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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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len Kammer unter a und b nicht anzunehmen seien und ich frage: ob Sie Ihrer Deputation hierin beistimmen? — Es wird einstimmig beigestimmt. — Präsident v. Gersdorf: Nun frage ich, ob die Kammer den Zusatz auf derselben Seite: „Etwaige Ansprüche auf Scha denersatz in dergleichen Fällen sind nach den allgemeinen Rechts grundsätzen zu beurtheilen", nach dem Beirath der Deputation der tz. 6 zu geben wünsche? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. G ersdorf: Endlich frage ich: ob die Kam mer die §. 6 mit diesem Zusatze annehme? — Wird ebenfalls einstimmig angenommen. — Referent Bürgermeister Wehner: Bei der tz. 7 (s. die selbe nebst Motiven in Nr. 33 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 512) hat die Deputation nichts zu erinnern ge funden, und sie ist auch von der zweiten Kammer angenommen worden. Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Kammer zu fra gen: ob sie tz. 7 annehme? — Wird einstimmig ange nommen.— Zu tz. 8 (s. dieselbe nebst Motiven kn Nr. 34 der Verhand lungen der zweiten Kammer, S. 515) lautet das Deputations gutachten : Zu §. 8. s) Es scheint eine Härte darin zu liegen, daß man in diesem sowohl, als in andern in diesem Gesetz bezeich neten Fällen die strenge Beobachtung der vorliegenden Bestim mungen auch dann zurPflicht machen wollte, wenn das Fuhr werk die Chausseen nur durch Ueber fahrt oder durch Be fahrung einer nur kurzen Strecke berührt, und die De putation ist daher vorerst gemeint gewesen, einen dahin be züglichen Antrag in Anregung zu bringen. Nachdem jedoch der königl. Commifsar versichert hat: daß die Staatsregierung die Ansicht der Deputation theile, und daß die Ausführung des Gesetzes mit der mög lichsten Diskretion und Schonung erfolgen, und bei Entwer fung der Instructionen für die Verwaltungs- und Aufsichts beamten auf die bezeichneten Falle besondere schonende Rück sicht genommen werden solle, so hat sie, durch die nurerwahnte Erklärung beruhigt, von ei nem solchen Antrag wieder abzusehen sich bewogen gefunden. I>) Was aber die Getrcidefuhren anlangt, so glaubt die Deputation, daß, wenn in Berücksichtigung der leichteren Getreidearten eine billige Schonung hauptsächlich, weil hier auch solche Personen betroffen werden, welche das Frachtfuhr werk gewerbmäßig nicht betreiben, vorwalten lasten könnte, indem, wenn das Ueberstei'gen der vorgezeichneten Scheffelzahl bis zur Schwere, welche unter a. und b. festgestellt worden ist, nachlassen könnte, ohne den Straßen besonderen Nachtheil da durch zu verursachen. Dieserhalb schlagt sie vor, auf der 9. Zeile hinter die Worte: Scheffel betragt annoch die Einschaltung aufzu nehmen : „Bei Getreideladungen soll es aber gestattet sein, auch die Scheffelzahl an 30 und beziehendlich 15 zu übersteigen, sobald nur die Ladung selbst nicht über die Schwere an 50 und beziehendlich 25 Zollcentncrn hinausgeht." Referent Bürgermeister Wehner: Zu s. wäre kein Be schluß zu fassen, bei b. würde die Frage zu stellen sein, ob man diesem Anhänge von Seiten der Kammer beitrete? Präsident v. Gersdorf: Ich habe zuvörderst einige Amendements, die eingegangen sind, vorzutragen. Ich werde sie erst sämmtlich vorlesen, damit Sie wissen, welche der Herren Amendements eingebracht haben. Ich werde sie der Reihern folge nach zur Unterstützungsfrage zu bringen haben, wie sie eingegangen sind. — Das erste ist vom Herrn v. Crusius, und lautet so: Auf der ersten Zeile nach dem Worte „leiden" einzuschalten: „auf die bei Benutzung von Vicinal- und Ver bindungsstraßen mit Chausseen nothwendige Ueberfahrt oder Befahrung kurzer Strecken der letzter» und rc." Das von Herrn v. Po fern lautet: „Fuhren zum eignen Bedarf sollen der fraglichen Bestimmung nicht unterworfen werden." Das von Lhielau'sche Amendement lautet aber: „die vorstehen den Bestimmungen leiden auf landwirthschaftliches Fuhrwerk im Inland, sowie aus benachbarten Staaten, in welchen ähn liche Vorschriften, wie die gegenwärtigen nicht bestehen, keine Anwendung." 0. Crusius: Ich erlaube mir nur wenige Worte zur Motivirung meines Amendements auszusprechen. Die geehrte Deputation spricht in ihrem Berichte selbst das Bedenken aus, daß es hart erscheine, wenn man die strenge Beobachtung der vorliegenden Bestimmungen auch dann zur Pflicht machen wollte, wenn das Fuhrwerk die Chausseen nur durch Ueber fahrt oder durch Befahrung einer nur kurzen Strecke berühre. Sie hat einen bezüglichen Antrag deshalb unterlassen, weil ihr von dem königl. Hrn. Commifsar die Versicherung gegeben wurde, daß die hohe Staatsregierung ganz diese Ansicht theile, und sie werde bei Ausführung der Sache mit möglichster Milde zu Werke gehen. Ich bin weit entfernt, den geringsten Zwei fel in diese Versicherung zu setzen, noch weniger, daß sie be müht sein werde, jede Harte bei Ausführung des Gesetzes zu entfernen. Aber es will mir scheinen, daß, da die Instruc tionen nicht so wie das Gesetz dem Publikum bekannt werden, dergleichen Fälle von den Beamten immer als eine Ausnahme, als eine Begünstigung bezeichnet werden, und daß diejenigen, welche des Verkehres halber solche Ueberschreirungen vornehmen müssen, entweder, um sich Vexationen nicht auszusetzen, sich den unnöthigen und lästigen Beschränkungen unterziehen, und somit in ihrem Verkehr g-hemmt werden, oder, wenn das nicht der Fall ist, einen besondern Dank gegen diese Beamten aus sprechen zu müssen glauben, oder vielleicht gar durch Geschenke diese Gefälligkeit auszugleichen suchen werden. Daher glaube ich, daß in dem Gesetze auszusprechen wäre, es sei in dieser Beziehung eine Ausnahme gestattet. Es scheint mir, daß durch die von mir bezeichnete Einschaltung das vollkommen er reicht werde, und ich glaube kaum, daß ein Mißbrauch hieraus entstehen könnte, da der Zweck oder die Nothwendigkeit, welche die Ueberschreitung mit sich führt, mit ausgesprochen ist, namr lich die Passage auf tt iem Kreuzwege unmiirelbcr auf der
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