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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nicht verschrieben ist, oft m Verlegenheit sind, was sie zu thun und zu lassen haben. Mit einem Worte, es ist sehr nachteilig, wenn ein Grundstück verkauft wird, und die Con- strmation nicht unmittelbar darauf erfolgt; aber wohl geschieht es in einzelnen Fallen, eben weil-der Käufer kaum zur Anzah lung Geld hat, die Consirmanon dann aber aufgehoben wird, und Irrungen entstehen. Königl. Commissar 0. Merbach: In der Voraussetzung, daß doch die geehrte Kammer wird wissen wollen, was die Re gierung für eine Ansicht von diesem Vorschläge hat, so muß ich allerdings bemerken, man würde erhebliches Bedenken ge tragen haben, einen Precmtsatz für die fraglichen Beitrage in Vorschlag zu bringen, welcher sowohl für die Rittergüter, als sür die bäuerlichen Besitzungen hätte gleich durchgehen sollen; denn es .liegt wohl auf der Hand, daß das Werhältniß des Wmhes der Rittergüter wenigstens gegen den Werth der ein zelnen bäuerlichen Besitzungen auf dem Lande zu ungleich ist, als daß nicht derselbe Beitrag oder Procentsatz, welcher für einen Bauer, Gärtner, Häusler am Ende ein sehr mäßiger, vielleicht nicht unbedeutender sein wird, für den Besitzer eines Rittergutes aber, nach Verhaltniß seines Werthes drückend werden müßte. Es ist bemerkt worden, daß bei 10 Gr. für das Tausend dies bei einem Rittergute von 100,000 Thlr. Werth 4k Thlr. 16 Gr — betrage, bei — 20 Gr. — pr. 1000 Thlr. aber 83Thlr. 8Gr. —. In der-That, das würde vor- kvrNmendm Falls eine schwere Ahgabe sein. Es tritt überhaupt hierbei das Verbältniß ein, daß, will maw die kleinern Besitzer hierbei nicht zu unbedeutend, sondern auf eine verhältnißmäßige Weise anziehen, so muß man das Rittergut übermäßig belasten, und will man mit den Rittergütern billig sein, so fällt derselbe Procentsatz bei den keinern Grundbesitzungen sehr unbedeu tend aus, so daß er im Ganzen genommen für die Armenkasse sehr gering ausfallen würde. Es scheint daher schon in der Na tur der Sache zu liegen, daß beides nicht nach Einem Lineal gemessen werden könne. Dies ist der Hauptgrund, warum die Regierung in der h., was die Beiträge der Rittergutsbesitzer betrifft, sich darauf beschrankt hgt, zu sagen: sie werden sich eines freiwilligen Beitrags nicht entbrechen, d. h. sie werden nach Billigkeit bei dieser Gelegenheit soviel geben, als man wohl erwarten kann, daß sie bei einigem Interesse für die Ein richtungen in dem Heimathsbezirke, welchem sie angehören, für angemessen erachten werden, und dabei dürften sich auch wohl die CoMmUnen beruhigen können. Sollte aber die Kammer Bedenken tragen, es hierbei bewenden lassen zu wollen, so muß ich doch bemerken, daß es angemessen sein würde, die Feststellung des Prvcentsatzes den Localarmcnordnungen zu überlassen, und also der Vereinigung des Besitzers mit den Gemeinden. Wollte man statt der in der §. enthaltenen Ver weisung auf das Herkommen und auf die Bestimmung der Localordnungen einen solchen allgemeinen Satz vorschreiben, so höbe man die, wenigstens in den Städten schon feststehenden statutarischen Vorschriften hierüber auf; dadurch würde man aber wieder den Schaden züfügen, daß man einzelnen städtischen Armenkassen einen bedeutenden Theil ihres Einkommens ver kümmerte. Denn wie bereits bemerkt und mir auch bekannt ist,- so betragen, namentlich in Städten, häufig die Beiträge zur Armenkasse von Käufen u. dgl. weit mehr, als das ist, was in Vorschlag gebracht wird. Was kann daher die allgemeine Folge von so einem allgemeinen Procentsatze anders sein, als daß man auf einer Seite und an einem Orte die Armenkassen schmälert, und auf der andern Seite in Gefahr geräth , Belä stigungen zu verhängen? Das Erstere ist nicht rathsam; denn je größer die freiwilligen Einnahmen und Zugänge der Armen kasse sind, desto sicherer wird man der Nothwendigkeit zu ge zwungenen Anlagen überhvben, je reichlicher die zufälligen Einnahmen sind, desto leichter wird es sein, in Gemeinden, die so glücklich sind, mit vielen Armen nicht bedrückt zu sein, die Bedürfnisse der Armenkasse von zufälligen Einnahmen zu bestreiten, und sich der Anlagen gänzlich zu entledigen. Inwie fern die geehrte Kammer nicht der Majorität der Deputation beilreten würde, so würde es die Regierung wenigstens für an gemessener finden, es dabei bewenden zu lassen, daß die Be stimmung der Procentsätze den Localordnungen gemäß statt finde. Abg. v. Thielau: Ich kann mich von dieser Ansicht nicht recht überzeugen; es ist das die Folge, daß man eine Armen ordnung für das ganze Land gegeben hat, wenn man auf die Schwierigkeiten stößt, die unmittelbar daraus hervorgehen müssen. Ich kann mich nicht mit der Ansicht einverstehen, daß man den Gemeinden überlasse, sich einander zu besteuern. Ich habe denselben Grundsatz bei andern Gelegenheiten und schon vorigen Landtag ausgesprochen. Bei der großen Verschieden heit der gesetzlichen Bestimmungen, beider großen Verschiedenheit der jetzt bestehenden Vorschriften ist es nicht möglich, daß alle Theile sich über eine Bestimmung vereinigen können. Nach welchem Grundsatz soll in den Communen das größere, in ihren Bezirk gelegene Grundstück besteuert werden? Nimmt man den Maßstab an, den die Grundsteuerabgabe verschreibe, so scheint es, als wenn eine große Unbilligkeit daraus entstehen müsse, wenn man bei der Armenpflege diesen Grundsatz befolgt. Einen andern Maßstab haben Sie aber nicht, freiwillige Vereinigung kann nicht sein, man kann nicht von freiwilligen Beitragen reden, wobei auf das Localstatut verwiesen wird. Das Local statut kann nicht auf den Widerspruch des Rittergutsbesitzers abgeändert werden, weil der nicht beitreten will; er ist also unmittelbar genöthigt, sich dem Willen Anderer zu unterwerfen, ohne daß er eine Stimme dabei hat, und das tritt bei allen Grundstücken ein, die früher oder später die Patrimonialgerichts barkeit an den Staat abgeben. Es würde diese Bestimmung auch offenbar ein großes Hinderniß gegen den weitern Fort gang der Ausführung sein, weil Jedermann sich hüten müßte, die Rechte der Gemeinden aus den Händen zu geben; warum also wieder aufs Neue eine Streitigkeit zwischen diesen Besitzun gen Hervorrufen? Ich gebe gern zu, daß eben eine Schwierig keit hier vorwallet; ,ich bin der Meinung gewesen, man sollte es ihnen freistellen. Das war die Ursache, warum ich meinen
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