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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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platte Land vorzugsweise zu berücksichtigen sei, so will ich dem zwar nicht entgegen treten; aber einen Beweis könnte ich dar aus auch nicht ableiten, weil, wollte man das, was die Deputa tion aufstellt, allemal als unumstößlichen Beweis annehmen, die Deputation gleichsam als ernOrakel angesehen werden würde,was ich weder von der zweiten, noch von einer andern Deputation gelten lassen kann. Die Deputation stellt also ihre Meinung auf, 'sie kann aber richtig und unrichtig sein; ihren Ausspruch als Beweismittel anzuführen, scheint mir nicht passend zu sein. Mag es aber sein, daß das Land besondereBerücksichtigung ver dient, so glaube ich, daß die Deputation durch das, was sie vor geschlagen hat, dem ausgesprochenen Grundsätze vollständig Genüge leistet. Das allerhöchste Decret vom Jahre 1833, worauf man sich bezogen hat, brauche ich nicht zu erwähnen, da der Herr Staatsminifter alles das hinlänglich auseinander gesetzt hat, was zur Widerlegung einer Beziehung darauf ge sagt werden kann. Wenn aber auf den Grund hin, weil den Städten sämmtliche Militairleistungen abgenommen wor den, verlangt wird, daß dies auch bei dem Lande geschehe, so kann ich dem nicht beipflichten, wenigstens eben so lange nicht, als nicht das neue Grundsteuersystem ins Leben getreten ist. Wenn man z. B. nach irgend einer geschichtlichen Basis ein Abga- benverhältniß in der Art hätte, daß der eineKheil eins, der andere Theil sechs trüge, und man wollte einen Erlaß stattsinden lassen, so würde daraus nicht folgen, daß, wenn dem Einen das Eine erlassen worden, bei dem Andern nun auch die ganzen sechs weg sallen müßten. WiesichdieMilitairlastderStädtebeidem vorigen Landtage erleichtert hat, in gleichem Verhältnisse ist auch das Land erleichtert worden. Man hat durch interimistische Mittel versucht, einen Theil der-Grundabgaben abzuschreiben, deshalb aber, weil die unter denselben befindliche Militairlast den Städten ganz abgeschrieben wurde, kann nicht behauptet werden, daß nun auch dem Lande die Cavaleri.everpflegungsgel- d er ganz abgcschrieben werden müßten, vielmehr kann nur eben ein dem Erlaß der Städte entsprechender Erlaß beansprucht werden, und deristgewahrt worden. Soll ferner, wie ein anderer Abgeordneter bemerkte, die theilweise Abschreibung derSteuer, das heißt, der beabsichtigte Steuererlaß um deswillen nicht paffend sein, weil er vielmehr lediglich aufdie Grundabgaben, dadieseam ungleichsten wären, zu beziehen gewesen, so möchte ich auch dem wi dersprechen. Gerade weil die Grundabgaben zur Zeit noch un gleich sind, kann ein Steuererlaß bei diesen nicht zweckmäßig ein treten. Es läßt sich bei Ausgleichung der Abgaben nun einmal kein richtiger Grundsatz des Erlasses aufstellen, bei der Grund steuer ist er namentlich ganz unmöglich, und es kommt mir da ein Erlaß nicht viel besser vor, als wenn man Geld auswirft. Ein Abgeordneter meint hiernächst, es passe der Erlaß an der Gewerbesteuer rc. nicht, weil dadurch die Lausitz zu wenig ge troffen würde, indem dort die indirecten Abgaben nicht so gefühlt würden. Nun wenn das der Fall ist, so hat auch die Lausitz weniger Ursache, zu verlangen, daß sie bei dem Erlaß betheiligt sei; ich kann mir aber auch nicht denken, warum die indirecten Ab gaben von der Lausitz weniger gefühlt werden sollten. Wasaber endlich das „Murren im Lande" anlangt, das ein'Abgeordneter verspürt haben will, so ist mir, ob ich gleich auch vielfache Ge legenheit hatte, mich auf dem Lande zu bewegen, ein Murren dieser Art nicht vorgekommen. Wäre es aber wirklich so groß gewesen, daß es bis in die Lausitz gereicht hat, so hätte der Ab geordnete vorgestern oder vorvorgestern die schönste Gelegenheit gehabt, einen sehr großen Fonds zu bilden, um die Cavalcriever- pflegungsgelder ganz abzuschreiben und dadurch das Murren für die Zukunft zu beseitigen, wenn er gegen eine Position ge stimmt hätte, die allerdings jetzt nicht mehr in Frage kommen kann, eben weil darüber abgestimmt ist, die aber eine sehr große Summe für diesen Zweck dargeboten hätte. Abg. Zimmermann: Der Sprecher hat mich einer Un wissenheit beschuldigt, indem er behauptet, daß eine Ausglei chung noch nicht stattgcfunden hätte. Ich muß dagegen bemer ken, daß, wie mir bekannt worden ist, die Schönburgischen Lande eine Entschädigungssumme von 400,000 Thaler erhal ten haben. Dann sind verschiedenen Corporationen und Perso nen wegen der Biersteuer, Fleischsteuer u. s. w. Entschädigungen gegeben worden, was ich in den Berichten und der Gesetzsamm lung gelesen habe. Was den Vorwurf wegen der gemachten Bewilligung vor zwei Tagen anlangt, so habe ich hierbei nach meiner Ueberzeugung gestimmt, und muß mir die Freiheit mei ner Abstimmung Vorbehalten. Abg. Sachße: Bei dem vorigen Landtage ist durch die Annahme des Verhältnisses von 2: 5 bei Erlaß des Servises und bei Erlaß der Cavalerieverpflegungsgelder eine völlige Gleichheit beobachtet worden. Daß der Maßstab von 2 : 5 richtig sei, und er mehr zu Gunsten des Landes als der Städte angenommen worden ist, hat sich besonders durch die Darstel lung des Abg. Klien völlig ins Klare gesetzt. In der That scheint mir, als ob der Anspruch des platten Landes, in so weit er den Erlaß der Steuerpflichtigkeit in Ansehung des Cavalerie- verpflegungsgeldes betrifft, zu weit gehe. Es wird ganz äus ser Acht gelassen, wie viel schon für das platte Land durch die Ablösungen geschieht, durch den Aufwand, welcher aus den Ko sten der Generalcommission für Ablösungen und Gemeinhei'ts- theilungen entsteht, durch dieKosten der Vermessung zu Vor bereitung des neuen Steuersystems, die hauptsächlich nur für das Land aufgewendet werden, denn der Aufwand für die Ausmessung und Bonitirung wird sich in den Städten im Ge gensätze zum Lande nicht wie 1: 2, sondern wie 1:4verhaltenj Die enormen Kosten zu diesem Zwecke,diesich über 500,000 Thlr. belaufen, werden großentheils zum Besten des Landes angewen det. Die Ausführung eines neuen Grundsteuersystems, die völlige Aufhebung der Steuerfreiheit trifft wieder das platte Land; denn dort sind die meisten steuerfreien Grundstücke. Was in und bei den Städten an solchen Grundstücken sich be findet, verhält sich nicht einmal wie 1:10, sondern vielleicht wie 1: 50, und doch müssen die Städte eben so gut wie das platte Land zu diesen Kosten beitragen. Es ist gesagt wordm, die Personal- und Gewerbsteuer sei eine geregelte Abgabe, und
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