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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nung am Ende in Nichts zusammenfalle, wenn man er-§ wagt, daß einmal keine eigentliche Norm zwischen Stadt und Land in dieser Beziehung bestehe, als das geschichtliche Verhalt« iß und der Grundsatz der Billigkeit. Leugnen^ kann ich nicht, daß gerade, weil die Majorität der Deputation aus städtischen Deputaten bestand, dieselbe die Hoffnung faßte, einen klaren Beweis zu geben, wie sehr sie geneigt sei, ihren wahren hohen B erufzu erkennen, im Interesse aller Bewohner des Vaterlandes, sie leben, wo sie wollen, zu den ken und zu handeln, und ganz zu vergessen, ob sie von städtischen oder bäuerlichen Wahlmannern gewählt sei. Sie konnte sich Der Hoffnung hingeben, daß in diesem Anträge zugleich ein Versuch liegen möge, künftig möglichst unbefangen in der Kam mer das Verhältniß zwischen Stadt und Land beurtheilt, und so manche Differenzen vermieden zu sehen , welche in der That jetzt in schmerzlicher und im ganzen Lande gefühlter Weise bei mehren derartigen Berathungen stattgefunden haben. Die Ma jorität der Deputation muß aber auch gestehen, daß sie dabei vorausgesetzt hat, die völlige Zufriedenheit des platten Landes mit ihren Vorschlägen erlangen zu dürfen, und d-aß dieser Be weggrund auch zum Lheil beigetragen hat, manche Zweifel zu entfernen, welche auch selbst gegen die Gründe der Billig keit erhoben werden konnten. Wir hoffen, daß auch in der Discussion diese Grundsätze nicht unanerkannt bleiben mögen, und daß man sich mit dem Vorschläge einverstehe, .der in der That der billigste zu sein scheint. Der Erlaß an Cavaleriever- pflegungsgeldern wird ausschließlich dem platten Lande zu Gute kommen. Die Städte haben dabei aber zu berücksichtigen, daß noch zur Zeit 261,000 Thlr., welche sonst aus der Generalaccis- casse übertragen wurden, nicht aufgezogen worden sind, das platte Land aber erst 160,000Thlr. jährlichen Steuererlaß erhält, und wenn dasselbe jetzt noch eirea 75,000 Thlr. in den benannten Jahren empfängt, und man den Mehrertrag der Gewerbsteucr bei den Städten dazu nimmt, ziemliche Gleichstellung erfolgt, insoweit man überhaupt eine solche Ab - und Zurechnung ma chen kann. Die Rittergutsbesitzer mögen ebenfalls nicht über setzen, daß, wenn ihnen auch ein Erlaß an den Donativgeldern und Extraordinariis nach unserm Vorschläge nicht zukommen würde, dies darin liegt, weil diese Abgabe als ein Aversional- quantum bis zu Einführung des neuen Grundsteuersystems an zusehen ist, obwohl in der That die Frage zu stellen ist: ob nicht nunmehr, da die Grundsteuern so bedeutend bei den steuerbaren Grundstücken herabgesetzt sind, die Donativgelder mit Hinzu rechnung der extraordinären Beiträge zu den Staatslasten nicht hier und da, besonders bei kleinen Rittergütern, jetzt Mehrbe trägen möchten, als die Steuern, welche nach Einführung des neuen Grundsteuersystems ihnen werden aufzuerlegen sein? Staatsminister v. Zeschau: Ich will der allgemeinen Discussion der geehrten Kammer in keiner Weise vorgreifen; «dessen scheint es mir doch wünschenswerth, über den Gang, welchen die Frage wegen der Steuererlasse vom Jahre 1833 genommen hat, der geehrten Kammer ein geschichtliches Bild zu liefern. Im Januar 1833, als das von dem geehrten Abg. Scholze bezeichnete Decret vorgelegt wurde, hat sich die Regie rung dahin ausgesprochen, daß allerdings die Mehrerträge, welche durch die Abgaben erlangt werden würden, nach ihrer Ansicht vorzugsweise mit zur Erleichterung der Grundsteuern des platten Landes zu verwenden seien. Ich muß hier aber auf den Zeitpunkt aufmerksam machen, wo dieses Decret vor gelegt wurde, es war im Januar 1833, zu einer Zeit, wo die Regierung ungewiß war, ob überhaupt die damals schwebenden Verhandlungen über den Beitritt zum deutschen Zollverein zu einem Resultate führen würden, das ganze Abgabensystem im Zusammenhänge, wie es sich künftig gestalten werde, noch nicht übersehen konnte, und zu einer Zeit, wo die Frage, ob eine Ver änderung dar damaligen Personalsteuer eintreten sollte oder nicht, noch nicht entschieden war. Diese Frage wurde erst im Monat Mai entschieden, und die Regierung fügte damals dem Decrete, mit welchem sie das Bewerb - und Personalsteuerge setz vorlegte, eine Berechnung bei, in der sie darlegte, wie nach ihrer Ansicht das Verhältniß zwischen Stadt und Land, in Be ziehung auf das Abgabenwesen, sich künftighin gestalten werde. Sie sprach sich damals dahin aus, daß sie die Meinung habe, daß, wenn dem platten Lande 9 Pf. von jedem Schock und 8 Quatember erlassen würden, ausschließlich der 3. Pf. pro Schock und 3. Quatember des sogenannten Mahlgroschen steuersurrogats, das Verhältniß zwischen Stadt und Land, bis zu der neuen Grundsteuer, auf eine richtige Basis ge bracht worden sei. Mit dieser Ansicht hat sich die geehrte Kammer einverstanden erklärt, nicht allein ausdrücklich, sondern auch durch ihr späteres Verfahren in dieser Angelegenheit. Es ist nämlich in Beziehung auf die Grundsteuer das Verhältniß folgendes: im Jahre 1833 wurden entrichtet vom Lande 56 Pf. vom Schock und 47 Quatember. Im Jahre 1834 wurden erlassen 9 Pf. vom Schock und 7 Quatember, nämlich 6 Pf. wirklicher Grundsteuererlaß und 4 Quatember, und 3 Pf. vom Schock und 3 Quatember, das schon erwähnte Mahlgroschen^ surrogat. Im Jahre 1835 und 1836 übersah man, daß mehr geschehen könnte, denn es wurden damals erlassen dem Lande annvch 6 Pf. vom Schock und 4 Quatember. Hier trat der Fall schon ein, daß dasjenige, was über 9 pf. vom Schock und 8 Quatember dem Land gewährt wurde, auch eine Ausgleichung in Beziehung auf die Städte erforderte, und es wurden damals den Städten 3 Pf. vom Schock erlassen, so daH sich das ganze Grundsteuersystem, wie es dermalen besteht, so gestaltet: das Land entrichtet 41 Pf. vom Schock, die Städte 13^ pf., das Land 36 Quatember, die Städte 17^. Daran hat sich die Regierung gehalten, als an Etwas, das sie nunmehr als fest stehend ansieht, bis das künftige neue Grundsteuersystem ins Leben eintritt. In Beziehung auf die Cavalerieverpflegungs- gelder und die in gleichem Verhältniß stehenden Portions- und Rationsgelder in der Oberlausitz wird die geehrte Kammer sich erinnern, daß davon schon bei dem ersten Landtage die Rede war. Man sprach sich damals dahin aus, daß dieses Verhältniß bis auf Weiteres, bis sich nämlich Gelegenheit finden würde, eine
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