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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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rung zu ersuchen, sie wolle Obsicht führen, daß in den Volks schulen und Seminarien der Unterricht im Schreiben nach dem sogenannten sächsischen Ductus ertheilt und derselbe er halten werde," einstimmig anzunehmen beschlossen und es ist auch ein vom Ab geordneten a. d. Winkel ausgesprochener Wunsch: „es möge eine gleiche Obsicht und Fürsorge auf die Gymnasien ausge dehnt werden", auf dessen Verlangen, ausdrücklich zum Pro tokoll genommen worden. Die Deputation verkennt keineswegs die großen Vor züge einer deutlichen und schönen Handschrift und daß ein zweckmäßiger und sorgfältiger Unterricht im Schönschreiben wesentlich zu einer guten Schulverwaltung gehöre, sie hat aber weder Klagen überhandnehmender Vernachlässigung dieses Un- terrichtszweigs, noch Tadel der eingeführten Schulvorschriften oder Vorlegeblätter in Erfahrung gebracht und kann sich auch nicht überzeugen, daß es räthlich sei, ein und dasselbe Normal muster für alle Schulen des Landes verordnungsmäßig festzu setzen und zu bestimmen, da deren Bedürfnisse auch in dieser Beziehung sehr verschiedenartig sein können. UebrigcnS schei nen auch die in jenem Anträge gewählten Worte: „sogenannter sächsischer Ductus" nicht bestimmt genug diejenigen Schrift formen zu bezeichnen, auf deren Erhaltung man ein so großes Gewicht legt, um darauf einen ständischen Antrag zu gründen; der alte Roßberg'sche Ductus kann damit wohl kaum gemeint sein, da derselbe nur selten anders als sehr mvdisicirt noch vor kommt. Die jetzt mehr als je beflügelte Zeit macht auch bei diesen Formen ihr Recht und Bedürfniß geltend und es dürfte nicht rathsam sein, ihr dies streitig machen zu wollen. Demnach kann die Deputation diesen Antrag zur Annahme nicht empfehlen. 0. Großmann: Ich würde mir nur eine Bemerkung zu Nr. 19 erlauben. Ich kann voraussetzen, daß das Ministe rium des Cultus und öffentlichen Unterrichts das Bedürfniß gehörig bemessen und das Postulat danach gestellt haben wird. Allein es ist dem Vernehmen nach über die Summe von 5000 Khlr. schon größtenteils verfügt, und ich komme in eine ge wisse Verlegenheit bei dem Gedanken, daß selbst für das Be dürfniß , das im Kreise meiner Wirksamkeit unabweislich vor liegt, keine Hülfe von Seiten des Staats zu erwarten sein dürfte. Es sind üämlich zwei bedeutende Schulbaue jetzt im Werke, deren Kosten von sehr armen Gemeinden aufgebracht werden müssen, die aber so volkreich sind, daß ein großes Ge bäude in jeder derselben aufgeführt werden muß. Ich bitte da her das hohe Ministerium um eine beruhigende Erklärung, daß für künftige Gesuche noch Raum da sei, oder daß dieses Postulat überschritten oder aus andern Kaffen das Bedürfniß werde be friedigt werden. Staatsminister v. Lin den au: Die Erfahrungen des laufenden Jahres bestätigen allerdings die Angabe und die Be fürchtung des Hrn- Superintendenten v. Großmann. Die in der vorigen Finanzperiode zu diesem Zwecke verwilligte Summe von jährlich 10,000 Thlr. wurde für die jetzige auf 5000 Thlr. reducirt, weil bereits vieles für den vorliegenden Zweck gesche hen ist. Allein täglich zeigen sich noch neue und zum Theil dringende Bedürfnisse, so daß bereits in diesem noch nicht zur Hälfte vollendeten Jahre, mehr als 5000 Thlr. zu Schul bauen bewilligt wurden, und somit das Dispositionsquan'tum nicht nur erschöpft, sondern überstiegen worden ist. Es kam deshalb auf meine Veranlassung neuerdings in Berathung, ob nicht dieses Postulat erhöht werden möchte; Krim glaubte jedoch, die Bringung eines Mehrpostulats an die Kammer aus dem doppelten Grunde unterlassen zu müssen, weil sich dessen Größe nicht übersehen ließ, und dann auch zu hoffen ist, daß in den beiden künftigen Jahren der Finanzperiode das Bedürfniß ab nehmen wird. Sollte diese Erwartung nicht in Erfüllung ge hen und dringende und unabweisliche Bedürfnisse sich zeigen, so würde das Ministerium keinen Anstand nehmen, diese Wer- willigung zu überschreiten und bei dem nächsten Landtage das Geschehene zu rechtfertigen. v. Großmann: Ich bin für dies« Mittheilung dem Herrn Staatsminister sehr dankbar. Prinz Johann: Ich wollte mir auch hier einen Antrag erlauben. Es ist von mir vorhin erwähnt worden, welch großes Gut die geistige Bildung für das Volk sei; gleichwohl glaube ich, daß hier eine gewisse Grenze zu ziehen sei, denn das viele Wissen macht die Menschen nicht glücklich, und na mentlich wenn man gewissen Ständen schon in der Schule. Gegenstände beibringt, die ihrem Horizonte fern liegen, so zieht man sie aus ihrem Horizonte heraus- Das Schulgesetz hat hier gewisse Grenzen gesteckt, es bestimmt in der 29. §. die Grenzen der Unterrichtsgegenstände in allen Schulen. Würde diese Grenze in den Landschulen festgehalten, so würde ich kein Wort verlieren, daß aber der letztere Punkt zum Theil zur Un gebühr ausgedehnt wird, davon bin ich überzeugt. Es geschieht theils aus Eitelkeit der Schullehrer, theils weil die Schulin- spectoren darauf halten. Ich will nur ein Beispiel aus meiner eignen Erfahrung anführen. Ich befand mich in einer Volks schule, wo ich erwartete, daß der Unterricht im Lesen, Rechnen oder in der vaterländischen Erdbeschreibung vorgenommen würde; allein es wurde den Kindern der Landleute griechische Geschichte vorgetragen, die Schlacht von Platäa und Salamis. Daß das nicht zweckmäßig sei, darin wird man mir Recht geben. Ich glaube, es kommt nicht überall vor, aber doch hier und da, und der Antrag würde daher gerechtfertigt erscheinen: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß unter der Rubrik unter d. §. 29 der Verordnung zum Schulgesetz der Unterricht nicht auf unnütze und den Verhältnissen der zu Unterrichtenden nicht angemessene Gegenstände erstreckt werde." Präsident v. G e.rs dorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich frage dieselbe, ob sie ihn unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. — Secretair Bürgermeister Ritterstädt: LH sehe mich genöthigt, in einer Beziehung mich gegen das Deputations gutachten auszusprechen, nämlich insofern, als die Deputation widerräth, dem von der zweiten Kammer angenommenen An träge in Bezug auf den Unterricht im Schreiben beizutreten. Mir scheint der Gegenstand, welcher hier in Frage ist, keines wegs von so geringer Bedeutung zu sein, und ich glaube, daß
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