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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Übertragungssteuern im Jahre 1833 das Verhältniß wie 1 : 3 stellte. Die Städte geben zu den Schocksteuern ungefähr 53,500 Thlr. — Gr. — Pf. zu den O.uatembersteuern 106,416 - 12 - 4Z - "159,916 Thlr. 12 Gr. 4K Pf. Accisgrundsteuer 23,600 - — - — - " 183,516^LhlI7l2Hr.' '4"Pf. Das Land giebt an Schocksteuern 286,500 Thlr. — Gr. — Pf. an Quatembersteuern 345,583 - 11 - 7 Pf. Cavalerieverpflegungsgelder, nach Abrechnung der Nations- und Portions . Gelder der Ober lausitz 206,500 - - - — - Ritterschaftliche Beiträge 45,018 - 14 - 11 - 883,602 Llstr? 2 Gr. 6 Pf. Bei der Personalsteuer ist das Verhältniß wie 77 der Städte zu 75 des Landes, bei der Gewerbsteuer wie^I34 der Städte zu 77 des Landes. Es ist aber oben bereits gezeigt worden, daß die Gewerb steuer zu einer Ausgleichung noch weniger dienen könne, als die Personalsteuer, und daß überhaupt ein anderer Maßstab nicht gefunden werden könne, nach welchem sich die Grund- steuerverhaltnisse zwischen Land und Stadt zur Zeit reguliren lassen, als der geschichtliche; daß aber dieser ebenso wenig streng anzulegen, wollte man nicht zu Aufziehung der Accis- übertragungssteuern schreiten, welches ohne wahrscheinliche Ueberlastung der Städte, bei der Ungleichheit der Verkeilung dieser Steuer, nicht ausführbar ist. Referent Reiche-Eisenstuck: Das sind die Ansichten von einzelnen Mitgliedern der Deputation. Nunmehr hat aber die Deputation selbst ihr ferneres Gutachten folgen dermaßen gegeben: Obwohl die einzelnen Mitglieder der Deputation über die vorstehenden Ansichten nicht überall einerlei Meinung sind, so sind sie doch darüber vollkommen einverstanden, daß ein Maßstab überhaupt nicht aufzusinden sei, nach welchem das Quotalverhältniß zwischen Land und Stadt sich reguliren lasse, als der der Billigkeit. Es glaubt die Deputation daher dieser vollständig Genüge geleistet zu haben, wenn sie die An sicht ausspricht, daß da, wo es sich um Steuererlasse handelt, dem geschichtlichen Verhältnisse so nahe als möglich getreten werde; daß daher ein Erlaß an Grundabgaben dem platten Lande dermalen vorzugsweise zu gute gehen müsse, soweit die Kräfte der Staatscassen und die Rücksicht für die Allgemeinheit solches gestatten. Das Gewerbe wird auf dem Lande und in den Städten von Angesessenen und Unangesessenen betrieben, und die Perso nalsteuer von Angesessenen und Unangesessenen entrichtet, ein Erlaß an letzterer ist daher um so wünschenswerter, als er alle Classen, und Stadt und Land fast ganz gleich trifft, und dürste auf dem Lande vorzugsweise dem Grundbesitzer zu gute gehen, der in der Regel die Personalsteuer für seine Dienstleute bezahlt; bei der Gewerbsteuer wird der Erlaß vorzugsweise den Städten zu gute gehen, da dieselben einen Erlaß von 134,551 Thlr. 18 Gr. — und das Land von 77,485 Thlr. 21 Gr. — erhalten, was für diejenigen, die eine Ausgleichung in der Gewerbsteuer hinsichtlich der Grundabgabe finden, ein Argument sein wird, dem Lande einen Erlaß vorzugsweise an den Grundabgaben zu gute gehen zu lassen. Der beantragte Schlachtsteuererlaß trifft allerdings die Städte mit 55,000 Thlr. und das Land mit 54,000 Thlr. , dürste aber wegen des größeren Hausschlachtens auf dem Lande ein Erlaß fein, der dem platten Laude eher mehr als weniger Wortheil, als den Städten gewährt. Ein Erlaß an andern Steuern, namentlich an der eigent lichen Grundsteuer, erschien unthunlich, da vor dem Eintritte des neuen Grundsteuersystemes ein solcher nur mit großer Un sicherheit und wahrscheinlicher Beeinträchtigung des einen oder des anderen Theiles gewährt werden mag, und so glaubt die Deputation, daß der Vorschlag der hohen SLaatsregierung als ein durchaus zweckmäßiger anzusehen, zugleich aber der noch verbleibende Ueberschuß unter billiger Berücksichtigung der ein schlagenden Verhältnisse aus einen zeitweiligen theilweisen Erlaß der Cavalerieverpflegungsgelder zu verwenden sein dürfte; wenn schon sie bei diesem Punkte die Zustimmung des königlichen Herrn Commissar nicht erhalten konnte. Indem die Deputation die Unterlagen zu dem aller höchsten Decrete zur Basis ihrerBerechnung gemacht, und es für zweckmäßig und nothwendig gehalten hat, die Lrutts-Er- träge als Maßstab anzunehmeu, so bemerkt sie, daß der Erlaß bei der Gewerbsteuer 423,807 Thlr. 9 Gr.—Pf. der Erlaß bei der Schlachtstcuer 218,873 - 22 - - - in 8muma 642,681 Thlr. 7 Gr.—Pf. beträgt. Es bleiben nun noch 179,278 - 23' - Iß - übrig, wodurch die berechnete Ueberfchußfumme von 82I,960Thlr. 6Gr.1ßPf. erschöpft wird. Da die Cavalerieverpflegungs- auch Rations- und Por tions - Gelder 226,800 Thlr. jährlich annoch betragen, so glaubt die Deputation einen Erlaß deS dritten Theiles derselben für die Jahre 1841 und 1842 beantragen zu können, welcher in summ» 151,200 Thlr. betragen würde, so daß immer noch 28,078 Thlr. 23 Gr. Iß Pf. ' zur Disposition verbleiben. Referent Reiche-Eisenstuck: Die Deputation macht aber keinen Antrag, wie ich der Kammer bereits vorgetragen habe. Wenn die Deputation nach langem Berathen sich über zeugt hatte, daß man am Ende immer auf die Grundsätze der Billigkeit zurückkommen müsse, und eine mathematische Ab wägung des Beitrags von Stadt und Land nicht aufgestellt werden könne, und dies in der That zu keinem Resultate füh ren würde, daß man sich so viel als möglich an das geschich t- li che Verhältniß zu halten habe, bis einst ein völlig gleiches Verhältniß zwischen Stadt und Land nach Durchführung des neuen Grundsteuersystems eintreten könne, so gelangte man wohl nie einstimmig bei der Deputation zu der Meinung, es herrschten mehre Billigkeitsgründe vor, welche den vorzugsweisen Erlaß an Cavalerieverpflegungsgeldern recht fertigen könnten. Ein rechtlicher Anspruch darauf, auch auf frühere Kammerbeschlüsse gegründet, liegt keineswegs vor, und die Majorität der Deputation mußte sich enthalten, auf die Widerlegung der aufgestellten Ansichten einzelner Mitglie der in ihrem Bericht speciell er'nzugehen, weil sie immer mehr und mehr bei diesem Eingehen in der Ueberzeugung bestärkt wurde, daß die ganze Aufstellung einer solchen Berech-
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