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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Secretair v. Schroder liest hierauf das Protokoll vor, was genehmigt und ebenfalls von den Abgg. Meifel und Kirmse mit Unterzeichner wird. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich würde nun zu erwarten haben, ob Jemand noch etwas vorzutragen hat. Abg. Eisenstuck: Wenn die Kammer es genehmigt, könnte sowohl über das Communalgardengesetz als über die Ar menordnung der Vortrag erstattet werden. Wicepräsident Reiche-Eisenftuck: Wünscht die Kam mer, daß derdiesfallsige Vortrag sofort erfolge? — Einstim mig Ja. — Referent Eisen stuck: Von den Differenzen, die sich her ausgestellt hatten, waren nur wenige geblieben. Als man nun in der Vereinigungsdeputation zusammentrat, so gab sich sehr bald kund, daß mit einiger Gewißheit eine Aussicht nicht vor handen war, in allen Punkten eineUebereinstimmung zu erhalten. Man glaubte nun, daß, da dieses Gesetz verschiedenartige Gegen stände, die Communalgarde betreffend, enthalte, man es so an sehen müsse, wie es bei verschiedenen Gesetzen in derselben Maße, zum Beispiel bei dem Gesetz über das Wechselverfahren, erfolgt ist. Die erste Kammer hat auch diesen Vereinigungsvorschlag angenommen und beschlossen, daß, insofern man sich nicht über alle Punkte vereinigen könne, so viel Punkte als definitiv be schlossen zu achten, als ein Einverständniß darüber erlangt wor den ist. Die Deputation findet das sehr zweckgemäß, damit wir nicht wegen einiger Differenzen das ganze Gesetz verlieren. Ich wünschte demnach, daß auch in unserer Kammer dieselbe Ansicht gefaßt würde und man sich dafür ausspräche, daß, wenn auch in einigen Punkten ein Einverständniß nicht erlangt wer den sollte, doch davon das ganze Gesetz nicht abhängig gemacht würde, sondern die übrigen Punkte, über welche ein Einverständ niß stattfindet, dessen ungeachtet erlassen werden können. Wicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ist die Kammer da mit einverstanden, was der Referent vorgetragen hat? — Einstimmig Ja. — Referent Eisen stuck: Die erste Differenz fand noch statt bei den nothwendigen Exemtionen. Es war nämlich in der er sten Kammer unter die nothwendigen Exemtionen noch herein gekommen: die Candidaten der Theologie und die Küster. Un sere Kammer konnte sich damit nicht einverstehen, und bei der letzten Versammlung der Vereinigungsdeputation war man auch der Meinung, daß wohl hiervon abzugehen sein möchte. Als nun in der ersten Kammer Vortrag darüber erstattet und we gen der Candidaten der Theologie und der Küster zur Abstim mung verschütten wurde, ergab sich eine Stimmengleichheit, welche sich mit 17 für und 17 gegen den Vorschlag aussprach. Der Landtagsordnung gemäß mußte nun der Beschluß ausgesetzt bleiben, und in der nachfolgenden Sitzung hatte sich derselbe da hin geändert, daß nunmehr 19 gegen 17 Mitglieder sich für den Antrag der Deputation ausfprachen und daher mit der zweiten Kammer ein Einverständniß erlangt wurde. Was nun ferner die §. 4, die Aerzte betreffend, anlangt, so ist man auch hierüber in den Kammern nicht einverstanden gewesen, nämlich während die zweite Kammer nur die bei Kranken- und öffentlichen An stalten fungirenden Aerzte und Wundärzte ausnahm, hatte die erste Kammer beschlossen, Aerzte und Wundärzte im Allgemeinen in diese Kategorie aufzunehmen. Auch bei d en fernern Berathun- gen in der ersten Kammer ist nicht ganz zu erlangen gewesen, daß man mi'tuns sich einverstanden erklärte, jedoch ist darinnen blos eine Beschränkung erfolgt; man hat nämlich die praktischen Aerzte und Wundärzte in der Allgemeinheit aufgegeben, und hat blos aus zar ten Rücksichten die praktischen Geburtshelfer ausgenommen, um der Bevölkerung keinen Nachtheil durch den Communalgarden- dienst zuzufügen. Die Kammer würde also nun nur auf den An trag einzugehen haben, daß die praktischen Geburtshelfer mit un ter die Ausnahme aufzunehmen wären. Der Antrag, welchen demnach die Deputation an die Kammer stellt, geht nun dahin, daß in der 4. Z. der Bestimmung, worüber beide Kammern sich vereinigt haben, nämlich den Worten: „Angestellte Aerzte und Wundärzte" noch hinzugefügt werde: „und prakticirende Ge burtshelfer. " <. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Wünscht Jemand noch das Wort zu nehmen? Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich werde daher sofort die Frage nach dem Anträge der Depu tation an die Kammer richten: ob sie sich mit dem Beschlüsse der ersten Kammer einverstanden erklären wolle? — Einstim mig Ja. — Referent Eisenstuck: War nun hier allenthalben ein Ein- verstandniß vorhanden, so sieht es um so trauriger aus mit den andern Punkten. Nämlich §. 7 beschäftigt sich in der Gesetz vorlage mit einer Abänderung in den bisherigen Wahlen der Commandanten der Communalgarde, Heren Stellvertreter, der Adjutanten, der Hauptleute und Zugführer. Die erste Kammer ist mit großer Majorität dabei stehen geblieben, daß das Gesetz solle zum Theil angenommen werden, was die Wahl der Haupt leute und Zugführer betrifft, und zum Theil, was die Wahl der Commandanten und deren Stellvertreter anlangt, solle das gel ten, was bisher dabei befolgt worden ist. Die Deputation hat darinnen einen Vortheil nicht finden, und ihre Ueberzeugung nicht fo ändern können, daß sie im Stande gewesen wäre, der Kammer anzuempfehlen, in der Wahl der Hauptleute und Zugführer Aenderungen zu treffen. Wenn nun die Gesetzvorlage von der ersten Kammer angenommen, von der zweiten Kammer aber ab gelehnt worden ist, und die zweite Kammer dabei verbleibt, so ist das ganze Nebel weiter nichts, als daß es so bleibt, wie es seit 10 Jahren bestanden hat, und dabei ein so großes Unglück nicht entstehen wird. Man hat nicht verkennen können, daß man der Sache große Opfer bringen müßte, um einen theilwei- fen, sich ergebenden Uebelstand zu beseitigen, und in dieser Be ziehung muß die D?putation crnrathen, daß die Kammer bei dem, was sie bereits beschlossen hat, stehen bleibe, was freilich
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