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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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maßen abzuhelfen; denn es ist nachgelassen, daß in Zukunft voll versichert werden dürfe, während es bisher nur bis zu geschehrn konnte. Der Antrag würde aber auch um deswillen bedenklich sein, weil seine Ausführung, den Obrigkeiten eine ziemlich große Mühe machte, und er am Ende nichts nützte; denn es ist voraus zu setzen, daß diejenigen, welche erhöhen wollten, es bereits gethan haben- Es würde da eine neue Be kanntmachung erlassen, und die ganze Katastration würde einer Veränderung unterworfen werden müssen. Uebrigens ist noch zu bemerken, daß ein solcher Antrag, da er transitorischer Na tur ist, nicht in das Gesetz gehören würde, sondern in die Ver ordnung. Die Deputation hält ihn aber weder für nöthig noch für zweckmäßig, sondern sogar bedenklich, und räth der Kammer an, ihn zurückzuweisen. Bürgermeister Schill: Ich stimme vollkommen mit der Ansicht überein, welche die Deputation durch den Referenten ausgesprochen hat. Ich halte den Antrag nicht mehr für zeit gemäß, da eine öffentliche Bekanntmachung geschehen ist, worin die Betheiligten aufgefordert worden sind, sich zu erklären, ob sie den Agiozuschlag ihrer Versicherungssumme zugcrechnet wis sen wollen. Derjenige, welcher sich nicht gemeldet hat, hat die Schuld sich selbst beizumeffen, wenn gegenwärtig keine Rücksicht mehr darauf genommen wird, und es dürfte nicht an der Zeit sein, eine nochmalige Aufforderung zu erlassen. Gehen wir auf die Gründe zurück, welche die frühere Aufforderung her vorgerufen haben, so waren es Gründe der Gerechtigkeit und der Billigkeit von Seiten der Brandversicherungscommission. Dhnfehlbar würde aber durch den Antrag das Rechnungswerk erschwert, weil eine Summe in die Kataster käme, die bei Auf bringung der Beitragsquote schwer zu reparriren sein wirv. Auf der andern Seite ist zu bemerken, daß diese Erhöhung nur transitorisch ist, da nach dem Gesetze schon in dem nächsten Jahre eine Revision der sammtlichen Laxen beginnen wird, wo alles nach dem 14Thalerfuß berechnet, und mithin der Agio zuschlag ausgeschlossen werden soll. Endlich ist sehr richtig be merkt, daß in Rücksicht auf die neue Bestimmung, wornach der volle Laxwerth zur Versicherung kommen kann, kein Grund vorliegt, warum wir eine solche, das Rechnungswerk erschwe rende Bestimmung aufnehmen wollen. Ich halte daher den Vorschlag der Deputation für sehr zweckmäßig. Bürgermeister Bernhardt': Blos der eine Grund, der angeführt worden ist, nämlich, daß die Revision nahe bevor stehe, kann mich bewegen, dem Gutachten der Deputation, beizutreten; denn den übrigen Gründen wäre doch noch Einiges entgegenzusetzen. Die Bekanntmachung und Verordnung ist in dem Gesetz- und Verordnungsblatte erschienen, und man weiß, daß das, was darin enthalten ist, wenig zur Kenntniß des größer» Publikums gelangt, und daß nur die Behörden und Obrigkeiten eine Einsicht von dem zu nehmen Pflegen, was darin enthalten ist. Es ist erwähnt worden, daß die Behörden eine besondere Bekanntmachung und Aufforderung an die Ver sichernden zu erlassen gehabt hatten. Das ist aber nicht anbe fohlen worden, und von vielen Obrigkeiten auch nicht geschehen. Die Aufforderung von der höhern Behörde ist keineswegs zur allgemeinen Kenntniß gelangt. Dann ist zrr bemerken, daß, wenn auch zu hoffen steht, es werde nach dem vorgelegten neuen Gesetze jeder Gebäudebesitzer den vollen Betrag des Schätzungs- werthes versichern können, doch dem oder jenem, oder vielen daran gelegen sein müsse, den vollen Taxwerthbetrag, der von ihm versichert werden kann, noch um den Betrag des Agios erhöhen zu können. Es ist auch keine große Schwierigkeit da mit verbunden, wenn die nachträgliche Versicherung von den Obrigkeiten angezeigt werden müßte, indem dieß mittelst ge wöhnlicher Katasternachträge geschieht. Da aber eine Revision nahe bevorsteht, so werde auch ich der Deputation beipflichten. Referent' Bürgerin. Wehner: Ich muß dem doch Eini ges entgegnen. Was die Bekanntmachung anlangt, so ist sie allerdings dahin gerichtet, diejenigen, welche sich versichert haben, aufzufordern, und es ist diese Aufforderung auch wohl durchgängig geschehen. Was zweitens den Punkt anlangt, daß Manchem daran gelegen sein könne, die Versicherungs summe um das Agio zu erhöhen, so ist er ziemlich durch die Annahme beseitigt, daß voll versichert werden kann. Die Mei sten, welche sich gemeldet haben, sind solche, welche unter dem vollen Werth versichert hatten. Diejenigen, welche voll versichert haben, werden kein großes Interesse dabei haben, und diejenigen, welche glauben, zu wenig versichert zu haben, können bis zum vollen Werlhe hinauf gehen. Ich sehe nicht ein, welchen Nutzen der Antrag haben soll^ aber die Beschwerden, welche für die Obrigkeiten daraus hervorgingen, wären sehr bedeutend. Präsident v. Gersdorf: Der Referent hat bemerkt, daß die Deputation uns anrathen muffe, dem Anträge der zweiten Kammer dermalen nicht beizutreten, und ich habe die Kammer zu fragen: ob sie der Deputation beipflichte? — Wird einstimmig bejaht. — Prinz Johann: Es wird von einigen Seiten gewünscht, daß, der Referent die Rednerbühne betrete, weil man ihn von hier aus sehr schwer verstehe, und ich muß das bestätigen. Referent Bürgermeister Wehner begiebt sich demnach aufdie Rednerbühne und fährt fort: Es hatte unter andern bei V. die Negierung vorgeschlagen, daß in Zukunft die Bekanntma chungen wegen der Beiträge nicht mehr, wie in dem Brandver sicherungsgesetz vorgeschrieben ist, durch die Localblätter, sondern mehr durch die Kreisblätter erlassen werden sollen. Die De putation hatte sich dagegen erklärt und bemerkt, es wäre angemessener, wenn es dabei bliebe, wie zeither, und damit war die erste Kammer einverstanden. In der zweiten Kammer hat der königl. Commiffar nun eine Erklärung abgegeben, die dahin geht, daß cs ganz unbedenklich bei der Disposition des Gesetzes zu belassen sei, indem die Regierung durch den Vor schlag nur eine größere Publicität beabsichtigt habe. Er har also erklärt, daß die Negierung mit der Kammer einverstanden
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