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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der proponirt Worden sind. Ich glaube daher, man sage „der malen" odex sage es nicht, so. wird es immer in dem Willen der hohen Staatsregierung liegen, dieses Postulat wieder an die Stände zu bringen und es der Berathung der Ständever sammlung unterzulegen. Ich will zugeben, daß die Gründe, welche in der Schrift aufgesübrt worden sind, weder von der Deputation, noch in der Berathung von den Kammern ge^ theilt wurden, ich glaube aber, es ist'dies etwas Unwesentliches und ich sollte meinen, es wäre nicht geeignet, eine Differenz mit' der zweiten Kammer herbeizuführen. Denn wenn man auch sich gegen die Schrift aussprechen wollte / weil dies nur die An sicht des Referenten in der zweiten Kammer gewesen sei, so würde dies doch die Nothwendigkeit hrrbeiführen, daß es auch in der zweiten Kammer wieder zur Berathung kommen müßte, und wenn diese nicht beistimmte, so müßte dies unvermeidlich ein Vereinigungsverfahren zur Folge haben. Es ist in dem Berichte der zweiten Deputation Manches über gewerbliche Verhältnisse, den Stand der. Kunst gesagt worden, was man in der Kammer nicht als Ansicht der Deputation wieder aus sprechen hörte. Bei dem Drange der Zeit scheint es daher nicht rathsam zu sein, eine Differenz mit der zweiten Kammer her- beizufiihren. Prinz Johann: Ich glaube, die Differenz wird sich dadurch heben, wenn wir die Worte „nur" und „dermalen" weglaffen und nur sagen: „aus diesem Grunde," dann fällt das Bedenken des Hrn. Vicepräsidenten weg, daß es bloß eine bedingte Ablehnung sei, wovon nicht die Rede sein kann, denn eine Ablehnung kann immer nur unbedingt stattsinden. Auch das Bedenken der Deputation fällt weg, daß sie sich den Gründen der jenseitigen Deputation anschließe, obgleich es nicht in der Ansicht der Kammer zu liegen scheint. Ebenso würde sich das Bedenken des Hrn, Bürgermeisters Schill erle digen, weil nicht mehr von einer Differenz die Rede wäre, es wären blvs die Motiven verschieden, die in den Worten: „der malen" und „nur" liegen. Referent 0. Crusius: Ich erlaube mir hier noch Eini ges in historischer Beziehung beizufügen. Es ist so eben von einem geehrten Deputationsmitgliede erwähnt worden, daß. das Wort „dermalen" bei dem Beschlüsse in der ersten Kam mer nicht vorgekommen sei; dem muß ich aber entgegentreten, denn die Worte des Deputationsgutachtens lauten: „Die De putation- muß jedoch unter den obwaltenden Umstanden den im jenseitigen Deputationsberichte ausgesprochenen Ansichten und Entscheidungsgründen vollkommene Anerkennung schenken und daher der Kammer anrathen, dermalen den obbezeichneten Beschlüssen der zweiten Kammer beizutreten." Und die an die Kammer gerichtete Frage lautet so: Ob man dem Deputütio'nsgutachten gemäß die geforderte abschlägliche Verwilligung von Ü00,000 Thlrn. zu dem Baue eines Museums ablehnen wolle? Also das Wort dermalen ist mit vor gekommen; inzwischen trage ich für meine Person gar kein Be denken, das Wort dermalen auszulassen, wenn man daran einen Anstoß nimmt. Von einer Differenz in den' An sichten der ersten und zweiten Kammer kann nicht die Rede sein, weil beide sich über den Gegenstand gaüz conform ausgesprochen haben. Da gewissermaßen mir ein Vorwurf darüber gemacht worden ist, daß nicht ein Vereinigungsverfahren versucht worden sei, so habe ich noch zu erwähnen, daß mir diese Schrift von dem Referenten der zweiten Kammer privatim mitgetheilt worden ist, und daß ich demselben meine Bemer kungendarüberebenfalls privatim zugehen lassen, worauf er mir aber später eröffnet hat, die jenseitige Deputation habe beschlossen, bei diesen Gründen zu beharren. Der Gegen» stand ist mithin in der jenseitigen Deputation zur Frage ge bracht und von derselben darüber ausdrücklich'Beschluß gefaßt worden. Bürgermeister Hü bl er: Die Absicht ihrer Deputation bei dem Vorschläge ging in der Thal eben nur dahin, alle und jede Differenz mit -er jenseitigen Kammer zu beseitigen. Dem Vorschläge selbst lag die Ansicht zu Grunde, daß es jeder Kam mer freistehen müsse in der Schrift die Argumente zu entwickeln, die sie bei dem gemeinschaftlichen Beschlüsse geleitet haben, daß man aber der diesseitigen Kammer nicht zumuthen könne, den in der Schrift weitläufig entwickelten Gründen der jenseitigen Kammer sich anzuschließen, insofern jene Gründe in diesem Saale bei der ganzen Verhandlung nicht zur Sprache gekom men sind. Ich sehe auch gar nicht ab, wie deshalb eine Dif ferenz mit der zweiten Kammer herbeigeführt werden soll, da es der ersten Kammer doch jedenfalls freistehen muß diejenigen Motiven in der Schrift anzugeben, aus denen sie dem gemein samen Beschlüsse beigetreten ist, und da es für die jenseitige Kammer ganz irrelevant bleibt, aus welchen Gründen wir uns ihrem Beschlüsse geeinigt haben: Wenn übrigens die hohe Kammer an dem Wörtchen: „dermalen" einen Anstoß nimmt, so würden die Deputationsmitglieder wohl auf dieses Wörtchen verzichten, dem ich, meinerseits, durchaus kein Gewicht beilege. v. Pölenz: Ich erkläre nm in Rücksicht auf Vermeidung jeden Aufenthaltes in der Sache, daß ich nicht anstehe, mich dem Beschluß auf Wegfall des Wörtchens „dermalen" anzu schließen, denn es war der Deputation nicht zweifelhaft, daß der Beschluß der andern Kammer mit dem unsrigen überein stimme, weil in beiden Kammern gleiche Motiven als nicht unumstößlich erwiesene Gefahr und Ungewißheit, ob der kostbare oder minder kostbare Plan anzunehmen sei, die Ablehnung be wirkte, was doch so viel heißt als „dermalen", übrigens muß die Kammer das Recht haben zu erklären / ihr Beschluß sei der und der gewesen, also glaube ich, daß der Deputation durch aus kein Vorwurf, gemacht werden kann, der Referent muß das Verhäftniß und das, was den eigentlichen Sinn des Be schlusses ausmacht, kennen. Dieser hat auch über diesen Ge genstand mit dem andern Referenten Rücksprache genommen, und ihn darauf aufmerksam gemacht, daß einige in der Schrift aufgenommene Motiven den Kammerbeschlüssen nicht ent-
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