Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
ausgenommen worden, um das Abschreckungsprincip geltend zu machen, um die ganze Gemeinde des Ortes zu Wachsamkeit und zu Verhütung eines großen, die Commun betreffenden Schadens zu bestimmen, dies aber wird, meiner Ueberzeugung nach, weit mehr geschehen, wenn ganze Orte betheiligt wer den, und nicht Einzelne. Wie kommt überdies der unschuldige Einzelne dazu, daß er wegen Contravention seines Mitbürgers so einer großen, harten Beschränkung unterworfen werden soll? wie dies durch Einführung der Individualbücher unvermeidlich entsteht? Ich kann demnach blos für den Antrag in der Schrift stimmen, wie ihn die Deputation beantragt hat. v. Po lenz: Auch ich muß erklären, daß ich mich denen Herren anschließe, welche auf Wegfall der anstößigen Straf bestimmung, mithin auf Wegfall der ganzen §. 19 antragen. Sie haben ganz das ausgesprochen, was ich von Anfang in der Deputation zu bewirken suchte, damals aber blos nachgab, um ylcht der Einzige zu sein, welcher dissentirte. Ich werde demnach gegen die Z. stimmen. SecretairBürgermeister Ritterstädt: Ich werde mich ebenfalls den mehrfachen Erklärungen anschließen und ganz ge gen tz. 19 stimmen, denn es ist allgemein anerkannt, daß die Festsetzung eines allgemein bestimmten und gleichmäßigen De putatquantums durchs ganze Land die größte Harte und Unge rechtigkeit sein würde, und auf der andern Seite halte ich es für unausführbar, die Consumtionsquanta nach einzelnen Ver hältnissen zu reguliren, bei welchen es nicht blos ausreichen würde , daß man für einzelne Orte ein geringeres oder größeres Quantum bestimmte; sondern, wollte man gerecht sein, so mußte man für jeden Einzelnen ein besonderes Quantum be stimmen. Und wohin soll das führen ? Ich bin ebenfalls der Ueberzeugung, daß durch die übrigen Strafbestimmungen ge nug gesorgt sek, und ich erkläre mich ebenfalls gegen die 8- 19. Prinz Johann: Was den Wegfall, der tz. betrifft, so müßte ich mich dagegen erklären. Ich glaube, daß die Be denken der letzten Sprecher nicht ganz begründet sind; einmal ist die Z. allerdings mehr Popanz, aber ein solcher, daß ich zweifle, ob er jemals zur Ausführung kommt. Ich glaube, er ist nur darum gesetzt, damit die Commun, wie vorhin er wähnt wurde, sich möglichst anstrenge, solche Einschleife zu entdecken; eine Ungerechtigkeit finde ich in der tz. nicht; wenn mein Antrag durchginge, so enthält derselbe nichts weiter, als 'eine Controle, man wolle sehen, ob wirklich die Salzeinschleife noch fortfahren. Das erfahrt man sehr gut, wenn man In dividualsalzdeputatbücher annimmt. Es muß freilich das Jn- dividualquantum das Minimum sein, was.selbst der Aermste braucht; denn sonst kann es leicht zu Ungerechtigkeiten führen. Aber auch dieses muß kein absolutes sein, das jeder Einzelne nachzahlen müßte, sondern es müßen immer noch andre Ver dachtsgründe es unterstützen, ehe zur Nachzahlung und Strafe geschritten wird. - Dann hat die Conscription nicht mehr den Zweck, so und so viel zu nehmen; das würde gewissermaßen heißen: friß oder stirb; sondern es ist weiter nichts, als das Mittel, welches aufmerksam macht, ob dieser oder jener Salz eingeschleift haben möchte. Bürgermeister Wehner: Eine Controle kann dann nicht eingeführt werden, wenn man nicht bestimmt weiß, wieviel Salz Jeder eigentlich verzehren muß. Denn darüber sind wir einverstanden, daß man 2 Metzen Salz durchgängig nicht feststel len kann. Nun ist nicht bestimmt, wieviel Salz jeder Mensch in Zukunft verzehren soll, und das müßte also erst bestimmt werden, ehe man auf die §. eingehen kann; sonst geht man auf etwas Ungewisses ein. Ich sehe wirklich nicht ein, welcher Nach theil entstehen soll, wenn die §. herausfallt. Wir würden mit deren Beibehaltung das Gute, was das Gesetz enthält, beinahe ganz wieder zerstören, eben das, was man gewünscht hat, daß nämlich Niemand mehr dem Zwang unterworfen sein soll. Der Unschuldige würde müssen mit dem Schuldigen leiden, und das würde so viel heißen zu dem alten Grundsatz zurückzukehren: friß Vogel oder stirb! Königl. Commissar v. Ehrenstein: Es haben sich mehre Stimmen über die Harte der 19. §. vernehmen lassen, und es hat allerdings die Regierung diese tz. nicht ohne Vorbedacht, Anfangs nicht ohne Bedenken, in den Gesetzentwurf ausgenom men. Sie hat sich aber trotz dem überzeugen müssen, daß eine derartige Androhung , und sollte hierbei auch nur der Abschre ckungstheorie gehuldigt werden, doch in der Lhat unvermeidlich und nicht so hart und unbillig ist, wie man für den ersten Augen blick meinen könnte. Wei den Salzeinschleifen kamen zwei Ka tegorien von Personen in Betracht, nämlich diejenigen, welche wirklich Salz einschleifen, und das werden in der Regel aller dings nur wenige Personen in den Gemeinden sein. Es kom men aber auch in Betracht die Salzconsumenten, nämlich die jenigen Ortsbewohner, welche eingeschleistes Salz kaufen, weil sie es billiger finden, als sie es von den Salzschänken entneh men können. Um deswillen scheint es nicht unbillig, wenn die ganzeGemeinde für wiederholte Salzeinschleifungen büßte, welche bei ihr Vorkommen, oder wenn wenigstens die Gemeinde zur Aufmerksamkeit gezwungen wird, daß künftig solche Salzein- fchleife nicht mehr stattfinden. Wenn angeführt worden ist, es sei ausreichend, daß wir eine Grenzaufstcht hätten, um die Salz- einschlcife beobachten zu können, so muß ich bemerken, daß die Grenzaufsicht im strengem Sinne des Worts nur dort ist, wo die Zollvereinsgrenze besteht, bei dem SalzweseN aber die Lan desgrenzen nach allen Richtungen hin ins Auge gefaßt werden müssen. Ziegler und Klipphausen: Ich muß mich bestimmt für den Wegfall der tz. 19 erklären. Es würde dadurch die Ab sicht des Gesetzes vollkommen umgangen werden. Es soll eine Last weggenommen, und unmittelbar eine neue, viel schlimmere eingeführt werden. Das würde jedenfalls das Nebel nicht nur nicht heben, sondern unumgänglich größer machen; denn nun würde-'jeder zum Spion seines Nebenmenschen; er würde darauf Achtung geben, ob der, der das Salz wohlfeiler giebt,
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview