf die Aeußerung des Herrn Abg. Nahlenbeck, der sich auf seine Et ¬ il. 1V3. fahrung bezogen hat, erwredere ich, daß dieselbe Erfahrung auch von mir gemacht worden ist. Was in den Bereich der christ lichen Mildthätigkeit gehört, in das Gesetz aüfzunehmen, dazu könnte ich mich nicht verstehen. Alle Staatswirlhe, ist gesagt worden, seien darüber einig, daß der Verarmung entgegen gear beitet werden müsse. Damitbin ich auch einverstanden. Wenn Staatswirlhe oder Schriftsteller über Nationalökonomie da von sprechen, daß man der Verarmung vorbeugen müsse, so sa gen sie, daß man der Freiheit ihres Thuns und Treibens nicht hemmend entgegen treten dürfe, und daß z. B. Einer, der sein Brot findet, wenn er Handschuhe fertigt, nicht verhindert wer den müsse, darum, weil ein Anderer welche macht. Wenn Einer durch irgend ein Handwerk sich nähren will, so soll er daran nicht verhindert werden, wenn ihm derJnnungszwang entgegensteht. Cs ist eine eben so sprechende Erfahrung, daß man durch alle Mittel, die man angewender, die Armmh so viel als möglich zu unterstützen, stets dazu beigetragen habe, sie zu vermehren. Es ist die Armuth ein noihwendiges Uebel; die christliche Pflicht fordert zur Unterstützung auf, aber das Gesetz soll nicht weiter gehen, als daß es die Unterstützungen regelt, die ein Armer zu fordern hat. Königl. Commissar V.-Merbach: Noch ein Wort will ich-mir erlauben, womit die Herren sich vielleicht beruhigen kön nen. Die Vorlage heißt zwar ein Gesetz, sie ist aber'mate- riell ihrer ganzen Haltung und ihrem Zwecke' nach mehr eine Instruction für die Behörden, von welcher die Regierung, gewiß in Uebereinstimmung mit den Ständen, zu wünschen hat, daß bei der Besorgung des Armenwesens darnach gegangen werde. Wollen einzelne Behörden die Grundsätze, die darin vorkommen, nicht mit dem Geiste handhaben, der allerdings in der Vorlage waltet, so wird man es zu bedauern haben; werden sie indeß nichts desto weniger thun, was die Pflicht fordert, so wird man sich dabei beruhigen können. Wollen einzelne Orte das nur als L.'ebespflicht betrachtet wissen, was man an andern Orten als eine, im öffentlichen Interesse nothwendige Veranstaltung der Behörden anerkennt, so mögen die ersteren vielleicht sich glück lich preisen, wenn sie damit dem Bedürfnisse bei sich genügen können. Ueberhaupt aber wird für Orte, wo es entweder keine Armen giebt, oder wo die Privatwohlthätigkeit für sie ausrei chend sorgt, das ganze Gesetz vielleicht als nicht geschrieben be trachtet werden können. Es hat Niemand sich vor einer Ar- mentaxe zu fürchten; es soll nichts im Lande zur allgemei nen Armenversorgung aufgebracht werden, sondern überall soll es nur Sache der Localanstalten sein, ob etwas gebraucht werde oder nicht. Wem also die Grundsätze des Entwurfs vielleicht zu hoch gespannt scheinen, dem werden sie durch Zwang nicht aufgedrungen werden, daß er sie in dem höhern Sinne ausfüh ren müsse, vonwclchem man allerdings, daß davon ausg gangen werde, zu wünschen hat. Es wird immer nurdarauf ankommen, daß geschehen sei, was den Umständen nach nöthig, damit die öffentliche Verwaltung und die Reg-erung sich dabci zufrieden stellen könne. Diese Ansicht von dem Geiste der ganzen Vor lage, daß sie nämlich mehr eine Instruction für die Behörden, 2
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