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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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scheid Widerspruch' erhoben hat, und blos deshalb die Sache so fort an die Kammer gebracht habe, damit er gleich von hier aus erfahre, wie er überhaupt zu bescheiden sek. Bemerken muß ich jedoch hierbei, daß der Petent jener Bescheidung, die er erhalten, wahrscheinlich um deswillen nicht nachgekommen ist, weil er in zwei Untersuchungen befangen gewesen. Er würde eine Nachweisung der Art, wie sie von ihm verlangt wor den, und wie er sie wohl aufzuweisen, hat, nicht haben mitthei len können; denn sie würde seiner Petition sofort den Hals ge brochen habeü. Das glaubte ich erwähnen zu müssen, damit die Kammer um so mehr auf die Petition einen solchen Be schluß fasse, wie er von der Deputation beabsichtigt wird. Referent Bürgermeister Starke: Es ist allerdings be gründet, daß von Seiten des Imploranten ein Nachweis für sein Gesuch abermals nicht vorgebracht worden ist, und die De putation wohl in Gemäßheit der tz. 118 der Landtagsordnung berechtigt gewesen sein würde, ihn zum zweiten Male formell abzuweisen; da jedoch zu besorgen stand, daß Bittsteller sich dabei nicht beruhigt haben würde, so mußte es vorgezogen wer den eine directe Zurückweisung seines Antrags von der Ent schließung der Kammer abhängig machen zu lassen. Bürgermeister Bernhards: Sollte hier nicht derselbe Fall vorliegen, wie bei der vorigen Petition? Sollte nicht Petent oder Querulant Müller eben.so zu bescheiden sein, wie nach dem Beschluß der Kammer der gewesene Adv. Rumpelt beschieden werden soll, daß man ihm nämlich eröffnet, die Stän deversammlung erwarte, er werde sich dergleichen ungegründe ter Beschwerden künftig enthalten? Es wäre dies doch einiger Schutz gegen dergleichen Behelligungen, an denen es Petent Müller eben so wenig fehlen lassen wird, als Rumpelt. Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob die Depu tation nach der Erklärung des Herrn Geheimen Raths v. Zedt- witz und nach der jetzigen Bemerkung des letzten Sprechers ge neigt sein sollte, ihr Gutachten zu modisiciren. Bürgermeister Gottschald: Gegen den letzten Antrag müßte ich mich insofern erklären, als die Verhältnisse bei der vorliegenden Petition ganz anders sind, als bei der Petition Rumpelts. Dieser hatte den Nachweis, daß er den verfas sungsmäßigen Weg bereits ftuchtlos eingeschlagen, geliefert, also den formellen Mangel beseitigt; bei der vorliegenden An gelegenheit aber kömmt es zuvörderst darauf an, diesen zu be seitigen, ehe auf das Materielle der Beschwerde eingegangen werden kann. Dann würde die Deputation auf das Mate rielle der Sache selbst einzugehen sich nicht entbrechen können. Präsident v. G ersdorf: Der Vorschlag der Deputation geht dahin, daß aus den von ihr näher angegebenen Gründen eine abfällige Bescheidung ertheilt werden möge, und ich frage die Kammer: ob sie diesem Gutachten beitritt? — Einstim mig Im — Referent Bürgermeister Starke verliest den Bericht der vierten Deputation über die Petition des Ll. Landschreiber zu Leipzig wegen zweckmäßigerer Besetzung geistlicher Stel len. Die Deputation beantragt folgende Bescheidung: „daß des Petenten wohlgemeinter Vorschlag sich nach dem Stande der Verhältnisse zut ständischen Bevorwortung nicht eigne." Präsident v. G ersdorf: Ich .kann wohl sofort die Frage an die Kammer stellen: ob sie dem^Gutachten der Deputation beitritt? — Einsti mimig Ja. — Präsident v. Gerssdorf: Ich würde nun bitten, daß Herr v. Metzsch, als Referent, den Bericht der vierten Deputa tion über die Petition der Bleicher zu Ohorn, die Vorlegung eines Gesetzes über Benutzung der wilden Gewässer betreffend, der Kammer vortrage. Referent v. Metzsch trägt dieselbe vor. Die Deputaten beantragt: „den von den Petenten gegenwärtig wiederholten aus obigen Gründen, jedoch als überflüssig, sich darstellenden Antrag auf sich beruhen zu lassen." Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand spricht, so frage ich sofort: ob die Kammer dem Gutachten beitritt? —- Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Die Petition ist an die erste Kammer allein gerichtet, und wird daher an die zweite Kam mer nicht erst abzugeben sein. Ich würde nun den Herrn v. Schönberg ersuchen, den Bericht der vierten Deputation, das Pensionsgesuch der verw. Eckelmann zu Göttewitz der Kammer vorzutragen. Der Bericht lautet so: Henriette Gottliebe Eckelmann, die 61jährige Witwe Jo hann Andreas Eckelmanns zu Göttewitz, hat in einem an die ge genwärtige Ständeversammlung gerichteten Pensionsgesuche Folgendes vorgestellt: Ihr verstorbener Ehemann habe 13 Jahre 9 Monate als Trabant bei der churfürstlich sächsischen äu Oorxs ge dient, sei, nachdem er im Jahre 1802 seinen Abschied aus Mi- litairdiensten erhalten, als Straßenbereiter angestellt, dieses letztem Dienstes aber bei der im Jahre 1814 erfolgten Einzie hung sämmtlicher Straßenbereiterstellen, wiederumverlustig und da man ihn wegen seines Alters zu einer anderweiten Anstel lung nicht für geeignet befunden, unter Verleihung einer Pen sion von monatlich 8 Thalern in Ruhestand versetzt worden. Seit seinem zu Anfang des Jahres 1836 erfolgten Tode, sei sie, die Petentin, der bittersten Noth Preis gegeben, und habe, da sie bei der merklichen Abnahme ihrer Kräfte fortan nicht vermöge, sich ihren Lebensunterhalt durch ihrer Hände Arbeit zu erwerben, bei dem hohen Ministers des Innern um eine ihr zu ertheilende Pension nachgesucht, sei jedoch laut der ihrer Eingabe beigefügten Ministerialbescheidung mit ihrem Gesuche aus dem Grunde abgewiesen worden, weil sie zu den Pensionsberechtigten nicht gehöre. Sie halte jedoch dafür, daß man sich, in Erwägung ihrer Bedürftigkeit und der von ihrem verstorbenen Manne dem Staate so lange und treu geleisteten Dienste, in dem vorliegen den Falle eine Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen wohl gestatten und ihr eine Pension um so unbedenklicher ge währen kann, als sich bei ihrem hohen Mer von 61 Jahren voraussehen lasse, daß sie der Staatskasse nicht -lange zur Last
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