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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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4) Zu 5. Da.die Specialinnungsartikel häufig grö ßere Beitrage zur Armenkasse bei Erlangung des Meisterrechts rc. vorschreiben, deren Verminderung nicht in der Absicht des Gesetzes liegen kann, so räth die Deputation an, vergrößern Bestimmtheit wegen auf der ersten Zeile zwischen den Worten „welche" und ,,mindestens" einzuschalten: „wenn die Specialinnungsartikel nicht ein Mehres fest setzen." Mit beiden, unter 3 und 4 beantragten Abänderungen ist der Herr königl. Commissar einverstanden gewesen. 5) Zu demselben Punkte hat die erste Kammer beschlossen, am Schluffe das Wort „vierteljährlich" auszulassen, weil die Zeit der Einrechnung dieser Zuflüsse füg lich der Localeinrichtung zu überlassen sei. Man findet diese Auslassung ganz sachgemäß und schlägt vor, derselben beizutreten. 6) zu 6. Die Erfahrung hat gelehrt, daß das Auf stellen von Büchsen selten einigen Ertrag gewährt. Will man aber Reisende auf ändere Weise zur Mitleidenheit bei der Orts armenkasse veranlassen, wie es hier und da geschieht, so kann dies ebenfalls zu indiscreten Behelligungen führen. Die D e - p u tä t i o n ist daher der Meinung, die Bestimmung unter 6 sei besser ganz Hinwegzulassen. Der Herr königl. Commissar hat diese Abänderung gleich falls genehmigt. . - ' . 7) zu L. 3. Dieser Satz sollte mach dem Vorschläge der jenseitigen Deputatio.n auf folgende Weise abgeändert werden: , „Der Ertrag der bei sämmtlichcn beitragsfähigen Angehö rigen des Heimathsbezirkes zu veranstaltenden Einsamm lung und nach Befinden-Unterzeichnung fortlaufender frei williger Beiträge, insofern nicht die Armenbehörde es vor zieht, sofort eine Armenanlage auszuschreiben;" damit die Armenbehörde völlig freie Hand habe, sofortige Ein sammlung von Beiträgen, oder einstweilige Unterzeichnung der selben, oder statt dessen sogleich die Ausschreibung einer Anlage anzuordnen. Die erste Kammer beschloß jedoch, die Schlußworte: „insofern nicht auszuschreiben" in Wegfall zu bringen, damit das Princip des Gesetzes, welches die Unterstützung der Armen zunächst allemal durch freiwillige Beiträge aufgebracht wissen wolle, hierdurch nicht alterirt werde. Nun hat die Deputation zwar gleichfalls zu erfahren Gelegenheit gehabt, daß die Unterzeichnung oder Einsammlung von freiwilligen Beiträgen in vielen Fällen und an vielen Orten nicht zum Ziele geführt, und daß man daher schon bis jetzt An lagen statt freiwilliger Beiträge erhoben hat. Müßte in Folge der vorliegenden Bestimmung davon wieder zurückgegangen werden, so könnte dies nur Nachtheil bringen, indem diejenigen, welche sich an den ihnen aufgelegten Beitrag gewöhnt haben, leicht zu der Ansicht verleitet werden könnten, als hätte ihre Verbindlichkeit in Folge des Gesetzes ganz aufgehört. Der Er folg würde also sein, daß man doch wieder zu derAnlage zurück kehren müßte, die dann erst störend einwirken würde. Auf der anderen Seite könnte es eigentlich keinen Nachtheil herbeiführen, den von der jenseitigen Deputation beantragten Zusatz an zunehmen, da die Armenbehörde in Orten, wo zeither nur frei willige Beiträge bestanden und als zweckmäßig sich erwiesen haben, kaum auf den Gedanken kommen kann, diesen Gebrauch zu verlassen, oder, wenn sie es könnte, durch ß. 20, soweit nöi- thig, gehemmt werden würde. Um jedoch die gegen den gedachten Zusatz aufgestellteri Bedenken nicht ganz unberücksichtigt zu lassen, und auf der an dern Seite das Bestehende, wenn es sich als zweckmäßig be währt hat, nicht um der bloßen Conscquenz willen aufzuheben, chlägt die Deputation vor: die von der ersten Kammer angenommene Fassung zwak gleichfalls zu genehmigen, zugleich aber folgenden Zusatz zu machen: „oder an deren Statt in Orten, wo eine Anlage zeither schon bestanden hat, der Ertrag dieser Letzteren, wenn deren Beibehaltung von der Armenbehörde für angemessen er achtet wird" (vergl. §. 20) Uebrigens wird durch diesen Vorschlag zugleich der Antrag bei §. 13 gerechtfertigt. . 8) Zu L. 4 hat die erste Kammer „die jährlichen Bewilli gungen" mit „die Beiträge" zu vertauschen beschlossen, damit auch der Schein einer Zwangsverbindlichkeit zu dergleichen Gaben vermieden werde. Dieser Grund spricht allerdings für den Beitritt zu dem gedachten Beschlüsse. > 9) Die Deputation geht aber noch einen Schritt weiter' und ist der Ansicht, daß aus den bei Non. 3 und 8 entwickelten! Gründen in dem Satze L. 4 auch die Worte: „welche hierzu aufgeeigneteWeise aufzufordern sind," wegzulassen seien , wogegen Sekten des Herrn königl. Commis- sars auch etwas nicht eingewendet worden ist.' - 10) Zu 0.3 hat die erste Kammer am Schlüsse „nach §. 67 und 68" , und 11) zu 0.4 gleichfalls am Schlüsse „nach §. 69 und 70" einzuschaltcnbeschlossen, dajene§§. dieBestimmungen über der-' gleichen Restitutionen enthalten. Man empfiehlt der Kammer diese Einschaltungen zur Annahme. Referent Todt: Vielleicht dürfte es zweckmäßig sein, wenn über jeden einzelnen Punkt der tz. eine besondere Bera- thung eröffnet würde. Präsident v. Haase: Es wird nun über §. 14 die Be- rathung eintreten. Ich schlage der verehrten Kammer vor, jene zunächst auf den Abschnitts, zu richten, dann auf Ab schnitt B. und zuletzt auf den unter 6. Ich ersuche die Herren Abgg., welche über Abschnitt unters, zu sprechen wünschen, das Wort zu nehmen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich ertaube mir zunächst, ehe die Discussion beginnt, eine Bemerkung zu dem Satze 2. In dem Satze A. 2 sind die Worte: „Von den Betheiligten" bei der Berathung der ersten Kammer gestri chen worden, und die geehrte Deputation schlägt vor, sie wie der aufzunehmen. Ich bin hierin auch einverstanden mit dem königl. Commissar, nur geht mir der Zweifel bei, ob nicht da durch eine gewisse Unklarheit entstehen und zu Mißdeutungen Anlaß gegeben werden'möchte. Die Deputation sagt selbst, daß die Wiederherstellung der Worte: „von den Betheiligten"
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