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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ches, soviel mir bekannt, mit dem ungetheilten Urtheile aller Mitglieder des akademischen Rath es, ausgenommen dem des Herrn Professor und Director Matthäi, vollkommen über einstimmt. Ich habe mich selbst durch den Augenschein vom Ungrunde und der Unhaltbarkeit jener auffälligen Behauptung überzeugt, und Professor Rietschel hat derselben ganz entschieden widersprochen und bewiesen, daß dieselbe aufganz irrigen Voraus setzungen beruhe. Ich mußte dies nothwendig zu meiner Rechtfer tigung und zu Widerlegung der angezogenen faktischen Ver hältnisse, welche eine ganz falsche Beurtheilung dieses höchst wichtigen Gegenstandes veranlassen könnten, kürzlich referiren, will aber die Kammer nicht mit einer ausführlichen Mitthei lung des sehr gründlichen und überzeugenden Rietschel'schen Gutachtens behelligen. Da nun der geehrte Sprecher übri gens meiner Ansicht in der Hauptsache nicht entgegen ist, auch den Grund meines persönlichen Antrags anerkannt hat, näm lich daß man von Seiten der Ständeversammlung gewiß die Nothwendigkeit nicht verkennen werde, die Mittel für die zu Erhaltung der Kunstschätze erforderlichen, zweckmäßigen und auf eine anständige Weise auszuführenden Veranstaltungen zu gewähren, so habe ich dem weiter nichts hinzuzufügen. Ich muß aber bekennen, daß es mir leid thut, mich gegen den An trag Sr.königl. Hoheit erklären zu müssen, weil auch ich nicht anders kann, als in der Bewilligung eines Credits die Bewilli gung der Sache selbst zu erkennen, und daß ich mich keines wegs entschließen könnte, meine Beistimmung zu der Bewilli gung einer Summe zu geben, deren Umfang und specielle Ver wendungsart noch nicht zu übersehen ist. Der hochgestellte Redner hatzwar den Umfang derSumme zu normirengesucht, Und ein Maximum von 480,000 Thlr. angenommen. Allein so lange ein bestimmter, als entschieden zweckmäßig anerkann ter Bauplan noch nicht vorliegt, wird man auch die erforder lichen Kosten nicht einmal mit Wahrscheinlichkeit berechnen und für irgend eine Verwendung, sei es auch eine nur geringe Summe, sich nicht aussprechen können , wenn man sich nicht M gefangene Hand begeben will. Unbedingt aber im Voraus für eine unbekannte, von der hohen Staatsregierung nur für zweckmäßig zu erachtende Maßregel sich zu entscheiden, halte ich, unbeschadet des größten Vertrauens zur Regierung, doch nicht für rathsam und zulässig, denn dadurch würde man aller dings der nächsten Ständeversammlung vorgreifen, und die selbe durch die Bewilligung eines Credits in die gleiche, unan genehme Lage bringen, in welcher wir während dieses Landta ges schon bei einem andern Gegenstände bereits einmal gewesen sind. Bürgermeister Schill: Ich habe dem Hrn. Referenten keineswegs einen Vorwurf machen wollen, allein er wird mir nicht verdenken, daß ich aus den Unterlagen das entgegenge setzte von dem angeführt habe, was er in dem Zwischenberichte angeführt hat, um zu beweisen, wie zweifelhaft man über die Sache ist. Das war der Grund, warum ich das gethan habe. Wenn ich übrigens den Antrag, den er gestellt hat, nicht un terstützt hübe, so lag das darin, weil ich eine ausdrückliche Ver pflichtung auszusprechen dermalen für bedenklich halte. Die Verpflichtung zur Erhaltung der Kunstschätze liegt in der all gemeinen Verpflichtung der Stände, für die Erhaltung des Staatsguts zu sorgen. v. Polenz: Als Deputationsmitglied glaube ich einige Worte sagen zu müssen, um nicht für einen Barbaren angesehen zu werden. Ich kann allerdings weder für den Antrag des Hrn. Referenten noch für den Sr.königl. Hoheit stimmen, denn es kommt, wie mir scheint, nur aus die Frage an: ist es noth wendig, eine so große Summe, als in Zukunft wird gefordert werden, für die Sicherung der Kunstschätze zu verwenden. Daß das aber jetzt noch nicht geschehen könne, noch es mit der Pflicht der Stände vereinbar, Vollmacht zu einem Bau zu ge ben, von welchem wir nicht wissen, was auf das Nothwendige und was auf äußere Schönheit verwendet werden soll: solches scheint klar vorzuliegen; folglich ist mir nicht möglich, jetzt für einen Credit, welcher der Regierung eröffnet werden soll, zu stimmen. Wenn einmal auch nur 100,000 Thlr. zugestanden werden, so heißt das weiter nichts, als daß die Regierung einen Anfang machen möge und wir würden alsdann gebunden sein, auf eine Nachbewilligung von 4 bis 5 Mal mehr, als wir jetzt zugestanden haben, einzugehen, ohne daß wir im Stande waren, zu untersuchen, ob nicht mit weniger» ein Neubau, oder mit noch wenigeren, eine Veränderung des jetzigen Galeriegebäu des vorgenommen werden könnte. Den Antrag des Hrn. Re ferenten halte ich aber nicht für nothwendig, denn alles, was er in die Schrift niedergelegt zu sehen wünscht, das hat die Depu tation der zweiten Kammer ausgesprochen. Die jenseitige Kammer hat es anerkannt und die Deputation der diesseitigen Kammer hat dasselbe ebenfalls gethan; wenn es also der Fall sein sollte, daß die hohe Kammer diesem Deputationsgutachten beistimmt, so wäre dasselbe schon geschehen, was der Hr. V.Cru- sius durch seinen Antrag in die Schrift zu bewirken wünscht. Bürgermeister Hübler: Als von Sr. königl. Hoheit der Antrag gestellt wurde, der Regierung einen Credit von 100,000 Thlrn. einzuräumen, so hielt ich ihn ursprünglich auch für identisch mit der von der Staatsregierung verlangten ab schlägigen Bewilligung einer gleich hohen Summe von 100,000 Thlr. aus den Erübrigungen der Finanzperiode von 1837 — 1839, oder wenn diese dazu nicht ausreichen sollte, aus denUrber- schüssen der dermaligen Finanzperiode. Aber nach der Erläu terung, die der hochgestellte Sprecher seinem Anträge hinzuge fügt hat, geht der letztere weit über jenes Postulat der Regie rung hinaus, denn es wird durch jenen Antrag zugleich beabsich tigt, daß die Kammer sich im Voraus für eine Ermächtigung der Staatsregierung aussprechen soll, den Bau eines neuen Museums, in soweit seine Ausführung nur nicht die Summe von 480,000 Thlrn. übersteigt, in Angriff zu nehmen, und das gestehe ich, würde offenbar eine mehr als stillschweigende Bewilligung der ganzen Bausumme der 480,000 Thlr. invol- viren und ein nicht zu rechtfertigender Vorgriff der Beschlüsse der künftigen Ständeversammlung sein. Ich muß mich daher
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